Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 105

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 105 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 105); * J* bezahlten. In £9 Fällen in 16 Kreisen des Landes Sachsen-Anhalt mußte das Arbeitsgericht in Anspruch genommen werden. Dabei wurde eine Summe von 52 683,24 Mark zugunsten der Landarbeiter auf Grund des bestehenden Tarifvertrages ausgeklagt. Daraus ergibt sich, daß wir bisher keineswegs davon sprechen können, daß den Landarbeitern die ihnen auf Grund des Tarifabschlusses zugesicherten Rechte auch gesichert sind. Es ist nicht möglich, wie in der Industrie mit ihrer Zusammenballung der Arbeiterschaft, in den so vielen Betrieben der Landwirtschaft von der Gewerkschaft her die Dinge so zu überwachen und durchzuführen. Aus diesem Grunde begrüßen wir ganz besonders, daß durch das vorliegende Gesetz nunmehr nicht nur der Abschluß eines Arbeitsvertrages zur Pflicht gemacht wird, sondern daß dieser Arbeitsvertrag auch beim FDGB registriert werden muß. Das wird der Industriegewerkschaft Land und Forst die Möglichkeit geben, zu einer besseren Überwachung der Einhaltung der tariflichen Bestimmungen zu gelangen. Daß den Landarbeitern durch einschlägige Bestimmungen auch der Arbeitsplatz für den Winter gesichert wird, wird von uns ganz besonders begrüßt; denn es ist ja eine Tatsache, daß im Winter von einer Reihe von Bauern immer wieder der Versuch unternommen wird, die Landarbeiter aus dem Betrieb zu entlassen. Wenn jetzt durch dieses Gesetz den Landarbeitern die Einhaltung der tariflichen Bestimmungen und darüber hinaus einige andere Maßnahmen gesichert werden, dann werden die Landarbeiter damit endlich auf den Stand der Industriearbeiter gehoben. Sie werden diesen gleichgestellt. Dieses Gesetz bringt aber nicht nur Vorteile für die Landarbeiterinnen und Landarbeiter. Viele Bauern haben auch in der zurückliegenden Zeit ihre Landarbeiter nach den geltenden tariflichen Bestimmungen entlohnt und ihnen die darüber hinaus zustehenden Rechte gewährt, und diese Bauern sind mit ihren Landarbeitern immer am besten gefahren. Die Bauern werden im allgemeinen sehr schnell begreifen, daß wir gerade bei der Intensivierung unserer Landwirtschaft in der Zukunft einen Landarbeiterstand brauchen, der dafür auch die Möglichkeit gibt. Es kommt also darauf an, all diesen Wirtschaften die notwendigen und erforderlichen Arbeitskräfte zu sichern und zu erhalten. Daraus wird sich andererseits dann auch ergeben, daß wir auf dem Dorfe ein viel engeres Bündnis zwischen den Landarbeitern und den werktätigen Bauern schaffen. Auf Grund dieser Voraussetzungen habe ich Ihnen noch einmal zu erklären, daß die Fraktion der Sozialistischen Einheitspartei in beiden Lesungen diesem Gesetz die Zustimmung geben wird. (Beifall bei der SED) Präsident Dieckmann: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so daß die Debatte abgesch.osisen werden kann. Ich bitte das Haus, noch von einer Mitteilung Kenntnis zu nehmen, nämlich daß auch der Wirtschaftsausschuß der Volkskammer sich heute noch nicht konstituieren kann. Der Ständige Ausschuß für Wirtschaftsund Finanzfragen wird sich heute nicht konstituieren können, da die Einladung dazu zu spät ergangen ist und einzelne Mitglieder an der Teilnahme verhindert sind. Nach Mitteilung des Ausschusses erfolgt in allernächster Zeit eine Einladung zu der konstituierenden Sitzung. Wir /kommen zur Abstimmung über das Gesetz. Die Vorlage liegt Ihnen als Drucksache 20 vor. Hierzu liegt ein gemeinschaftlicher Antrag aller Fraktionen des Hauses folgenden Wortlauts vor: Die Volkskammer möge beschließen: a) In § 2 Abs. 1 wird hinter „Arbeitsvertrag“ eingefügt „auf der Grundlage der Tarifverträge“. b) § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Gemeindevertretung hat im Einvernehmen mit der IG. Land- und Forstwirtschaft, wo irgend möglich, den Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zu verpflichten, Wohnraum für ständig Beschäftigte zur Verfügung zu stellen.“ c) In § 5 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „bzw. die Wohnungskommission“ gestrichen, so daß es dort lautet: „es sei denn, daß ihm das Wohnungsamt bereits früher Das sind die drei hier beantragten Änderungen, die auf einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Hauses beruhen. Weitere Abänderungsanträge irgendwelcher Art liegen nicht vor. Herr Minister Steidle hat mich gebeten, dem Hause zu erklären, daß auch die Anmerkungen, die er vorhin in seinen Ausführungen hier gegeben hat, soweit sie über die beantragten Änderungen hinaus/gehen, eine persönliche Meinungsäußerung waren und daß nicht etwa beabsichtigt war, namens der Regierung eine Änderung des Gesetzes über die hier beantragten Punkte hinaus zu beantragen. Bei dieser Sachlage haben wir also nur über die Vorlage mit dem Abänderungsantrag abzustimmen. Wir sind, da eine Ausschußberatung nicht beantragt ist, unter Verzicht auf die Ausschußberatung in der Lage, das Gesetz gleich in erster und zweiter Lesung zu verabschieden. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. Ich stelle das fest. Wir stimmen zunächst ab über den Abänderungsantrag, den ich Ihnen verlesen habe. Wer diesem Antrag nicht beipflichten will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe, daß das Haus einstimmig dem Abänderungsantrag zustimmt. Dann stelle ich das Gesetz selber in der Fassung der Drucksache 20 mit den inzwischen beschlossenen Änderungen zur Abstammung und bitte die Mitglieder des Hauses, die dem Gesetz zustimmen wollen, um das Handzeichen. Gegenprobe: diejenigen, die gegen das Gesetz stimmen wollen, bitte ich, sich bemerkbar zu machen. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Ich kann zum zweiten Male feststellen, daß in der heutigen Sitzung eine weitere wichtige Gesetzesvorlage die einstimmige Zustimmung des Hauses gefunden hat. (Beifall) Der nächste und letzte Punkt der Tagesordnung ist: Geschäftsordnung der Provisorischen Volkskammer (Drucksache Nr. 27) Ich bitte Herrn Abgeordneten Lehmann als Berichterstatter des Geschäftsordnungsausschusses, das Wort dazu zu nehmen. Abg. Lehmann (SED), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung eines Parlaments ist eine ziemlich weitschichtige Angelegenheit. Infolgedessen war auch die Aussprache über diese Geschäftsordnung im Geschäftsordnungsausschuß ziemlich umfangreich und sehr nachhaltig. Wir standen zunächst bei Beginn unserer Tätigkeit vor der peinlichen Situation, daß wir keine Vorlage hatten, sondern diese Vorlage uns erst selbst erarbeiten mußten. Der Herr Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, der gleichzeitig Abgeordneter des sächsischen Landtages ist, gab uns als ein Muster einer Geschäftsordnung die des sächsischen Landtages. Es waren zwar nicht alle Mitglieder des Ausschusses von der Vorzüglichkeit dieser Vorlage überzeugt; denn es waren zufällig auch einige Mitglieder des thüringischen Landtages in diesem Ausschuß, die der Meinung waren, daß ihre Geschäftsordnung wesentlich besser sei. Im 93;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 105 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 105) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 105 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 105)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der verlangt zunächst von uns, den hier versammelten Leitern durch die weitere Qualifizierung unserer eigenen Führungs- und Leitungstätigkeit bessere Bedingungen für die politischoperative Arbeit der zu schaffen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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