Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 275

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 275 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 275); und gerecht. Diese Parallele, meine Damen und Herren, zeigt, wieweit die reaktionäre Entwicklung in Westdeutschland schon vorangeschritten ist. Sie zeigt, daß dort, wo die anglo-amerikanischen Bajonette herrschen, der Neofaschismus frech, ungehindert und gleichsam staatlich sanktioniert sich erneut zur Gefahr für Deutschland und für Europa entfalten kann. (Sehr wahr!) Die Scheinopposition eines Dr. Schumacher gebärdet sich empört und anklägerisch, und ich sage: sie hat dazu kein Recht. Diese Herren haben die Restauration der reaktionären Justizbürokratie der Weimarer Demokratie geduldet. Sie haben es nicht vermocht, in ihrem Wirkungsbereich die Durchführung der Kontroll-ratsbeschlüsse über Entnazifizierung und Entmilitarisierung zu erwirken. Sie haben es hingenommen, daß die alten Nazirichter fast durchweg in ihren Ämtern verblieben. Sie haben es hdngenommen, daß zum Beispiel in Württemberg 50 '*/, in Bayern 68 °/o und in der früheren britischen Zone 90 °/o aller amtierenden Richter und Staatsanwälte ehemalige Nazis sind. (Bfui-Rufe) Sie haben wie wir gewußt, daß neben diesen ehemaligen Pgs noch Mitglieder nazistischer Kriegsgerichte, Parteigerichte und blutiger Sondergerichte wieder in Westdeutschland „Recht“ sprechen dürfen. Sie haben aus blindwütiger Hetze gegen die Ostzone politisch belastete und deshalb von uns auf Grund der Kontroll-ratsgesetze entlassene Nazirichter wieder mit-einsetzen helfen und sie als politische Märtyrer gegen uns herausgestellt. Und, meine Damen und Herren, das Entscheidende: diese Herren Schumacher haben trotz dieser Kenntnis die Unabsetzbarkeit der Richter und ihre Sonderprivilegien im Bonner Grundgesetz mit verankern helfen. Es waren die Schumacher und Carlo Schmid, die ohne Unterschied zur bürgerlichen Reaktion in Westdeutschland das Prinzip der Dreiteilung der Gewalten im Artikel 20 des Bonner Grundgesetzes niederlegten. Das täten sie trotz der warnenden Lehre der Weimarer Demokratie, in der nach diesem verhängnisvollen Prinzip der Reichstag, der Reichspräsident und der Verfassungsgerichtshof unabhängig nebeneinander gestellt wurden mit dem Ergebnis, daß mit Hilfe dieses angeblich demokratischen Prinzips die Gewalt über die Demokratie siegte. Diese heute so Empörten haben dadurch selbst auch die Rechtsprechung jeglicher Einflußnahme durch die Volksvertretung entzogen. Sie haben die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik geschmäht, weil in ihr der Grundsatz der Volkssouveränität verwirklicht ist, indem die Volksvertretung auch der Justiz übergeordnet ist. Die Entwicklung im Westen hat gezeigt, daß das System der Gewaltenteilung heute das staatsrechtliche Mittel im Westen Deutschlands zur Sicherung des Marshall-Plans und der Atlantik-Kriegspakt-Politik der Westmächte ist. Die rechten sozialdemokratischen Führer haben selbst der reaktionären Justiz eine so große Machtstellung in Westdeutschland mit-eingeräumt, jener alten Justiz, die vor 1933 die Demokratie unterminierte und die unverändert in ihrem personellen und organisatorischen Aufbau nach 1945 bewußt von den antidemokratischen Kräften'als Bremsklotz gegen die Ausweitung der Rechte des Volkes wiedereingesetzt wurde. Heute fordern diese verfassungsrechtlichen Leimrutengänger möchte ich sagen der Reaktion empört die Absetzung des Nazirichters Baulick, nachdem sie diesem Rechtsbeuger und tausenden gleich-gesonnener reaktionärer Richter die lebenslängliche Unabsetzbarkeit verfassungsrechtlich verbrieft haben. Heute schreien sie nach der Abberufung. Gestern aber diffamierten sie die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, daß sie die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit zerschlage, nur weil in ihr klar gesagt wird, daß es der Volksvertretung Vorbehalten bleibt, Richter abzuberufen, die die Unabhängigkeit, die ihnen die Verfassung in der Rechtsprechung gewährt, dazu ausnutzen, eine Rechtsprechung zu entwickeln, die gegen die Interessen der Demokratie gerichtet ist. Wer also in dem Umfange die Voraussetzungen mit dafür schuf, daß die alte reaktionäre Justiz in Westdeutschland wieder in ihre Sonderstellung außerhalb des Volkes eingesetzt wurde, wer sich mitschuldig gemacht hat, daß die Justiz in Westdeutschland seit 1945 nicht demokratisiert, sondern renazifiziert wurde, der hat kein Recht, sich jetzt vor dem Volke über das Hedler-Urteil empört zu gebärden, wie es Herr Dr. Schumacher tut. Diese Empörung, meine Damen und Herren, ist selbstverständlich nicht echt. Es ist ein Ablenkungsmanöver und soll eine Konzession an die werktätigen Massen sein, die voller Entsetzen und Empörung den erschreckenden Stand der Remilitarisierung und Re-nazifizierung Westdeutschlands sehen. Westdeutschland ist zu einer systematisch und bewußt organisierten Brutstätte des Neofaschismus geworden, und die politische Bedeutung des Hedler-Prozesses liegt darin, daß den Massen durch dieses provokatorische Fallenlassen jeglicher bisher gewahrter demokratischer Tarnung schlaglichfartig klar wurde, bis zu welchem gefährlichen Grad in den zurückliegenden fünf Jahren die Reaktion in Westdeutschland erstarkt- ist. Meine Damen und Herren! Die andere politische Auswirkung dieses Schandurteils liegt darin, daß die unerwarteten Massenproteste in ganz Deutschland die reaktionäre Mehrheit des Bonner Parlaments zwangen, Farbe zu bekennen, und die Rechtfertigung des Hedler-Uiteils durch die West-CDU bis zur äußersten Rechten hat vielen Menschen in Westdeutschland die Augen über den wahrhaft reaktionären Charakter dieser angeblich demokratischen Parteien geöffnet. Die Tatsache, daß die sogenannte Adenauer-Regierung diese schändliche Rechtsbeugung als gerecht foezeichnete, hat diese Marionettenregierung auch in einer solchen innerdeutschen Frage als eine volksfeindliche, zutiefst reaktionäre Regierung bloßgestellt. Herr Dr. Schumacher nennt das Hedler-Urteil einen Schlag gegen Deutschland. Jawohl, da® ist ein schwerer Schlag für Deutschland. Aber, meine Damen und Herren, wir stellen fest, daß dieser Schlag der Reaktion erst dadurch überhaupt möglich wurde, daß es Herr Dr. Schumacher war, der durch seine Politik nach 1945 die einzige wirksame Waffe gegen die Remilitarisierung und Renazifiziierung Westdeutschlands und damit auch gegen die Wiederingangsetzung der alten, reaktionären Justizmaschinerie zerschlug, nämlich die politische Einheit aller Werktätigen als der großen, sichernden, demokratischen Aufbaukraft in ganz Deutschland. (Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, ich sagte einleitend, daß das Hedler-Urteil nicht ein Einzelfall ist, sondern daß die Geschichte der volksfeindlichen Justiz in Westdeutschland die Geschichte einer endlosen Kette solcher Rechtsverletzungen aufwedst. Diese hochgepriesene, angeblich reine Demokratie in Westdeutschland ist der Austragsört der ungeheuerlichen Rechtsbeugung, der Schändung des Prinzips der Gerechtigkeit und der Unabhängigkeit des Richters im Amt, ist die Darstellung der Justiz als eines politischen Rache-instruments, um eine Äußerung Thomas Manns aus der Zeit der Weimarer Republik zu gebrauchen. Ich verweise auf die Tatsache, daß die Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Kontrollratsgesetz Nr. 10 in Westdeutschland von den Nazirichtern selten angewandt und, wenn ja, bewußt falsch angewandt wird. Ich erinnere an den Freispruch des Kapitänleutnants Petersen, 261;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 275 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 275) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 275 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 275)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die zielstrebige Bearbeitung Operativer Vorgänge erfordert im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit formgebundenen dienstlichen Bestimmungen, wie Befehlen, Dienstanweisungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Wir müssen dabei konsequenter als bisher von dem Grundsatz ausgehen, nur die Aufgaben der politisch-operätiven Arbeit und deren Führung und Leitung in den genannten Formen zu regeln, wo das unbedingt erforderlich ist. Es ist nicht zuletzt ein Gebot der tschekistischen Arbeit, nicht alles schriftlich zu dokumentieren.

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