Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 211

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 211 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 211); ohne Gegenlieferung von der DSG oder anderen Stellen bezogen werden kann. Wir wollen darüber hinaus weitere Zwischenfrucht anbauen. Das muß dann aber aus eigenem Saatgut oder durch Umtausch mit Gegenlieferung erfolgen. Dadurch werden wir zweierlei erreichen: einmal werden wir die Nährstoffe im Boden vermehren, zum anderen aber auch die Futtergrundlage für die Viehhaltung erheblich verbessern. Dann haben wir speziell vorgesehen, das Randower Bruch und die Friedländer Wiesen in Mecklenburg sofort einer Bewirtschaftung zuzuführen, und zwar durch Angliederung an dort vorhandene volkseigene Güter. Wir wollen erst einmal Hanf anbauen, um auf dieser Grundlage auch eine Vermehrung des Anbaues 'und der Erzeugung von Hanf zu erreichen. Das erforderliche Saatgut soll vom Ministerium für Handel und Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Im § 7 wird die Bodenuntersuchung zusammengefaßt und zum ersten Male neu geregelt. Wir haben auch schon bisher Bodenuntersuchungen gehabt, die auch weiter fortbestehen 'sollen, soweit sie durch öffentliche Institute oder andere Einrichtungen, Universitäten und Versuchsstationen durchgeführt wurden. Wir wollen aber das Dazwischenarbeiten von privaten Stellen vermeiden und das alles der staatlichen Verwaltung unterstellen. Darüber hinaus sollen auch die Agronomen der MAS und die Ackerbauherater der VdgB so weit geschult werden, daß auch sie unter Benutzung von geeigneten Geräten zu Bodenuntersuchungen befähigt werden. Dadurch werden wir ein großes Netz für die Bodenuntersucbung bekommen und damit, sowohl was die Nährstoffe des Bodens anbelangt wie auch die Bodenverdichtung, Feststellungen machen können, um sofortige Abhilfe zu schaffen. Im Abschnitt III der Vorlage wird die bessere Düngung und die bessere Versorgung mit Düngemitteln behandelt. Bisher hatten wir einen Mangel in der Versorgung mit Phosphordünger und Kalk. In den einzelnen Paragraphen dieses Abschnittes sind die einzelnen Düngerarten -behandelt und die Maßnahmen festgelegt, die zur Lösung dieses Problems und zur Überwindung der Schwierigkeiten beitragen sollen. Im § 10 wird die Pflege und die Anwendung des wirtschaftseigenen Dungs behandelt und zugleich festgelegt, was an Aufklärungsmaßnahmen geschehen soll, um den wirtschaftseigenen Dung besser zu verwenden. Hierbei möchte ich betonen, daß in den hinter uns liegenden Jahren auf diesem Gebiete schon gewisse Erfolge erzielt worden sind. Wir haben besonders in den südlichen Gebieten unserer Republik eine bessere Pflege des wirtschaftseigenen Dungs als etwa in Mecklenburg und Brandenburg, wenngleich auch dort schon Fortschritte festzustellen sind. Wir müssen aber dahin gelangen, daß der wirtschaftseigene Dung und auch der Kompost wirklich zur Grundlage aller Düngung gemacht wird, um die Böden auch für den Handelsdünger aufnahmefähig zu machen. Im § 11 wird festgelegt, daß die vorhandene Produktionskapazität der Phosphordüngemittelwerke voll ausgenutzt wird, um weniger fertige Düngemittel dieser Art einführen zu müssen, sondern mehr Rohstoffe für PhO'S'phordünger einzuführen und sie selbst verarbeiten zu lassen. Das Ministerium für innerdeutschen Handel und Außenhandel ist damit beauftragt worden, für die rechtzeitige Einfuhr dieser Roh-phosphormengen zu sorgen. Die Versorgung der Landwirtschaft mit Kalifabrikaten ist im § 12 geregelt, so daß auch hier die Versorgung der Landwirtschaft sichergestellt ist, wenn alle im Gesetz getroffenen Maßnahmen durchgeführt werden. Im § 13 ist dann eine befristete Lieferung der verschiedenen Düngersorten vorgesehen. Die Ziffern, die für die einzelnen Düngerarten vorgesehen sind, sollen nicht so betrachtet werden, als wenn der Dünger erst zu diesem Termin geliefert werden soll, sondern bis zu diesem Termin soll der Dünger bereits geliefert sein. Die Hauptmenge des Düngers wird also schon vorher geliefert und der in der Vorlage stehende Termin ist als Endtermin festgelegt, so daß der Dünger für die spätere Aussaat benutzt werden kann. Dann soll nach § 14 die Lieferung in besserer Verpackung erfolgen. Wir wollen vor allen Dingen durch die Benutzung von Papiersäcken für Kalkstickstoff, Thomasmehl und die gemahlenen Kalifabrikate eine bessere Behandlung erreichen, Gesundheitsschädig'm-gen vermeiden und auch für eine sorgfältigere Lagerung sorgen. Eine vollständige Lieferung des Düngers in Papiersäcken ist noch nicht möglich, so daß Bunakalk und Branntkalk aus dieser Bestimmung heraus-genommen werden mußten. Für den Transport des Düngers sollen in Zukunft die entsprechenden Wagen zur Verfügung gestellt werden, möglichst geschlossene Wagen, damit der Dünger nicht so stark den Witte-rung'seinflüssen ausgesetzt ist, wie es bisher oft der Fall war. Im § 15 findet sich eine Regelung, die für die Verbraucher von wesentlicher Bedeutung ist. Danach können den Dorfgenossenschaften nach Maßgabe der bei den Genossenschaftsbanken verfügbaren Mittel zum Zwecke der Zwischenflnanzierung verbilligte Kredite zur Verfügung gestellt werden. Vor allen Dingen ist hierbei wichtig, daß eine frühzeitige Abnahme von Düngemitteln durch den Verbraucher dadurch erleichtert wird, daß der Rabatt, die Vergütung für Frühbezug, nicht nur den Dorfgenossenschaften, sondern zu 60 Prozent dem einzelnen Verbraucher erstattet werden muß, damit die Verzinsung der Kredite durch die Gewährung von Rabatt wieder .ausgeglichen wird. Wir hoffen, daß dadurch der Verkehr im Bezug von Düngemitteln von der Fabrik zum Dorf gefördert wird und daß Zwischenlagerungen möglichst vermieden werden. Außerdem ist vorgesehen, daß die erforderlichen Düngemittelschuppen für die Lagerung des Düngers durch die Dorfgenossenschaften errichtet werden sollen, und zwar sollen sie mit Hilfe von Krediten der Bauernbank in Naturbauweise hergestellt werden. Eine erfreuliche Regelung ist im § 17 erfolgt, wonach in Zukunft keine Koppelung der Lieferung von Düngemitteln oder Bindegarn mit Getreidelieferungen statthaft ist. (Bravo!) Wir werden auf diese Weise keine Hemmung im Düngerbeeug haben, wenn wir das vorher Gesagte voll zur Anwendung bringen. Wir müssen -uns vor allem dagegen wenden, daß mit dem Dünger schlecht umgegangen wird, daß er zum Teil an den Bahnstationen unter freiem Himmel Regt. Wir müssen immer bedenken, wie schwer es die Arbeiter in den Düngemittelfabriken haben, Düngemittel in größerer Menge zu erzeugen. Die Versorgung mit Saatgut ist 'in diesem Jahre vollkommen neu geregelt. Dabei haben wir zwei Abschnitte zu beachten. Zunächst müssen wir nach den jetzt geltenden Bestimmungen für einen besseren Umtausch von Saatgut sorgen, d. h. dafür, daß das vorhandene anerkannte Saatgut wirkheh gegen die Konsumware umgetauscht wird, um so die Reserven, die in der Anwendung von gutem Saatgut liegen, voll zur Geltung zu bringen und nicht weiter den Zustand bestehen zu lassen, daß anerkanntes Saatgut ungenutzt herumliegt, während das wirtschaftseigene Saatgut in den Boden kommt. Wir werden, um unser Ziel zu erreichen, mit der VdgB gemeinsam eine große Kampagne führen, um die vorhandenen Saatgutmengen vollständig zum Umtausch zu bringen und auf dieser Grundlage die Erträge des kommenden Jahres noch mehr zu steigern. 199;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 211 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 211) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 211 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 211)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der vom Leiter der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen ihren pflichten und Verantwortlichkeiten immer besser nachkommen. Wir sind uns darüber im klaren, daß gerade auf diesem Gebiet noch weitere Untersuchungen erforderlich sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X