Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 331

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 331 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 331); am 20. März beraten Und mit einer unwesentlichen Ab-änderung im § 2- einstimmig an das Plenum der Volkskammer zur Beschlußfassung weitergeleitet. Die Mitglieder des Ausschuses sehen in dem vorliegenden'Gesetzentwurf das’ Bestreben der Regierung, die demokratische; Ordnung in unserer Republik weiter zu festigen. und sind einmütig der Auffassung, daß aüch, die Sammeltätigkeit der Parteien und demokratischen Massenorganisationen sowie andererseits der Religionsgemeinschaften oder ihnen gleichgestellten Vereinigungen in geordnete Bahnen gelenkt werden muß. Darüber hinaus strebt die Gesetzesvorlage an, daß die einander; widersprechenden Vorschriften über Sammlungen zur Erlangung von Spenden in den Orten, Kreisen und Ländern der Republik eine einheitliche Regelung erfahren. Diese Auffassung- kommt auch im § 7 der Gesetzesvorlage zum Ausdruck, wo es ü. a. heißt: „Gleichzeitig treten alle diesem Gesetz widersprechenden Vorschriften und die von den Ländern erlassenen Bestimmungen über das Sammlungswesen außer Kraft.“ Die Mitglieder des Finanzausschusses erwarten vom'Ministerium des Innern der Deutschen . Demokratischen Republik, daß in den zu erlassenden Durchführungsbestimmungen noch nähere Erläuterungen und Anweisungen an die Landesregierungen und Verwaltungen erfolgen werden mit dem Ziel der Herstellung geordneter Verhältnisse in bezug auf Sammlungen oder Veranstaltungen zur Erlangung von Spenden bei allen zugelassenen Organisationen, auch kirchlichen und gleichgestellten Vereinigungen in der Deutschen Demokratischen Republik. Wie Herr Staatssekretär Wamke als der Vertreter der Regierung dem Ausschuß versicherte, wird das Gesetz von seiten der Regierung in durchaus loyaler Weise gehandhabt werden. Herr Staatssekretär Wamke erklärte im Ausschuß wörtlich: „Die Regierung wird das Gesetz weitgehendst auslegen, welches in den Ausführungsbestimmungen seinen Niederschlag finden wird. Unter ,Kultus1 ist zu verstehen jede religiöse Handlung wie Gottesdienst, Bibelstunden usw. Das Sammeln ohne Genehmigung ist erlaubt, auch wenn die' religiöse Handlung nicht in einem kirchlichen Gebäude stattfindet, wenn es sich aber-urh eine kirchliche Handlung handelt.“ ■Der § 2, Ziffer 1, der eine kleine Abänderung erfahren hat, hat jetzt in der Gesetzesvorlage folgenden Wortlaut: . ' Die Genehmigung ist-nicht erforderlich, . - 1. wenn politische Parteien oder demokratische Massenorganisationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geld, Sachspenden oder sonstige geld-werte Leistungen sammeln Auf Vorschlag der Mitglieder . des . Finanzausschusses soll hinter- „Leistungen“ hinzugefügt werden „bei ihren-Mitgliedern“, so daß. dann die Ziffer 1 des § 2 folgenden Wortlaut hat: Die Genehmigung ist nicht erforderlich, l.wenn politische Parteien oder demokratische Massenorganisationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geld, Sachspenden oder sonstige geld-werte Leistungen, bei ihren Mitgliedern sammeln. Die Einschränkung für politische Parteien oder demokratische Massenorganisationen, ohne Genehmigung' nur bei ihren Mitgliedern sammeln zu dürfen, gilt aber nicht, wenn es sich um Sammlungen oder Veranstal-. tungen zur Erlangung von Spenden handelt, die der. Vorbereitung einer amtlich ausgeschriebenen öffentlichen Wahl dienen. Der Ausschuß empfiehlt den Abgeordneten der Provisorischen Volkskammer, die Gesetzesvorlage in dieser Fassung anzunehmen. (Beifall) Präsident Dieckmann: Das: Wort zur Aussprache über: dieses Gesetz; ist nach; den mir bisher hier vorliegenden Mitteilungen nicht begehrt worden, So daß damit das Gesetz unmittelbar zur Sehlußabstimmung gestellt werden kann. Auch hier muß ich ausdrücklich noch feststellen, daß das -Haus; damit einverstanden ist, auf die Vorschriften der Geschäftsordnung über die Fristen nach & 24 der Geschäftsordnung zü verzichten, und ebenso, daß das Haus einverstanden ist mit der Verbindung der ersten und zweiten Lesung, die nach § 27 der Geschäftsordnung möglich ist. Idh nehme an, daß das Hohe Haus unter diesen Voraussetzungen nunmehr den Gesetzentwurf verabschieden will-. ■ ' -- ■ Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die dem Gesetz zustimmen wollen, dieses durch Handerheben zu bekräftigen. Will sich jemand der Stimme enthalten? Gegenstimmen? ' Das ist nicht der Fall. Das Gesetz hat somit einstimmig; die Annahme der Mitglieder des Hohen Hauses gefunden ’ . - . Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung, und zwar zu dem - Gesetz über die Eingliederung von Kreditinstituten in die Deutsche Notenbank (Drucksachen Nr. 64 und 70). Auch für. dieses Gesetz gilt, daß, wenn es heute bereits angenommen werden soll, das Haus auf die Fristen verzichten muß und mit der Verbindung der ersten und zweiten Lesung einverstanden ist. Ich. nehme an, daß das der Fall ist. Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Das Gesetz wird von der Regierung selbst begründet werden, und zwar durch Herrn Finanzminister Dr. Loch, dem ich hiermit das Wort erteile. Minister Dr, Loch (Min., d. Finanzen): Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetz-’ entwuff korrigiert im ■ Grunde genommen nur einen Zustand, der noch aus der Zeit der ersten Nachkriegs--jahre stammt und die damalige, rechtliche Unselbständigkeit, unserer Verwaltung widerspiegelt. Bekanntlich lagen die Hoheitsrechte nach dem Zusammenbruch, vom 8. Mai 1945 -bei der Besatzungsmacht, während die sowjetisch besetzte Zone selbst kein eigentliches Staatsorgan darstellte. Infolgedessen mußten den Ländern auch in der Fiöanzhoheit große Rechtsgebiete überlassen werden, da eben eine eigentliche Staatsgewalt fehlte. Sie werden sich erinnern, daß wir das; gleiche Problem bereits bei den Beratungen über das Abgabengesetz besprochen haben, weil es auch bei diesem darauf ankam, die Abgabenhoheit der Länder, die lediglich ein Nachkriegserzeugnis war, wieder auf die Zentrale zurückzuführen, so wie sie vorher ein Ausdruck dieser Zentralgewalt gewesen war. Ebenso ist es mit dem Bankrecht. Eine der ersten Maßnahmen der Besatzungsmacht war die Schließung sämtlicher Banken und die Errichtung von ländermäßig begrenzten Kreditanstalten, nämlich den sogenannten .Landeskreditbänken. Jedes Land errichtete auf Grund der ihm’ zustehenden begrenzten Finanzhoheit eine Landeskreditbank, und ich stehe nicht an, bei dieser Gelegen-) heit zu erklären, daß die Landesbanken, später also die Landeskreditbanken, ihre Aufgaben in den vergangenen fünf Jahren im wesentlichen erfüllt haben, so daß ihnen unser Dank gewiß ist.’ (Beifall) Mit der Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik ist die Finanzhoheit auf diese übergegangeh, so daß für selbständige Kreditinstitute der Länder kein Raum mehr ist. Unabhängig von den bankmäßigen 317";
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Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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