Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 223

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 223 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 223); Zuweisung erhöhter Mengen von geeigneten Düngemitteln. Durch die ebenfalls nach dem Gesetz geregelte Bereitstellung der Kredite für unsere bäuerlichen Wirtschaften ist nunmehr auch die Möglichkeit der rechtzeitigen Abnahme der Düngemittel durch die Bauern gewährleistet. Die in § 15, Absatz 2, vorgesehene Preisvergünstigung für den Frühbezug 'des Düngers werden unsere Bauern außerordentlich begrüßen. Wünschenswert ist jedoch auch, daß den Landarbeitern und Bauern, die mit dem Ausstreuen von Kalkstickstoff und gemahlenem Branntkalk beschäftigt werden, ausreichende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt wird. Dem Zentralverband landwirtschaftlicher Genossenschaften wurde die Verpflichtung auf erlegt, den Bau von Düngerschuppen zu fördern und die erforderlichen Kredite für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Hierdurch wird ein Übelstand beseitigt, und wir werden alles tun, damit den Genossenschaften die notwendige Unterstützung durch die VdgB zur Brrichtung dieser erforderlichen Anlagen zukommt. Der in dem Gesetz enthaltene obligatorische Saatgutwechsel erfüllt eine von unserer Landwirtschaft gestellte Forderung und wird bei Verbesserung der Qualität des Saatgutes eine wesentliche Produktionssteigerung mit sich bringen. Die Genossenschaften werden auf die Verarbeitung des Saatgutes besonderen Wert legen. Besonders begrüßen wir, daß in dem Gesetz festgelegt ist, daß der DSG 600 000 Stück Säcke zur Verfügung gestellt werden sollen und daß diese verpflichtet wird, das Saatgut nur in plombierten Säcken herauszugeben. Damit wird nicht nur erreicht, 'daß nur qualifiziertes Saatgut geliefert wird, sondern der Sackmangel im Bauernhof selbst wird etwas behoben. Unsere Bauern werden sich verpflichten, durch eine gute Bestellung des Bodens und eine gute Saatenpflege das ihrige dazu beizutragen, daß die Erträge erheblich gesteigert werden. Die in den §§ 23 bis 28 vorgesehenen Maßnahmen zur Steigerung unseres Viehbestandes und Erhöhung der Milchleistungen werden unsere Bauern mit Freude begrüßen, um so mehr, da hier auch die Futtergrundlage eine wesentliche Verbesserung erfährt und auch die durch die niedrigere Ausmahlung des Brotgetreides gewonnenen 140 000 Tonnen Kleie in Verbindung mit dem angewiesenen erhöhten Zwischenfruchtbau die Futtergrundlage wesentlich verbessern werden. Die Bestimmungen zur Förderung des Viehaufzuchtplanes und zur Verbesserung unseres Rindviehbestandes werden unseren Bauern einen besonderen Anreiz bieten. Die im § 28 vorgesehene Vermehrung der Besamungsstationen der VdgB wird viel dazu beitragen, daß in Zukunft nur von den besten Vatertieren weitergezüchtet und die Qualität des Rindviehes bedeutend erhöht wird. Wir halten jedoch die im § 34 vorgesehene Futterfläche von zwei Hektar für eine Deck- und Besamungsstation für nicht ausreichend. Wenn schon durch diese Besamungsstationen auch die Sterilitätsbekämpfung ein Teil vorwärtsgetrieben wird, müssen wir jedoch erwarten, daß die Tierärzte ihre Aufgaben nicht nur von ihrem persönlichen, materiellen Standpunkt ansehen, sondern sich als wirkliche Helfer unserer Bauern zeigen. Die vorgesehene Einsetzung von Viehwirtschafts--beratern im Bereich der Dorfgenossenschaften wird zur Steigerung der Milcherträge wesentlich beitragen können. Dem vorgesehenen Entwurf zur wirksamen Schädlingsbekämpfung sehen wir mit großem Interesse entgegen. Es ist jedoch zu wünschen, daß das Landwirtschaftsministerium bei der Vorbereitung des betreffenden Gesetzentwurfes die Vertreter der landwirtschaft- lichen Organisationen zu Rate zieht. Wir möchten aber heute schon bitten, dafür Sorge zu tragen, daß die ewigen Klagen über die Wildschweinplage ein Ende nehmen. (Sehr richtig!) Die vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Bodenaustrocknung für Sachsen und Sachsen-Anhalt halten wir für unzureichend. Wir sind der Meinung, daß diese Maßnahmen in der ganzen Republik notwendig sind. Beispielhaft sollte für uns die große Planung in der Landschaftsgestaltung der Sowjetunion sein. Wir sind der Ansicht, daß unsere Industrie- und Kohlenbergbaugebiete verpflichtet werden sollten, ihre Abwässer der Landwirtschaft zur Bewässerung zuzuführen. (Sehr richtig!) Mit diesem Gesetz werden wir die wirtschaftliche Macht unserer bäuerlichen Betriebe festigen und eine Produktionssteigerung erreichen, die die Friedenserträge übersteigt. Dadurch wird auch die Rentabilität vor allem unserer kleinbäuerlichen Betriebe wesentlich verbessert werden. Unsere Bauern haben nicht zu fürchten, daß die gesteigerte Produktion zu Absatzschwierigkeiten führt, weil wir im Interesse des deutschen Volkes produzieren und nicht wie im Westen von Profitinteressen ausländischer Monopolkapitalisten abhängig sind. Unsere bäuerlichen Kollegen im Westen werden dies bald erkennen und zu aktiven Mitkämpfern für die Ziele der Nationalen Front werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Artikel in der „Main-Post“ vom 12. Januar 1950 hinweisen, wo das, was ich eben gesagt habe, ganz treffend kommentiert wird. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf findet im vollen Umfang die Zustimmung und Billigung unserer Gemeinschaftsfraktion. Unsere Bauern und Arbeiter werden Träger dieses Gesetzes sein, weil sie der festen Überzeugung sind, daß damit der Volkswirtschaftsplan seine Erfüllung findet. Um das Leben unseres gesamten Volkes zu verbessern, werden unsere werktätigen Bauern, unsere Landarbeiter und unsere Landjugend ihre ganze Kraft einsetzen, um auch mit diesen gesetzlichen Bestimmungen zum Erfolg zu kommen. (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Als letzter Redner hat der Herr Abgeordnete Brandt für die Fraktion, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands das Wort. Abg. Brandt (SED): Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Sozialistischen Einheitspartei begrüßt ganz besonders, daß die Regierung den zur Beratung stehenden Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Erreichung der Friedens-hektarerträgie der Volkskammer unmittelbar nach der Verabschiedung des Volkswirtschaftsplanes für das Jahr 1950 zugeledtet hat. Der vorliegende Gesetzentwurf geht davon aus, daß die Steigerung der Erträge auf den Friedensstand nicht nur eine Aufgabe der Bauern und Landarbeiter ist. Es gehört vielmehr die Mitarbeit aller Werktätigen dazu, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Industrie und Landwirtschaft haben hier eine gemeinsame Aufgabe zu lösen. Die Verwendung neuer und besserer Traktoren sowie Maschinen aus der eigenen Produktion der volkseigenen Betriebe gab den Maschinenausleihstationen die Möglichkeit, die Leistung in der Bodenbearbeitung zu steigern und zu verbessern. Das wird sich insbesondere für die klein- und mittelbäuerlichen Wirtschaften 211;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 223 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 223) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 223 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 223)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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