Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 294

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 294 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 294); Im I. Teil ist in § 5 der Absatz 2 zu formulieren: Für diese - anstatt „für die“ Lagerhaltung bei den volkseigenen und genossenschaftlichen Handelsorganen und Verkaufsstellen sind Richtlinien aufzustellen. Der § 6, Absatz 1, ist wie folgt zu ergänzen: Die Länder und Kreise haben ihre planmäßig festliegenden Lieferverpflichtungen in bezug auf Menge und Güte unter allen Umständen vorrangig vor der Versorgung der eigenen Bevölkerung zu erfüllen. § 7, Absatz 2, soll lauten: Noch örtlich bestehende Bezugsbeschränkungen sind aufgehoben. Es liegt in der Natur der Sache, daß der II. Teil dieses Gesetzes, und zwar über die Pflichtablieferung von Getreide, Speisehülsenfrüchten, Ölsaaten, Kartoffeln, Gemüse, Schlachtvieh, Milch und Eiern, einen größeren Raum in den Beratungen der beiden Ausschüsse eingenommen hat. Eingehend wurde die Frage geprüft, ob sichergestellt ist, daß keine unberechtigten Doppelveranlagungen stattfinden; denn hier haben sich in den Vorjahren öfter Schwierigkeiten ergeben. Einzelne Stellen waren dazu übergegangen, die Obstplantagen als solche nicht nur für Obst zu veranlagen, sondern auch für Unterkulturen. Die Obstveranlagung selbst erfolgt außerhalb des Rahmens dieses Gesetzes für sich gesondert. Wir haben uns überzeugt, daß durch die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetzentwurf eine Doppelveranlagung ausdrücklich unterbunden ist. Zur besonderen Klarstellung wird die Regierung in den noch zu erlassenden Arbeitsanweisungen im einzelnen noch Erläuterungen geben. In § 13, Absatz 1, des Gesetzentwurfes steht im letzten Satz, daß jedes Land oder jeder Kreis die Aufteilung der Planmengen und Durchschnittsnormen so vorzunehmen hat, daß die festgelegten Ablieferungsmengen der einzelnen Erzeugnisse aufgebracht werden. Diese Verpflichtung bezieht sich natürlich auch auf die Gemeinden. Die Gemeinden waren hier jedoch nicht erwähnt worden, weil in einem späteren Paragraphen, § 18, Absatz 2, in einem anderen Zusammenhang diese Bestimmung für die Gemeinden gesondert niedergelegt ist. Wir hielten es aber für zweckmäßig, auch in § 13 die Gemeinden zu erwähnen. Auch über § 17 wurde längere Zeit verhandelt. Hier werden die Betriebe mit tierischen Erzeugnissen nach einem besonderen System veranlagt, die keine oder nur geringste landwirtschaftliche Nutzflächen haben, wie zum Beispiel Abmelkwirtschaften. Das System, hier eine Veranlagung nach der Kopfzahl durchzuführen, wurde als richtig anerkannt. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, daß die festgelegten Ablieferungsmengen, insbesondere für Milch mit 1200 kg pro Kuh bei einem Fettgehalt von 3,5 %, gering erscheinen. Das Ergebnis der Diskussion ging aber dahin, daß mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse in diesen einzelnen Betrieben die vorgeschlagenen Sätze gebilligt werden müssen. Kühe in Abmelkwirtschaften gehören meistens nicht mehr zu den Tieren, die beste oder auch nur Durchschnittsmilchleistungen aufbringen. Nach dem Gesetzentwurf wird die Veranlagung unter Beteiligung von Kommissionen durchgeführt. Über die Zusammensetzung der Kommissionen entstand eine lebhafte Aussprache. Es war kein Zweifel, daß in diesen Kommissionen die VdgB und der FDGB, die Gewerkschaft Land und Fürst, auf jeden Fall vertreten sein müssen. Es wurde jedoch vorgeschlagen, zu prüfen, ob 'es zweckmäßig ist, wie der Gesetzentwurf es vorsieht, auf jeden Fall auch einen Vertreter des Kreises hinzuzuziehen. Die Kreise haben bis über 100, in Einzelfällen bis zu 200 Gemeinden. Vertreter des Kreises, die im Kreisratsamt tätig und fachlich geeignet sind, gibt es im Verhältnis hierzu bei den Abteilungen Handel und Versorgung und Landwirtschaft nur wenige, so daß eine gleichzeitige 'Durchführung der Veranlagung in allen Gemeinden fast unmöglich erscheint und so die Veranlagung insgesamt sich in nicht mehr zu vertretender Weise verzögern könnte. Mit Recht wurde aber darauf hingewiesen, daß die Kreisvertreter nicht bei allen Beratungen der Kommissionen zugegen sein müssen, so daß jeder von ihnen sich gleichzeitig um mehrere Gemeinden kümmern kann. Als besonders wichtig aber wurde herausgestellt, daß bei Nichteinschaltung eines Kreisvertreters erfahrungsgemäß in einer Unzahl von Bällen die Differenzierung gar nicht oder unvollständig oder nach unrichtigen Gesichtspunkten durchgeführt werden könnte, eine Gefahr, der unter allen Umständen begegnet werden muß. Wir haben uns daher dahingehend geeinigt, daß der Kreis vertreten sein muß, daß aber, um dem Kreisrat eine größere Bewegungsmöglichkeit zu geben, alle geeigneten Personen von sich aus Ifür diese Aufgabe mit heranzuziehen, diese Kommissionsmitglieder nicht als Vertreter, sondern als Beauftragte des Rates des Kreises im Gesetz bezeichnet werden sollen. Im § 28, Absatz 1, ist festgelegt, daß von den Molkereien an die Bauern bis zu 35 °/o Magermilch zurückzuliefern ist. Im vorigen Jahre war der Satz bis zu 45 °/o. Man schloß zunächst auf eine Schlechterstellun® des Bauern. Jedoch wurde klargestellt, daß im Gegensatz zum vorigen Jahr folgender Unterschied besteht. Im vorigen Jahr konnten bis zu 45 % aus der nach der Verarbeitung der angelieferten Vollmilch verbleibenden Magermilchmenge zurückgegeben werden. Diese Formulierung hatte bei der praktischen Durchführung zu vielen Irrtümem geführt. Infolgedessen ist jetzt die Bestimmung vereinfacht worden, indem bis zu 35 °/o Magermilch aus der tatsächlich angelieferten gesamten Milchmenge zurückzugeben ist. Da die angelieferte Vollmilchmenge natürlich ein wesentlich höheres Volumen hat als die bei der Verarbeitung anfallende Magermilch, ist kein wesentlicher Unterschied, sondern nur eine einfachere Handhabung der Bestimmungen eingetreten. Im übrigen wurde festgestellt, daß, insgesamt gesehen, die 45 % im Vorjahre von den Bauern nur etwa zu zwei 'Dritteln in Anspruch genommen wurden. Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Magermilch auch für die Versorgung, zum Beispiel für die Herstellung von Käse, von größter Bedeutung ist. Es erscheint daher richtig, es bei dem Vorschlag des Gesetzentwurfes zu belassen. Im übrigen weise ich noch darauf hin, daß im Absatz 2 dieses Paragraphen erstmalig für dieses Jahr die Naturalbezahlung für die Butterherstellung in der Molkerei zum eigenen Verbrauch des Bauern von 15 °/o auf 12°/ der zur Verarbeitung gegebenen Milchmenge herabgesetzt wurde, was eine wesentliche Besserstellung des (Bauern bedeutet. Im III. Teil der Gesetzesvorlage, Finanzbestimmungen, hielt es der Ausschuß für erforderlich, daß das Ministerium für 'Finanzen nicht ohne die beteiligten Ministerien seine Entscheidungen trifft. Wenn im Ausschuß auch erklärt wurde, daß die Geschäftsordnung der Regierung in jedem Falle die Mitwirkung der beteiligten Ministerien garantiert, hielt es der Ausschuß mit Rücksicht auf die Bedeutung dieses Gesetzes doch für notwendig, dies im Gesetz noch besonders auszusprechen. ‘Für den § 30 wurde daher folgende Fassung vorgeschlagen: Das Ministerium der Finanzen wird beauftragt, im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien a) die Durchführung dieses Gesetzes durch die Bereitstellung der Kreditmittel im Kreditplan der Banken zu finanzieren, 280;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 294 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 294) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 294 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 294)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen. Das anfangs stark ausgeprägte Informationsverlangen der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

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