Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 352

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 352 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 352); die Basis für den weiteren sozialen Fortschritt darsiellen. Der 1. Mai selbst ist längst über die Bedeutung seiner ursprünglichen Forderungen hinausgewachsen. Er stellt bei uns in diesem Jahr im Zeichen unseres gemeinsamen Kampfes um die Erhaltung des Friedens, um die Herbeiführung der Demokratie in ganz Deutschland, im Zeichen des Kampfes um den demokratischen Aufbau, im Zeichen also der Ziele der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund als Träger deT Maikundgebungen hat in diesem Sinne die gesamte Bevölkerung zum 1. Mai auf gerufen und arbeitet an der Vorbereitung und Durchführung dieses Tages eng mit der Nationalen Front und ihren Ausschüssen zusammen. Aber gerade weil der 1. Mai im Zeichen des Kampfes um die Einheit Deutschlands stellen wird, möchte auch ich daran erinnern, welch große Bedeutung das vorliegende Arbeitsgeselz für die gesamtdeutsche Entwicklung hat. In dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt der von uns in der Deutschen Demokratischen Republik bisher zurückgelegte Weg im Aufbau einer wirklich demokratischen Ordnung zum Ausdruck. Erst dieser Weg, dieser gemeinsame Aufbau gibt uns die Möglichkeit, das Recht auf Arbeit als ein feststehendes, durchaus reales Recht im Gesetz zu verankern, (sehr richtig!) und damit demonstrieren wir vor ganz Deutschland die Richtigkeit des von uns beschrittenen Weges, Es wäre nicht möglich, dieses Recht auf Arbeit heute in Westdeutschland zu proklamieren, und selbst wenn man es täte, würde es dort nur auf dem Papier stehenbleiben. In Westdeutschland gibt es, weil dort mit Hilfe des Besatzungsstatuts und des Marshallplans die Reaktion und die reine kapitalitische Wirtschaft regieren, heute zwei Millionen Arbeitslose und 500 000 Kurzarbeiter. Der Faschismus und sein Krieg haben unermeßliche Werte zerstört, auch in Deutschland. Man sollte glauben, daß alle Kräfte für den Aufbau benötigt werden. Aber denjenigen, die aufbauen wollen, verwehrt man in Westdeutschland zu Millionen das Recht auf Arbeit. Und dennoch hat das Adenauer-System den geradezu traurigen Mut, sich als eine Demokratie bezeichnen zu wollen, obwohl den Arbeitern und Angestellten dieses elementarste aller Rechte des Menschen dort verweigert wird, um der Reaktion die Existenz einer industriellen Reservearmee zu erhalten. Wir erinnern uns, auch in der Weimarer Verfassung war das Recht auf Arbeit festgelegt, und dennoch gab es in den Jahren 1931/32 in der Weimarer Republik mehr als 7 Millionen Arbeitslose, eben weil in Deutschland in der Wirtschaft damals nicht solche Bedingungen geschaffen wurden, die die Deklaration der Verfassung zu verwirklichen imstande waren. Wir aber können das Recht auf Arbeit als ein reales Recht im Gesetz verankern, weil wir durch die Demokratisierung unserer Wirtschaft, durch die Bodenreform, durch die volkseigenen Betriebe, durch die Wirtschaftsplanung und durch das bereits bestehende Mitbestimmungsrecht der Werktätigen die Grundlagen dafür geschaffen haben. So zeigt denn unser Arbeitsgesetz dem ganzen deutschen Volk den Weg, den es zur Sicherung seiner Zukunft gehen muß. Diese große Bedeutung des vorliegenden Gesetzentwurfes füT ganz Deutschland gibt indirekt auch die Westpresse zu. Es ist geradezu auffallend, wie umfangreich sich ein Teil der Westpresse bereits mit diesem Arbeitsgesetz beschäftigt; aber die Art der Behandlung zeugt von einer sichtbaren Nervosität. Wir glauben, die Ursachen dafür sind erklärlich genug. UnseT Gesetzentwurf legt das Mitbestimmungsrecht der Gewerkschaften besonders im Betriebe fest, während in Westdeutschland gerade jetzt die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Untemehmerverbänden um das Mitbestimmungsrecht gescheitert sind, eben weil die Wirtschaftsreaktion, deren Position durch die Westmächte gefestigt und erneuert wurde, gerade das betriebliche Mitbestimmungsrecht als die Grundlage des eigentlichen Mitbestimmungsrechles nicht zulassen will. In dieser Situation ist ein Manöver außerordentlich interessant, das der amerikanische Kommissar McCIoy für notwendig hält, um die Werktätigen Westdeutschlands zu täuschen. Der amerikanische Kommissar McCIoy hat die im Jahre 1948 von der amerikanischen Besatzungsmacht verhängte Suspendierung der Betriebsrätegesetze in Württemberg-Baden und Hessen aufgehoben. Diese Gesetze gelten als relativ fortschrittlich, wenn sie auch unseren Ansprüchen keineswegs genügen würden. Dennoch durften sie damals 1948 auf ausdrückliche Anweisung der amerikanischen Besatzungsmacht nicht in Kraft gesetzt werden. Wenn das heute geschieht, so unserer Meinung nach aus zwei Gründen. Einmal will man die große Wirkung, die die Annahme unseres Gesetzes auf die Bevölkerung auch in Westdeutschland haben wird, im voraus wenigstens eliminieren. Die Vorbereitung und Annahme unseres Gesetzes erweist sich also in dieser Beziehung auch als eine praktische Hilfe für die westdeutsche Arbeiterschaft. Zweitens aber ist diese Maßnahme McCIoys mit einer seit Wochen vor sich gehenden Kampagne der westdeutschen Gewerkschaftsführer verbunden, die zweifellos auf Anweisung der Besatzunqs-mächte dort drüben handeln, und zwar einer Kampagne gegen fortschrittliche Gewerkschafter, die sich am entschiedensten für das Mitbestimmungsrecht und seine praktische Anwendung gegen die Wirtschaftsreaktion einsetzen. Diesen fortschrittlichen Kräften in den westdeutschen Gewerkschaften droht man, s’e aus den Gewerkschaften ausschließen und ihrer Position in den Betrieben berauben zu wollen. Wir sind also der Auffassung, daß die Annahme unseres Gesetzes die westdeutschen Werktätigen im Kampf um das M’tbestim-mungsrecht stärken, im Kampf auch um die innergewerkschaftliche Demokratie in Westdeutschland stärken wird. Es ist für uns abeT außerordentlich interessant, festzustellen, wie schon die Vorbereitung unseres Arbeitsgesetzes, die ja auch in der Presse behandelt wurde, einen ziemlichen Wirrwarr innerhalb der westdeutschen Reaktion hervorrufen konnte. Die Kommentare der westdeutschen Presse zu unserem Arbeitsgesetz sind infolgedessen von einer geradezu belustigenden Hilflosigkeit. So erklärte vor einigen Tagen die „Neue Zeitung“, eine gesetzliche Verankerung des Mitbestimmungsrechtes in der Deutschen Demokratischen Republik habe man niemals erwarten können. Diese Zeitung begründet diesen eigenartigen Standpunkt damit, daß es ja praktisch in den Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik kein Mitbestimmüngsrecht gebe. Nun, der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund hatte im März anläßlich der Leipziger Messe etwa 500 mittlere und untere westdeutsche Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte nach Leipzig geladen. Sie haben in unseren Betrieben in Diskussionen mit den gewerkschaftlichen Betriebsfunktionären und Belegschaften unser Mitbe-stimmungsrecht in seiner praktischen Auswirkung ken-nengelemt, und sie, unter denen sich viele sozialdemokratische und auch christliche Arbeiter befanden, äußerten sich dann sehr begeistert über dieses Mitbestimmungsrecht und erklärten, daß man in Westdeutschland von einem solchen weitgehenden, in der Praxis schon bestehenden Mitbestimmungsrecht nicht einmal zu träumen wage. Aber die westdeutsche Presse macht sich in ihrer Hilflosigkeit und in ihrer Furcht vor den Wirkungen unseres Arbeitsgesetzes noch lächerlicher. Die „Neue Zeitung" erklärte z. B., man könne auf die gesetzliche Festlegung des Mitbestimmungsrechtes in unserem Gesetz gespannt sein, denn die Gewerkschaftswahlen in der Deutschen Demokratischen Republik hätten mit einer Niederlage unserer Politik geendet. Tatsächlich brachten aber die betrieblichen Gewerkschaftswahlen die großen Erfolge der Gewerkschaftsarbeit zum Ausdruck. In diesem Jahre 338;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 352 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 352) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 352 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 352)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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