Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 298

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 298 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 298); Abg. Scholz (DBD): Meine Damen und Herren! In der Reihe der heute von dem Hohen Hause zu beschließenden Maßnahmen hat das Gesetz über die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und über die Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1950 ohne Zweifel eine besonders große Bedeutung. Der vorliegende Gesetzentwurf geht, wie Herr Minister Dr. Hamann in seiner Begründung des Gesetzentwurfs ausführte, von der Regierungserklärung unserer demokratischen Regierung aus und steht in engem Zusammenhang mit dem Volkswirtschaftsplan 1950. Eines der großen Ziele des Volkswirtschaftsplanes 1950 ist die Aufhebung der Rationierung der Lebensmittel, außer Fleisch und Fett, die Verbesserung der Qualität der Lebensmittel sowie die Schaffung eines wieder einheitlichen Preisniveaus auf allen Gebieten unseres wirtschaftlichen Lebens. Der Verwirklichung dieser Ziele soll das heute hier zu beschließende Gesetz vor allem dienen. In diesem Sinne wird der Gesetzentwurf nicht nur von allen Mitgliedern dieses Hauses, sondern ohne Zweifel ebenso von allen werktätigen Menschen in Stadt und Land auf das wärmste begrüßt werden. Mit der Verbesserung der Ernährung und der Normalisierung der Preise ist die Regelung der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1950 verbunden. Es ist nur natürlich, daß dem Gesetzentwurf aus diesem Grunde das besondere Interesse von seiten der Bauern sowie der gesaunten Landbevölkerung entgegengebracht wird. Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse geht von der der Landwirtschaft im Volkswirtschaftsplan gestellten großen Aufgabe der Erreichung der Friedenshektarerträge aus. Die Erreichung von Friedenshektarerträgen noch in diesem Jahre ist eine wesentliche Voraussetzung zur Aufhebung der Rationierung bzw. zur weiteren notwendigen Verbesserung der Lebenshaltung aller Werktätigen. Die der Landwirtschaft im Interesse der gesamten Bevölkerung damit gestellte große Aufgabe, mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse als bisher zu liefern, ist ohne Zweifel keine leichte Aufgabe. Sie ist deshalb nicht leicht, weil noch nicht alle Teile unserer Landwirtschaft die Folgen des Krieges überwunden haben, bzw. weil die Entwicklung unserer Landwirtschaft noch sehr unterschiedlich ist. Dank der Arbeit der Bauern und Landarbeiter und dank der Hilfe, die die Industrie bisher der Landwirtschaft gewährt hat und die sie ihr in steigendem Maße gewähren wird, konnten die Bodenerträge von Jahr zu Jahr gesteigert, die Viehbestände vermehrt und damit die Grundlagen für die Erreichung der Friedenserträge gelegt werden. Durch den Volkswirtschaftsplan und das Gesetz zur Erreichung von Friedenshektarerträgen wurden die Voraussetzungen zur weiteren Aufwärtsentwicklung der Landwirtschaft und damit die Voraussetzungen zu höheren Leistungen geschaffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine grundsätzliche Neuregelung der Veranlagung und Erfassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstrebt. Im Sinne der im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Maßnahmen soll diese Neuregelung der Weiterentwicklung der Landwirtschaft und der Schaffung normaler wirtschaftlicher Verhältnisse in der Landwirtschaft dienen, da letzten Endes die Landwirtschaft auch nur so zu höheren Leistungen befähigt wird. Voraussetzung für höhere Leistungen der einzelnen Bauernwirtschaften und der Landwirtschaft überhaupt, Voraussetzung für gesunde Bauernwirtschaften ist eine krisenlose, stetige Aufwärtsentwicklung der Landwirtschaft, ein jederzeit gesicherter Absatz ihrer Erzeugnisse zu rentablen Preisen. Diese im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Grund- linie einer krisenlosen Entwicklung ist im Interesse unserer Landwirtschaft, im Interesse jeder einzelnen Bauernwirtschaft nur zu begrüßen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verbesserung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, über die noch nähere Ausführungen fehlen, wird dabei einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Die immer noch bestehende große Preisdifferenz zwischen den Preisen für industrielle Erzeugnisse und den Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse macht einen solchen Ausgleich im Interesse der Rentabilität der Bauernwirtschaften notwendig, weil der bisherige Ausgleich durch freie Spitzen mit der Aufhebung der Rationierung für pflanzliche Produkte wegfällt. Wir sind dabei der Auffassung, daß ein wirksamer Preisausgleich vor allem der Höherentwicklung der großen Mehrzahl der kleinen und mittleren Bauernwirtschaften, die bisher die größten Lasten zu tragen hatten und die in ihrer Entwicklung am meisten zurück sind, dienen muß, ohne daß damit grundlegend die Lebenshaltungskosten der Werktätigen in Betrieben und Städten verteuert werden. Eine Verteuerung der Lebenshaltungskosten liegt nicht im Interesse der Landwirtschaft, weil sie die Normalisierung der Preise vei'hindert, weil sie die notwendige enge Zusammenarbeit von Arbeitern und Bauern, von Stadt und Land erschweren und damit die Entwicklung unserer gesamten Wirtschaft hemmen müßte. Der größte Rückstand, den wir heute noch in der Landwirtschaft haben, ist die Viehwirtschaft. Sie ist deshalb ein Engpaß in der Versorgung mit Fleisch und Fett für die werktätige Bevölkerung. Die Rentabilität unserer Bauernwirtschaften liegt in einem guten Viehbestand, in der Veredelungswirtschaft, die deshalb, entsprechend der Grundlinie des vorliegenden Gesetzentwurfes, in erster Linie durch eine Erhöhung der Preise für tierische Produkte zu fördern ist. Daneben ist die weitere Senkung der Produktionskosten für industrielle Erzeugnisse notwendig, damit auch von dieser Seite her eine Angleichung der Preise erfolgen kann. Sind der vorliegende Gesetzentwurf bzw. die noch zu treffenden Ausführungsbestimmungen schon in dieser Hinsicht von außerordentlicher Bedeutung für die Landwirtschaft und für die Bauern, so gilt dies ebenso für die Neuregelung der Veranlagung der landwirtschaftlichen Produkte. Wir betrachten es als einen Mangel, daß bis heute noch keine genauen Unterlagen darüber vorliegen, wie sich die Neuregelung in dieser Hinsicht, wenn auch nicht im einzelnen, so doch im allgemeinen für die im Gesetzentwurf vorgesehenen Betriebsgrößengruppen auswirken wird. Der Gesetzentwurf sieht die Veranlagung nach der gesamten Nutzfläche unter Verbindung der pflanzlichen mit den tierischen Produkten vor. Diese Koppelung ist ohne Zweifel im Interesse eines besseren Ausgleichs zu begrüßen. Damit jeder Bauer in seiner Wirtschaft auch von sich aus rechtzeitig einteilen und planen kann, ist es notwendig, daß er möglichst schon am Anfang des Jahres weiß, welche Pflichten er zu erfüllen hat: Wir erwarten deshalb, daß das Ministerium für Handel und Versorgung den Bauern die für ihren Betrieb in Betracht kommenden Ablieferungsnormen nunmehr sehr bald bekanntgibt. Das ist um so notwendiger, als die Veranlagung nach der gesamten Nutzfläche ohne Zweifel veränderte Normen notwendig machen wird. Bei dieser Neuregelung ist besonders von den Ländern zu erwarten, daß sie das in die Veranlagung einbezogene Dauergrünland, auch wenn es noch nicht bonitiert ist, nach seinem wirklichen Bodenertrag veranlagen. Das ist besonders notwendig für Wiesen und Hutungeh der Bauern in den Gebirgskreisen und in den Gebirgsdörfern. Eine entscheidende Voraussetzung für die Erreichung höherer Leistungen ist eine bessere und gerechtere 284;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 298 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 298) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 298 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 298)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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