Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 356

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 356 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 356); Den Gewerkschaftsvertretern Polens und Ungarns, die heute bei der Eröffnung unserer Tagung anwesend waren und die an unserer Mai-Demonstration teilnehmen werden, möge aber dieses Gesetz ein weiterer Beweis für unseren Willen zum Aufbau eines Deutschlands der Arbeit und des Fortschritts sein, das mit allen Völkern der Erde, besonders aber mit den Völkern der Sowjetunion und den Volksdemokratien in Frieden zu leben wünscht. Das Gesetz dient der Arbeit und eben damit dem friedlichen Aufbau. Wer aber Aufbau will, will auch den Frieden. Er kann niemals den Krieg wollen. So dient dieses Gesetz, das am 1. Mai, der in diesem Jahre als Weltkampftag für den Frieden durchgeführt wird, in Kraft treten wird, auch dieser großen, zentralen Aufgabe der Erhaltung und Festigung des Weltfriedens. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, überreiche ich dem Präsidenten der Volkskammer die vielen Hunderte von Entschließungen, die aus den Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik und Berlins dieses Gesetz begrüßen und dabei die Verpflichtung unserer Arbeiter aussprechen, noch intensiver, noch zielbewußter am Aufbau unserer Ordnung und an der Erfüllung unserer Wirtschaftspläne mitzuhelfen. (Abgeordneter Herbert Warnke übergibt unter lebhaftem Beifall dem Präsidenten der Provisorischen Volkskammer eine Mappe mit Resolutionen aus Betrieben der DDR, Ministerpräsident Otto Grotewohl dankt dem Redner durch Handschlag für das zum Ausdruck gebrachte Vertrauen der Werktätigen.) Präsident Dieckmann: Ich danke dem Herrn Abgeordneten Warnke im Namen des Präsidiums sehr für die wertvolle Mappe, die er uns hier eben überreicht hat, und darf dem Hause mit-teilen, daß beim Präsidium selbst im Laufe des gestrigen und des heutigen Tages ebenfalls eine nicht kleinere Mappe von Resolutionen bereits eingegangen ist. (Lebhafter Beifall) Ich darf Ihnen ferner mittedien, daß die Vertreter der Vereinigten Gartenbaubetriebe in Berlin uns eben als Zeichen ihrer Dankbarkeit für die Absicht, diesen Gesetzentwurf zum Gesetz zu erheben, diesen Blumenkorb für das Haus der Volkskammer überreicht haben. (Erneuter Beifall) Wir fahren in der Aussprache fort. Ich gebe Ihnen die Rednerliste bekannt: Abg. Dr. Hamann (LDP), Abg. Beer (DBD), Abg. Geske (Sozialdem. Frakt.), Abg. Reinwarth (NDPD), Abg. Wujciak (CDU), Abg. Käthe Kern (KB,1 DFD/WN), Abg. Wessel (SED). Das Wort hat nun der Herr Abgeordnete Dr. Hamann von der LDP. Abg. Dr. Hamann (LDP): Meine Damen und Herren 1 Die Regierung hat der Kammer den Entwurf des Gesetzes der Arbeit vorgelegt. Es ist ein Gesetz, das man als eines der Fundamente unseres neuen Staates betrachten kann. Es ist der Ausdruck einer neuen Auffassung über die Bedeutung der Arbeit mit allen sich daraus ergebenden Folgerungen. Das Recht auf Arbeit, also auf Lohn und sichere Existenz, ist in ihm festgelegt, und die Bedingungen, die der Verwirklichung dieses Gesetzentwurfes dienen, sind sein Bestandteil. Die Entwicklung eines Volkes und seines Staates ist nur durch die Arbeit und die Ausschöpfung aller ihrer Möglidikeiten zu gewährleisten. Will der Staat das Recht auf Arbeit garantieren, muß er die Voraussetzungen dafür schaffen. Das geschieht durch den Volkswirtschaftsplan und dieses Gesetz. Es hätte ja weder Berechtigung noch Sinn, wäre nicht durch die Wirtschaftsent- wicklung, durch die imponierende gemeinsame Arbeit der Arbeiter, Angestellten, Techniker, Ingenieure, Wissenschaftler und Betriebsleiter, wie es in der Präambel heißt, die Voraussetzung geschaffen worden, wäre durch eine systematische Ordnung unserer Wirtschaft, frei von allen Vorstellungen, die hinter uns liegen, nicht die Grundlage geschaffen worden und wäre die ganze politische Zielsetzung der Deutschen Demokratischen Republik nicht auf die Entfaltung der eigenen wirtschaftlichen Kraft gerichtet. Die Republik hat sich von dem Grundsatz frei gemacht, daß die Wirtschaft sich nach ihren eigenen, von der politischen Zielsetzung abweichenden Gesetzen entwickeln dürfe. Sie hat die Wirtschaft in den Dienst der im Staate zusammengefaßten Gemeinschaft gestellt und bestimmt die Entwicklung nach den Bedürfnissen dieser Gemeinschaft. Das erst setzte die Regierung in den Stand, ein solches Gesetz der Arbeit zur Beschlußfassung vorzulegen. Will sie das Recht auf Arbeit gewährleisten, muß die Regierung die Möglichkeit der Artoeitskräfteplanung haben, muß sie in der Lage sein, die Frage des Nachwuchses befriedigend zu lösen, muß ihr eingeräumt werden, auch auf das Reservoir an Arbeitskraft zurückzugreifen, das die Gemeinschaft immer noch bietet. Das Gesetz wird bestimmt durch die Verfassung. Darum legt es fest, daß allen Arbeitenden unabhängig von Geschlecht und Alter für gleiche Arbeit gleicher Lohn zu zahlen sei, eine alte und berechtigte Forderung der Gewerkschaft. Eines der umstrittensten Probleme, das im Westen Deutschlands die Leidenschaften noch .entfacht, ist das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten, ein wie wir meinen selbstverständliches Menschenrecht, das geeignet ist, den arbeitenden Menschen in eine neue Beziehung zur Arbeit, dem Inhalt seines Lebens, zu bringen, ein Recht, das ihm die Möglichkeit gibt, durch seine Ausübung, sein Schicksal selbst mit in die Hand zu nehmen. Das Mitbestimmungsrecht bedeutet die Anerkennung auch der einfachen, trotzdem unentbehrlichen Funktionen im Arbeitsprozeß. Und das ist gut so. Das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten wird durch die gewerkschaftlichen Organe ausgeübt, also die natürliche Vertretung der Arbeiter und Angestellten. Es beschränkt sich nicht wie die Funktion der früheren Betriebsräte auf die Ordnung sozialer Fragen, sondern es findet seinen Ausdruck in der unmittelbaren Mitwirkung bei Beratung, Aufstellung und Durchführung der Produktionspläne bzw. Produktionsaufgaben. Dadurch ist die Verantwortung verbreitert, und wir möchten annehmen, daß mit jener neuen Beziehung zur Arbeit eine erhöhte Garantie für die Erreichung der Planziele, für die Entwicklung der Wirtschaft schlechthin gegeben ist. Hier stehen also die Entwicklung der Persönlichkeit, ihre Ausstrahlung und die Entwicklung der Wirtschaft in einem unmittelbaren Verhältnis zueinander. Es versteht sich, daß die Verwirklichung dieser Grundsätze in allen Betrieben und allen Wirtschaftszweigen unserer Republik zum Ausdruck kommen muß. Wenn das Mitbestimmungsrecht den Arbeitern und Angestellten der Betriebe aus der neuen Bewertung ihrer Arbeit eingeräumt wird, wenn sie also trotz der bleibenden Verantwortung der Werksleitung an der Aufgabenerfüllung selbst mitarbeiten, so sind doch aus jenem Mitbestimmungsrecht noch andere, weitergehende Ziele zu gewinnen. Wir wissen, welche ungeheure Erfahrung, welch gründliches Wissen in unserer Arbeiterund Angestelltenschaft vorhanden ist. Welche Hilfe können sie damit leisten bei der Schaffung einer höheren Arbeitsproduktivität unserer Betriebe, einem Kempio-blem unserer Wirtschaft! 342;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 356 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 356) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 356 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 356)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel zu unterbleiben. Operative Maßnahmen bei Verhaftungen von. Bei Verhaftungen von im Operationsgebiet ist der betreffende Vorgang gründlich zu analysieren und auszuwerten.

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