Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 351

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 351 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 351); das in den anderen Abschnitten des Gesetzes der Fall ist. Es wird vorgeschlagen, die Überschrift folgendermaßen zu formulieren: Die weitere Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten. Es ist also eingefügt worden „und kulturellen". Im § 52 wird eine stilistische Änderung im zweiten Satz vorgeschlagen. Der Satz 2 soll lauten: Die Verbesserung der Qualität des Essens, die größere Abwechslung und Auswahl im Speisezettel und die Belieferung zu angemessenen Preisen ist sicherzustellen. Im § 54 ist in der zweiten Zeile eine stilistische Änderung vorgesehen. Es soll dort an Stelle von „besonders" gesetzt werden „vor allem“. Im § 55 ist in der ersteh Zeile eine ähnliche Änderung vorgesehen. Statt „billiger" steht jetzt „preiswerter" Berufskleidung. Wir schlagen vor, einen neuen § 56 einzufügen, der die Bereitstellung von Wohnungen und die Verbesserung der Wohnverhältnisse für die Arbeiter und Angestellten vorsieht. Der Text dieses neuen Paragraphen lautet: Die Werksleifter '(Besitzer)1 fwerden verpflichtet, Maßnahmen für den Bau von Wohnungen und für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten des betreffenden Betriebes zu ergreifen. Dadurch wird § 56 § 57. Im § 57 soll „Schaffung" gestrichen werden, so daß der Text jetzt folgendermaßen lautet: Die Werksleitungen der volkseigenen Betriebe sind verpflichtet, die kulturelle Gestaltung der Freizeit der Arbeiter und Angestellten durch entsprechende Einrichtungen zu fördern. Der alte § 57 wird zum § 58. Wir haben in ihm das Wort „engster" geändert in „enger“ Zusammenarbeit. Es folgt der Abschnitt XI, „Schlußbestimmung". Der § 58 wird jetzt § 59, und wir schlagen vor, den alten § 59 in einer neuen Fassung als Abs. 3 an den jetzigen § 59 anzuhängen. Die neue Formulierung lautet: Bestimmungen, die diesem Gesetz oder den auf seiner Grundlage ergehenden Durchführungsbestimmungen widersprechen, treten mit dem Erlaß des Gesetzes und der Durchführungsbestimmungen außer Kraft. Das sind Änderungsvorschläge, die die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Gesundheitswesen und des Wirtschaftsausschusses Ihnen zu unterbreiten haben. Wir haben in zwei Sitzungen ausführlich zu der Vorlage Stellung genommen und empfehlen Ihnen, die Vorlage einschließlich der von uns gemachten Abänderungsvorschläge anzunehmen. (Beifall) Präsident Dledcmann: Ich nehme an, daß das Haus auf die Einhaltung der Bestimmungen der Geschäftsordnung verzichten will, was die Fristen anbelangt, die zwischen der ersten und zweiten Beratung gewahrt werden müssen, und weiter, daß es den Gesetzentwurf heute in verbundener erster und zweiter Lesung zu verabschieden beabsichtigt. Ich höre keine gegenteiligen Meinungen; ich darf das dann als Willen des Hauses feststellen. Wir treten nunmehr in die verbundene erste und zweite Lesung ein. Als erster Redner hat das Wort der Herr Abgeordnete Herbert Warnke für die Volkskammerfraktion FDGB/FDJ u. a. Abg. Herbert Warnke (FDGB/FDJ u.a.): Es bedarf wohl keines besonderen Hinweises darauf, daß der heute diesem Hohen Hause vorliegende Entwurf eines Gesetzes der Arbeit von der Fraktion des FDGB und der FDJ, von allen Gewerkschaftlern und von allen Arbeitern und Angestellten mit besonderer Freude und Genugtuung begrüßt wird. Davon zeugen die vielen Hunderte Resolutionen, die uns aus den Betrieben der Republik zugegangen sind, davon zeugen die vielen Hunderte Delegierte, die soeben aus Berliner Betrieben und das kann man mit besonderer Freude konstatieren auch aus Westberliner Stempelstellen hier vor der Volkskammer anwesend waren (Beifall) und uns weitere Resolutionen überbrachten. Ich möchte am Beginn meiner Ausführungen besonders eins betonen: Ich glaube, in Deutschland ist noch n'e-mals ein Gesetzentwurf in so enger Zusammenarbeit zwischen Regierung und Gewerkschaften entstanden wie der vorliegende Entwurf des Gesetzes der Arbeit. Tch darf darauf hinwe'sen, daß die für die Arbeit unserer Gewerkschaften so bedeutsame Berliner Konferenz des FDGB vom 3. und 4. März d. J., die sich mit der Mitarbeit der Gewerkschaften an der Erfüllung der Wirtschaftspläne beschäftigte, gleichzeitig e;ne Reihe Wünsche formulierte, die der Regierung überreicht wurden. In diesen Wünschen haben wü folgende Vorschläge der G°werksrhaften zusammenaefaßt: gesetzliche Reae-lung des Rechts auf Arbeit und des Mitbestimmungsrechts, gesetzliche Regelung des Rechts auf Kollektivverträge, Betriebsverträge und Betriebsvereinbarungen, Sicherung der breitesten Anwendung des (Leistungslohnes in den volkseigenen Betrieben, staatliche Auszeichnung und Förderung der Aktivisten sowie Prämiierung der Belegschaften von SiegeTbetrieben im Arbeitswettbewerb. Wir schlugen ferner vor: gesetzliche Maßnahmen zur Förderung und Qualifizierung der werktätigen Frauen, zur Verbesserung des Arbeitsschutzes, besonders für Frauen und Jugendliche, als Voraussetzung ■für den Übergang zum Mehrschichtensystem sowie Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Werksküchenverpflegung. Bei der Übermittlung dieser Vorschläge an die Regierung wurde uns von den Regierungsvertretern schon damals erklärt, daß die Regierung sich mit der Ausarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes der Arbeit beschäftige; die Regierung schlage vor, diese unsere Anregungen mit in die Beratungen über dieses Gesetz aufzunehmen. So konnte dannn sehr schell die Ausarbeitung des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes beginnen. Das geschah das möchte ich besonders hervorheben von der ersten Sekunde an in enger Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der Regierung und des Bundesvorstandes des FDGB. Wenn sich in diesem Gesetzentwurf die Wünsche der Gewerkschaften und die Absichten der Regierung begegneten, so ist das natürlich kein Zufall. Die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Werktätigen, vertreten durch die Gewerkschaften, arbeiten gemeinsam am Aufbau, an der Festigung unserer Demokratie und an der Erfüllung der Wirtschaftspläne. Ich darf daran erinnern, wie die enge Verbundenheit unserer Regierung mit den Werktätigen schon am ersten Tage nach Bildung der Regierung dadurch charakterisiert wurde, daß sämtliche Minister in die entscheidenden Betriebe unserer Republik gingen, um dort zu den Arbeitern zu sprechen. So können wir den vorliegenden Gesetzentwurf besonders auch deswegen begrüßen, weil er am 1. Mai 1950, am Tage der 60. Wiederkehr dieses internationalen Solidaritätstages der Werktätigen aller Länder in Kraft treten wird. Der l.Mai entstand ursprünglich im Kampf um den Achtstundentag, im Kampf um soziale Forderungen, die bei uns längst verwirklicht sind, aber die eben deshalb 337;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 351 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 351) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 351 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 351)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaft-Vollzuges zwischen Verhafteten verschiedener Verwahrräume keine Kontakte hergestellt werden dürfen, gilt gleichermaßen für die Trennung der Verhafteten von Strafgefangenen, Es kann deshalb auch in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen und Zuführungen zu diesem Zwecke sollten nach Auffassung der Autoren mit der Neufassung der nicht beseitigt, aber erweitert werden.

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