Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 301

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 301 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 301); Jetzt kommt es darauf an, wie es im Gesetz heißt, das Verhältnis zwischen den Preisen der landwirtschaftlichen Bedarfsgüter und einzelner landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern. Das wird und kann geschehen erstens durch die gesteigerte Produktion und durch die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, durch die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und .zweitens durch die Verbesserung und Differenzierung der Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse entsprechend den bestätigten Gütebestimmungen. Entscheidend für das Einkommen der Bauern wird jedoch die erhöhte Produktion durch bessere Ausnutzung des Bodens und andere wichtige Maßnahmen sein. Es ist unser Bestreben, das Realeinkommen der werktätigen Bevölkerung bei vergrößerter Produktion und steigender Arbeitsproduktivität zu erhöhen. Wir sind dafür, daß die Preise entsprechend den unterschiedlichen Qualitäten differenziert festgelegt werden. Die im Gesetz festgelegte Verpflichtung, die Kosten des Handelsapparates zu senken, die weiteren Möglichkeiten, den Weg vom Erzeuger zum Verbraucher zu verkürzen, scheinen uns die Garantie dafür, daß die Interessen aller werktätigen Schichten unseres Volkes durch das Gesetz und seine Verwirklichung gewahrt bleiben und auch in dieser Hinsicht ein wertvoller Beitrag für'unsere wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung geleistet wird. Aus allen diesen Erwägungen heraus bejaht die Fraktion der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands das vorliegende Gesetz, gibt ihm ihre rückhaltlose Zustimmung und wird dafür sorgen, daß es mit dem Willen und durch die praktische Mitarbeit der Werktätigen im Interesse 'unseres Volkes auch verwirklicht w'*r (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Für die national-demokratische Fraktion spricht nunmehr Herr Abgeordneter Möller. Abg. Prof. Möller (NDPD): Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Gesetz über die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und über die Pflichtablieferung sehen auch wir mehr als nur eine Wiederholung der alljährlichen Neufestsetzungen, der schon mehr oder wendiger sich wiederholenden Bestimmungen. Wir begrüßen vor allem an dem Gesetzentwurf den Willen, die bereits im Volkswirtschaftsplan grundsätzlich festgelegten Richtlinien fortschrittlich zu entwickeln, da sie zugleich einen Auftrieb für die Leistungssteigerung abgeben. Diesem Willen können wir nur unsere Unterstützung erteilen. Damit bewegt sich das Gesetz auf der Linie der bisher von uns verfolgten Wirtschaftspolitik, nämlich der, unser Wollen auf die Mehrleistung aus eigener Kraft auszurichten. Das sollte sich nicht nur für die zu versorgende Bevölkerung günstig auswirken, sondern auch für die schaffenden Bauern. An dem steigenden Produktionserfolg sind Stadt und Land gemeinsam interessiert. Wir halten es deshalb immer wieder für notwendig, darauf hinzuweisen und besonders auch den Bauern diese Zusammenhänge verständlich zu machen, um zu zeigen, daß dieser Weg richtig ist, um unsere Landwirtschaft und damit auch die Gesamtwirtschaft aufwärtszuführen und die allgemeine Versorgung zu verbessern. ; Wenn in den vergangenen Jahren die Pflichtablieferungsgrundsätze in der Landwirtschaft nicht immer richtig verstanden worden sind, so kann das Ergebnis aus dem Jahre 1949 aber als Beweis dafür angesprochen werden, daß die neue Regelung der Ablieferung der tierischen Produkte nach der Hektarveranlagung eine außerordentliche Entspannung und einen zweifellos großen Erfolg im Viehaufzuchtplan gebracht und zu einer Versorgungsverbesserung geführt hat und in diesem und in dem nächsten Jahre zu einer weiteren Verbesserung führen wird. Damit ist die Richtigkeit dieses Weges bewiesen. Deshalb scheint uns von besonderer Bedeutung zu sein-, daß in dem vorliegenden Gesetz in Abkehr von dem bisherigen Verfahren der Veranlagung auch der Weg der Hektarveranlagung nach landwirtschaftlicher Nutzfläche für alle Produkte, und zwar gemeinsam beschritten wird. Wir sehen in dieser Neuregelung eine Verbesserung in der Erfassung der Produkte, die nicht nur den Leistungswillen des Bauern stärkt, sondern auch eine Regelung ist, die die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung gewährleistet. J i Im einzelnen begrüßen wir, daß zur Verwirklichung dieser gesetzlichen Ziele Globalkontingente auferlegt werden in Verbindung mit Durchschnittsnormen für die einzelnen Betriebsgrößengruppen. Das wird vor allen Dingen eine schematische Differenzierung verhindern und zu einer Aufteilung des Lieferungssolls unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Wirtschaften führen. Die verbesserte Bodenbearbeitung, die vermehrte Düngerbereitstellung, das verbesserte Saatgut, die erhöhte Unkraut- und Schädlingsbekämpfung und nicht zuletzt der stärkere Viehbesatz und die Stärkung der MAS müssen eine erhebliche Steigerung zur Folge haben, die uns in diesem Jahre die Friedenshektarerträge erreichen lassen wird. Deshalb wird auch eine sich in bestimmten Grenzen bewegende Mehrablieferung erwartet werden können und auch kein unbilliges Verlangen sein. Von besonderer Wichtigkeit ist es gerade unter diesem Gesichtspunkt, daß im Gesetz festgelegt wird, daß der Ablieferungspflichtige am 25. April den Ablieferungsbescheid in der Hand haben muß, aus dem sich ergibt, was er im Jahre 1950 zu erfüllen hat. Von besonderer Wichtigkeit sind auch die gesetzliche Verankerung der Qualitätssteigerung, die Entwicklung eines Warenumsatzplanes und die erstmalige staatliche Reservebildung als wichtige Voraussetzung für die Aufhebung der Warenbewirtschaftung zum Herbst 1950 mit Ausnahme von Fett und Fleisch. Wir begrüßen insbesondere die gesetzliche Festlegung der Warenzuteilung an den privaten Einzelhandel direkt durch die Abteilungen Handel und Versorgung entsprechend dem nachgewiesenen Bezug in der letzten Abrechnungsperiode, um willkürliche Verteilungen und das Anhängen des privaten Einzelhandels an andere Einzelhandelsorganisationen in der Warenzuteilung zu vermeiden. Nicht zuletzt sieht das Gesetz auch direkte Erleichterungen für den Wareneinkauf durch die Bevölkerung vor. Dazu gehören die Aufhebung der Dekadenbindung, Aufhebung örtlicher Bezugsbeschränkungen und die Vergrößerung des Verkaufsnetzes der HO mit ihrer Verpflichtung zu wesentlicher Erweiterung des Sortiments. Insgesamt sehen wir in dem Gesetz eine Verbesserung und Erweiterung für die Arbeit der Bauern, eine unmittelbare Verbesserung der Versorgung der Gesamtbevölkerung und den Impuls zur Leistungssteigerung und Verbesserung verankert. Mit der Verwirklichung des Gesetzes vollzieht sich der Übergang zur Aufhebung der Bewirtschaftung. Damit wird die Durchführung dieses Gesetzes unserer Bevölkerung beweisen, daß die Deutsche Demokratische Republik sich auf dem richtigen Wege zur Verbesserung unseres Lebens befindet. Sie wird erkennen, daß nur dieser Weg auch der Weg für ganz Deutschland sein kann. Das Gesetz wird damit auch das Bewußtsein und die Notwendigkeit des Kampfes der Nationalen Front des demokratischen Deutschland stärken. Die National-Demokratische Partei stimmt daher dem Gesetz zu. (Beifall) 287;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 301 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 301) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 301 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 301)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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