Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 335

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 335 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 335); meine - ©amen ? .und - Herren; - auch-. hier . Gebrauch . zu machen, iVöStöße; gegen da?: Gesetz ,.we?4§nr cjanütr zu einem neuen Tatbestand .des. Wirtsphaftsstrafreehts,. der jedoch unter den - § 1- der- Wirtsehaftsstrafverordnung fällt. aüJifl :G.l 'i-:C ■ -Zum -Schlaft darf-ich- noch darauf hinweisen, daß gewisse Einzelbestimmungen über den Zahlungsverkehr aufgehoben werden mußten, insbesondere die erwähnte Anordnung des Sekretariats der DWK vom 7. Juli 1948 sowie einige landesgesetzliche Regelungen. Die Rechtskraft des Gesetzes ist mit seiner Verkündung vorgesehen. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie dringend, das Ihnen vorgetragene Gesetz anzunehmen. Es ist eine der gesetzgeberischen Maßnahmen, mit denen dem Bankwesen diejenige Funktion geschaffen wird, die es in einer Wirtschaftsplanung ausüben muß. Ein Geldinstitut kann in einem Staate, der seine Wirtschaft planmäßig gestaltet, nicht jedem einzelnen zu beliebigen Transaktionen zur Verfügung stehen, sondern es hat vor allem eine kontrollierende und regulierende Aufgabe, mit allen Organen der Finanzplanung den Geldumlauf zu steuern. Auf diese Funktion des Bankverkehrs können wir nicht verzichten. Das Gesetz enthält also materiell diejenigen Bestimmungen, die dem formell-rechtlichen Vorgang einer Zentralisierung unseres Bankwesens, der Eingliederung von Kredit-insituten in die Deutsche Notenbank, entsprechen. Mit seiner Annahme tragen Sie, meine Damen und Herren, wesentlich zur Sicherung unserer Finanz- und Wirtschaftsplanung bei. (Beifall) Präsident Dieckmann: Da Wortmeldungen aus dem Hause nicht vorliegen, würde damit die Beratung der Drucksache Nr. 67 in erster Lesung mit der Überweisung an den zuständigen Ausschuß abzuschließen sein. Es ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Ich bitte, in diesem Sinne zu beschließen und gleichzeitig das Präsidium zu ermächtigen, erforderlichenfalls auch den Haushalts- und Finanzausschuß an der Beratung zu beteiligen. (Zustimmung) Sie haben in diesem Sinne beschlossen. Ich darf den Herrn Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses bitten, alsbald einen Termin für die Ausschußberatung festzusetzen, damit diese wichtige Arbeit möglichst bald in Angriff genommen werden kann. Im nächsten Punkt der Tagesordnung, Bildung selbständiger Referate für Landfrauen bei den Landesregierungen für die Ministerien für Landwirtschaft, obliegt uns die Stellungnahme zu der Drucksache Nr. 59, dem Anträge der Abgeordneten Dr. Ralph Lieb-ler, Frau Thürmer und der übrigen Mitglieder der LDP-Fraktion. Hierzu liegt eine berichtigte Fassung vor. Ich bitte also, die ursprüngliche Fassung, soweit sie in die Hände der Abgeordneten gelangt sein sollte, unbrauchbar zu machen. Gültig ist nur die Drucksache Nr. 59 mit dem Zusatz „(Berichtigte Fassung)“. Der Antrag ist in der Drucksache selbst eingehend begründet worden. Mit Rücksicht darauf hat die antragstellende Fraktion auf eine weitere Begründung des Antrages verzichtet. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Ausschuß für Arbeit und Gesundheitswesen zur Beratung zu überweisen. Auch hier bitte ich um die Ermächtigung, notfalls einen anderen Ausschuß an der Beratung zu beteiligen. Eventuell kommt der Ausschuß für Land-und Forstwirtschaft in Frage. Aber ich glaube, daß der Schwerpunkt des Antrages auf dem Gebiete der Ar-heitslenkupg und .der.Mgßnahmeu Üegfj die damit“‘im Zusammenhang stehen, bäs. Präsidium, war jedenfalls diese? Auffassung, Öurdi die'Ermächfirig, die.ich triit hier erbitte und die Sie. freundlichst erteilen 'wolTejrt* 'steht'Jede Möglichkeit, andere Ausschüsse außer dem Ausschuß für Arbeit Und Gesundheitswesen hoch einzu-schälfen. ich' denke; kuf'dieser Linie'-können -wir -vielleicht einen Beschluß fassen. Wenn Sie in diesem Sinne beschließen wollen, würde damit die erste Lesung abgeschlossen sein. Ich stelle den Antrag auf Überweisung der Drucksache Nr. 59, berichtigte Fassung, an den Ausschuß für Arbeit und Gesundheitswesen und stelle ihn nunmehr zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die ihm zustimmen wollen, um das Handzeichen. Sind Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall; es ist in diesem Sinne beschlossen worden. Wir kommen nunmehr zum letzten Punkt der Tagesordnung: Antrag der Fraktion FDGB/FDJ u. a. auf Vorlegung eines Gesetzes über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre (Drucksache Nr. 72). Ich bitte die Mitglieder des Hauses, davon Kenntnis zu nehmen, daß die antragstellende Arbeitsgemeinschaft eine Berichtigung der Drucksache vorgenommen hat, und zwar folgender Art: Es muß richtig heißen: Die Provisorische Volkskammer wolle beschließen: Die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik wird beauftragt, . Die erste Zeile ist also in diesem eben mitgeteüten Sinne zu berichtigen. Es ist angeregt worden, den Antrag, dessen ausführliche Begründung auch hier vorliegt, unmittelbar zu verabschieden. Ich frage, ob das Haus dagegen Einwendungen erheben will oder ob es die Verbindung der ersten und zweiten Lesung beschließen und auf die Fristen verzichten will, so daß wir unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag schreiten können. Wenn dagegen keine Bedenken bestehen, nehme ich das als beschlossen an. Ich habe zu fragen, ob der Antrag von der antragstellenden Fraktion begründet werden soll. Das ist offenbar nicht der Fall. Eine eingehende Begründung liegt ja schon im Antrag selber vor. Ich stelle also nunmehr den Antrag zur Abstimmung. Der Antrag lautet: Die Provisorische Volkskammer wolle beschließen: Die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik wird beauftragt, der Provisorischen Volkskammer baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre vorzulegen. Wer dem Anträge in dieser Form seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Stimmenthaltungen? Gegenstimmen? Auch dieser Antrag hat die einstimmige Zustimmung des Hauses gefunden. (Beifall) Ich habe dem Hause, nachdem die Tagesordnung damit abgewickelt ist, noch folgende Mitteilung zu machen: Der Verfassungsausschuß der Provisorischen Volkskammer hat sich wie folgt konstituiert: Vorsitzender: Abg. Dr. Dr. Schiffer (LDP), Stellv. Vorsitzender: Abg. Prof. Niekisch (Kulturb./ DFD/VVN), Schriftführer: Abg. Frau Käthe Kern (Kulturb./ DFD/VVN). Ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen. m;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 335 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 335) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 335 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 335)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen -Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß - Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, die Schwerpunkte des Militärverkehrs, wie die Kommandozentralen, die wichtigsten Magistralen und die Beund Entladebahnhöfe mit den zu übergebenden zuverlässig abzusichern.

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