Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 238

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 238 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 238); Auf diese Festlegung des Haushalts haben wir im diesjährigen Volkswirtschaftsplan verzichtet und damit den Beratungen des Haushaltsausschusses volle Bewegungsfreiheit gelassen. Der Berichterstatter des Haushaltsausschusses wird Ihnen ja das Ergebnis der Ausschußverhandlungen noch vortragen. Aber einen Teil darf ich vielleicht schon an dieser Stelle sagen: die Tatsache, daß die Finanzierung der Investitionen nunmehr dem Haushaltsgesetz überlassen wurde, erwies sich nicht nur als eine formell-rechtliche Berücksichtigung unserer jungen Verfassung, sondern sie führte auch zu einer materiell-rechtlichen Änderung der Deckung des Investitionsbedarfs, nämlich zur Heranziehung der eigenen Mittel unserer volkseigenen Wirtschaft. Meine Damen und Herren! Diese Investitionen sind ja gleichsam die äußere Nahtstelle, an der sich Volkswirtschafts- und Haushaltsplan deutlich sichtbar berühren. Aber ich glaube, Ihnen dargetan zu haben, daß man zu einem ganz falschen Bild kommen würde, wenn man die Verzahnung der beiden Pläne nur hierin erblickte. Wenn der Volkswirtschaftsplan für 1950 Investitionen in Höhe von 2350 Millionen DM vorsieht, während für 1949 nur 1384 Millionen DM eingeplant waren, so ist eine derartige Erhöhung doch nur möglich, wenn einerseits der Gesamthaushalt eine so gewaltige Summe sicherstellt, und wenn andererseits der Volkswirtschaftsplan durch die starke Belebung unserer Wirtschaft die Aufbringung dieser Mittel ermöglicht. Hinzu kommen die Investitionen bei Verkehrswesen und Post, die eigene Finanzpläne erst für 1951 erstellen. Ich weiß, daß Sie Ihrerseits alles tun werden, um überall in unserer Republik die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes jedem einzelnen zur Pflicht zu machen. Unsere Nationale Front hat ja hier eine große Aufgabe, und niemand wird sich ihr entziehen. Wenn jedoch die haushaltsmäßige Sicherung und Kontrolle dieser Erfüllung durchgeführt werden soll, so galt es, im Haushaltsgesetz diejenigen Anreize zu geben, die zur Weckung des Erfüllungswillens notwendig sind. Man mußte daher einerseits die Länder an einer Erfüllung des gesamtstaatlichen Steuersolls interessieren, andererseits mußten die Abführungen der volkseigenen Betriebe an ihre Direktoren- und Rationalisierungsfonds geklärt werden, und schließlich galt es, auch das unvermeidliche Sparprogramm durch eine entsprechende gesetzliche Regelung populär zu machen, wenn ich diesen Ausdruck hier etwas kühn verwenden darf. Über die Beteiligungen der Länder am Steueraufkommen möchte ich nachher im Zusammenhang mit dem Abgabengesetz sprechen. Die beiden Fonds zur Verbesserung der Lebenslage der Arbeiter und Angestellten und zur Rationalisierung stehen jedoch in so engem Verhältnis zum Volkswirtschaftsplan, daß ich sie, ebenso wie das Sparprogramm, schon an dieser Stelle behandeln möchte. Sie wissen, daß ich zum 70. Geburtstag des Generalissimus Stalin nach Moskau gefahren bin. Da mir bekannt war, daß die Frage der Gewinnabführung unserer volkseigenen Wirtschaft ein schwer zu lösendes Problem ist, und da ich ferner als sparsamer Finanzminister das Angenehme sehr Angenehme! dieser unvergeßlichen Reise sogleich mit dem Nützlichen fachlicher Einsichten verbinden wollte, habe ich in Moskau sehr aufschlußreiche Gespräche geführt. Meine Damen und Herren! Wir sind gewöhnt, einen Gewinn rein zahlenmäßig aus der Bilanz von Einnahmen und Ausgaben zu errechnen, ohne Frage richtig und unentbehrlich! Zu dieser strengen Bilanzierung müssen und wollen wir unsere volkseigenen Betriebe ja gerade erziehen. Die Bilanz muß dem Plan entsprechen, ganz gleich, ob Sie ihn von der Seite der Produktion und Konsumtion Volkswirtschaftsplan oder von der Seite des finanziellen Ertrages Haushaltsplan ansehen. Damit ist aber über die Verwendung des Gewinnes, über die Berechtigung der Betriebsleitung, den Gewinn abzuführen oder anderweitig einzusetzen, noch gar nichts ausgesagt. Meine Gesprächspartner in Moskau setzten hier ein Denken voraus, das sich infolge der 25jährigen Planwirtschaft in der Sowjetunion bereits allgemein ausgebreitet hat, das sich jedoch bei uns erst mit der neuen Rolle des Geldes durchsetzen wird, von der ich vorhin sprach. Die Abführungen an den Direktoren- und an den Rationalisierungsfonds dürfen danach nicht abstraktschematisch geregelt werden, sondern man muß sie konkret auf die besondere Lage der Betriebe abstellen. Sie finden daher im § 6, Abs. 3 des Haushaltsgesetzes Bestimmungen über den Direktorenfonds, die Sie vielleicht zuerst verblüffen werden und die in einem Haushaltsgesetz im früheren Sinne natürlich undenkbar gewesen wären. Die Finanzierung der erwähnten Fonds wird nämlich von der Art der Produktion abhängig gemacht. Die Industrien mit volkswirtschaftlicher Schwerpunktbedeutung erhalten die Erlaubnis zu höheren Abführungen (45 °/o) an den Direktorenfonds als die übrige Industrie (30 °/o). Voraussetzung ist aber, daß nicht nur der Plan erfüllt wird denn dann bliebe es überall bei 4 % der Lohn- und Ge'haltssumme , sondern daß überplanmäßig ein Gewinn durch Senkung der Selbstkosten erzielt wird. Sie sehen, die Selbstkostensenkung an sich, die ja im Volkswirtschaftsplan in Höhe von 8,3 % vorgesehen ist, berechtigt noch nicht zu jenen erhöhten Abführungen an die beiden Fonds. Erfüllung und Übererfüllung sind streng voneinander zu trennen. Meine Damen und Herren! Die Geschichte wird oft angerufen, wenn irgendwie die Dinge im Fluß gesehen werden. Das- Haushaltsgesetz und seine Anlagen bedeuten natürlich ebenfalls die rechtliche Fixierung einer solchen fließenden Entwicklung. Ich möchte jedoch die Neuerungen, die insbesondere das Abgabengesetz bringt, ausdrücklich nicht als geschichtliches Novum hinstellen. Gewiß, die absolute Steuerhoheit der Länder gibt es mit der Annahme dieses Gesetzes nicht mehr, und die Finanzhoheit der Republik wird im Abgabengesetz klar ausgesprochen. Was bedeutet das aber? Es war doch nur ein Ausdruck unserer militärischen Niederlage, daß wir unser Eigenleben als Staat verloren und uns mit einer beschränkten Selbstverwaltung der Gebietskörperschaften begnügen mußten. Richten wir den Blick etwas weiter zurück: Faschismus, Weimarer Republik, so war die Finanzhoheit des damaligen Reiches und der Finanzausgleich mit den Ländern eine Selbstverständlichkeit geworden. Erst wenn wir vor 1919, also bis vor Erzberger, zurückschauen, finden wir noch die alte Finanzhoheit der Länder und die bekannten bloßen Matrikularbeiträge an das Reich. Erinnern Sie sich aber, bitte, an das Jahr 1913, das in dem Wehrbeitrag bezeichnenderweise zu Rüstungszwecken schon eine direkte Reichssteuer brachte! Und wenn ich Ihren geschichtlichen Blick einmal für einen Augenblick ein paar Jahrhunderte weiter zurücklenken darf 1495, Ewiger Landfrieden, Reichs- regiment , so finden Sie dort in dem „Gemeinen Pfennig“ die erste, allerdings auch einmalige Kopfsteuer, die das Reich ausschrieb. Aber, wie gesagt, dieser geschichtliche Rückblick soll hier nur dazu dienen, Ihnen zu sagen, daß insofern die neue Haushaltssicherung durch das Ihnen vorliegende Abgabengesetz nichts grundsätzlich Neues bringt. Die Abgabenhoheit kann nach der Errichtung der Republik nicht mehr in der bisherigen Weise bei den Ländern bleiben, nicht nur, weil unser Grundgesetz das verbietet Art. 119 Abs. 2 der Verfassung , sondern auch, weil eine sich über das 224;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 238 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 238) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 238 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 238)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X