Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 212

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 212 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 212); Weiter ist im § 19 vorgesehen, daß eine Hauptabteilung Saatgut im Ministerium für Landwirtschaft geschaffen wird, die dann bestimmte Aufgaben in der Festlegung der Zuchtziele für alle Arten von Feldfrüchten, der Erstellung von einwandfreien Sortenädsten und auch der Erstellung der Erzeugungs- und Erfas-sungspläne für Saatgut aller Art, herab bis zur Hochzucht, durchführen soll und die auch zu einer Verbesserung der Sortenprüfung und der Saatgutqualität beitragen soll. Die entscheidende Veränderung in diesem Jahre wird darin bestehen, daß ein obligatorischer Saatgutwechsel für alle bäuerlichen Betriebe durchgeführt werden soll. Diese Frage hängt eng zusammen mit der Änderung der Ablieferungsbestimmungen dieses Jahres. Bei der erhöhten Ablieferung wird jeder Bauer geneigt sein, sich das notwendige anerkannte Saatgut zu kaufen, vor allen Dingen weil wir nach der Ernte keine Gegenlieferung von Konsumware mehr fordern, sondern das Saatgut nur gegen Bezahlung ausgeben. Wenn wir also davon ausgehen, daß nunmehr das Saatgut richtig verwandt wird, dann wird auch von der Saatgutseite her eine Erhöhung der Erträge durchaus möglich sein. Wir werden zu diesem Zwecke nach der Ernte 150 000 t Getreide, einschließlich Hülsenfrüchte, von der DSG erfassen und von dieser gegen Bezahlung abgeben lassen, und zwar mit der Anrechnung für jeden bäuerlichen Betrieb für ein Drittel seiner Anbaufläche. Ebenso ist es mit den 500 000 t Pflanzkartoffeln, die ebenfalls für ein Drittel der Anbaufläche für Kartoffeln gelten. Wir würden schon in diesem Jahre das ganze Saatgut gern in plombierten Säcken liefern, um dadurch jede Verschlechterung und Vermischung zu vermeiden; aber dafür reicht die Decke noch nicht aus, die wir in den Säcken haben. Wir müssen uns also darauf beschränken, die Superelite- und Elitesorten in plombierten Säcken zu liefern, während das übrige Getreide noch in alter Form geliefert werden muß. Wir hoffen aber, daß dm kommenden Jahr auch auf diesem Gebiet weitere Fortschritte erzielt werden, so daß immer durch die Plomben nachgewiesen werden kann, wer der Lieferer des Saatgutes ist, um so Schädlinge in der Belieferung von vornherein auszuschalten. In der Frage der Fütterung und Pflege des Viehes haben wir ebenfalls einige Verbesserungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir haben zuerst durch die verminderte Ausmahlung des Brotgetreides eine Reserve von 140 000 t Kleie aus der einheimischen Erzeugung zur Verfügung. Für die Durchführung der Schwednemastverträge haben wir außerdem vorgesehen, daß der Maisanbau in diesem Jahr erweitert werden soll, weil auf besonders leichten Böden durch den Maisanbau höhere Erträge erzielt werden können, um damit die Futtergrundlage zu verbessern. Vor allem aber haben wir vorgesehen, durch die Verbesserung in der Rauhfutterlage und durch die Steigerung der Milcherträge das tierische Eiweiß für die Fütterung in größerem Umfange zur Verfügung zu stellen. Es ist vorgesehen, daß in den Ablieferungsbestimmungen die Rückgabe an Magermilch auf 35 Prozent festgesetzt wird, so daß von dieser Seite her auch das fehlende tierische Eiweiß in gewissem Umfange ersetzt werden kann. Weiter ist vorgesehen, daß bei der Erfassung von Heu und Stroh in den Gebirgskreisen von Sachsen und Thüringen sowie in einigen Kreisen von Sachsen-Anhalt das bisher anfallende Abgabesoll auf die Länder Mecklenburg und Brandenburg .umgelegt wird. Außerdem ist auch für dieses Jahr ein Erlaß der Lieferungen von Heu und Stroh für die einzelnen Länder angeordnet, und schließlich soll für die Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Herausgabe von schon erfaßtem Heu und Stroh erfolgen, um auch damit die jetzige Futterknappheit zu einem Teil zu lindem. Wir haben in § 24 die Bestimmung aus dem Volkswirtschaftsplan übernommen, daß der Sauenbestand am 31. Dezember 1950 auf 500 000 festgesetzt wird. Das ist ein Saiuenfoestand, der über den Friedensstand hinausgeht. Weil aber die Qualität der Sauen noch nicht so gut ist wie im Frieden und wir im Volks-Wirtschaftsplan 5 700 000 Schweine vorgesehen haben, ist die Zahl so hoch festgesetzt worden. Es ist jedoch betont worden, daß wir diesen Sauenbestand verjüngen und qualitativ verbessern müssen. Ich glaube, das ist eine dringende Notwendigkeit, die vor allem alle Bauern erkennen müssen. Es ist auch im Bauprogramm vorgesehen, daß die Stallbauten nicht Zurückbleiben .sollen, sondern daß ebenso viele Stallbauten vorzusehen sind, wie im Rahmen des Bodenreform - Bauprogramms Neubauernhäuser errichtet werden. Wir werden also dafür sorgen, daß für die Vermehrung des Viehbestandes auch die notwendigen Ställe zur Verfügung stehen. Das gilt auch für die volkseigenen Güter. Um die Qualität des Viehes zu verbessern, sollen nach § 25, Abs. 2 in stärkerem Ausmaße als bisher Dorfschauen und Stallbegehungen zur Förderung der Tierzucht durchgeführt werden. Es gibt dafür schon sehr gute Beispiele, die nur noch stärker ausgebaut werden müssen. Dann haben wir im § 26 eine Regelung vorgesehen, die Maßnahmen, die sich in einzelnen Ländern schon bewährt haben, für die ganze Republik einführt. Das gilt für die Viehwirtschaftsberater, die wir jetzt schon in Sachsen-Anhalt haben und die nun auch in den übrigen Ländern eingeführt werden sollen. Sie sollen zugleich die Milchleistungskontrolle durchführen. Auf der anderen Seite haben wir in anderen Ländern die Milchleistungsprüfung. Dort wollen wir von diesen Kontrolleuren einige weiter schulen, damit sie auch zugleich Viehwirtschaftsberater sein können. Damit werden wir auf dem Gebiet der Viehzucht einen Stamm von Beratern bekommen, die wirklich den Bauern gute Ratschläge und Hilfe leisten können. Dann haben wir im § 27' vorgesehen, daß die Tierseuchenbekämpfung ebenfalls auf eine solidere allgemeine Grundlage gestellt wird. Wir haben dabei vor allem die Bekämpfung der Sterilität, des seuchenhaften Verkalbens, ins Auge gefaßt. Wir werden aber versuchen, auch die Tbc mit einzubeziehen. Wir wollen versuchen, die Zahl der Tierärzte zu vermehren und wollen auch die Veterinärhelfer einführen, damit daun laufende Untersuchungen durchgeführt werden, wie sie bisher nur im Lande Sachsen zur Durchführung gekommen sind. Wir werden damit, glaube ich, eine erhebliche Verbesserung der Qualität der Viehbestände erreichen. Dann ist eine weitere Ausdehnung der Besamungsstationen der VdgB vorgesehen. Die Zahl soll auf 50 Stationen erhöht werden. Wir wissen, daß die VdgB noch größere Ansprüche gestellt hat, daß Wünsche vorhanden sind, besonders wegen der Ansteckungsgefahr noch mehr solche künstlichen Besamungsstationen einzurichten. Aber die technischen und auch die finanziellen Mittel reichen vorläufig nicht weiter, so daß wir uns zunächst mit 50 begnügen müssen. Sodann ist eine bessere Schädlingsbekämpfung vorgesehen. Darüber brauche ich vielleicht nicht viel zu sagen, weil hier .schon Erfahrungen vorhanden sind. Es ist nur wiederum festgelegt, daß die Verantwortung bei den einzelnen Landesregierungen liegt und daß auch hier die Republik einen weiteren Teil der Verantwortung trägt. Der Abschnitt VII sieht zunächst eine Hilfe für die Gebiete vor, die unter der Bodenaustrocknung leiden. 200;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 212 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 212) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 212 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 212)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Staatssicherheit . Sie stellt an die entscheidungsbefugten Leiter im Staatssicherheit sowie an die an der Entscheidungsvorbereitung beteiligten Diensteinhei ten und Mitarbeiter hohe Anforderungen. Für die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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