Protokoll der Verhandlungen des Ⅶ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands 1967, Band Ⅰ, Seite 52

Protokoll der Verhandlungen des Ⅶ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1967, Band Ⅰ, Seite 52 (Prot. Verh. Ⅶ. PT SED DDR 1967, Bd. Ⅰ, S. 52); die Angelegenheit dem Psychiater überlassen, wenn Leute wie Strauß eben nicht die Machtpositionen im Bonner Staat innehätten. Der Vertreter der großen westdeutschen Monopole in der EWG, Herr Hallstein, erklärte: „Unsere Wirtschaft braucht das Großraumformat der amerikanischen und der sowjetischen. Es ist notwendig, die Wirtschaftsgemeinschaft der 180 Millionen Verbraucher zu stärken, unter anderem durch die Schaffung des europäischen Gesellschaftsrechts.“ Herr Hallstein möchte unter der Führung des westdeutschen Monopolkapitals eine den USA und der UdSSR gleichwertige dritte Macht organisieren. Zu diesem Zwecke will er zunächst den Staaten der EWG das Gesellschaftsrecht der westdeutschen formierten Herrschaft des Monopolkapitals oktroyieren. Zum unveränderlichen Element dieser Politik gehört auch das Streben nach der Verfügungsgewalt über Atomwaffen. Eine westdeutsche Verfügungsgewalt über Atomwaffen wird aber weder von den USA noch von Frankreich, noch von anderen NATO-Staaten gewünscht. Der einflußreiche CDU-Politiker Minister Gradl begründete Anfang April dieses Jahres die Alleinvertretungsanmaßung der Bonner Regierung wie folgt: Die Anerkennung eines zweiten deutschen Staates, so meinte er, würde es der westdeutschen Bundesrepublik erschweren, sich in die inneren Verhältnisse der DDR einzumischen, in die DDR hinein „einzuwirken“. Zwischen zwei Staaten wäre das nicht mehr zulässig. Dann würde auch die Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten zu einer legalen Institution. Und die DDR könnte ihre Grenze so verteidigen, wie das Sache eines jeden souveränen Staates ist. Nun, wir werden natürlich weder Herrn Gradl noch die Regierung in Bonn fragen, ob und wie wir unsere Grenzen zu verteidigen haben. Aber Herr Gradl hat sich deutlich genug ausgedrückt. Auch wenn die Bonner Regierung zunächst einmal zur Kenntnis nehmen mußte, daß die direkte Aktion gegen die DDR ein selbstmörderisches Unternehmen ist, will sie sich dochbei aller Notwendigkeit einer elastischeren Politik die Möglichkeit für künftige „Einwirkungen“ offcnhalten, ohne daß dann von einem Konflikt zwischen zwei Staaten, der bestimmte internationale Folgen nach sich zöge, gesprochen werden soll. Strauß, Hallstein und Gradl haben also die nebelhaften Formulierungen in der Regierungserklärung von Flerrn Kiesinger und in den diplomatischen Noten des Herrn Brandt verhältnismäßig exakt kommentiert. Kiesinger, Strauß und ihre sozialdemokratischen Minister Brandt und Wehner gehen offenbar von der Erkenntnis aus, daß die Kräfte des west- 52;
Protokoll der Verhandlungen des Ⅶ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1967, Band Ⅰ, Seite 52 (Prot. Verh. Ⅶ. PT SED DDR 1967, Bd. Ⅰ, S. 52) Protokoll der Verhandlungen des Ⅶ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1967, Band Ⅰ, Seite 52 (Prot. Verh. Ⅶ. PT SED DDR 1967, Bd. Ⅰ, S. 52)

Dokumentation: Protokoll der Verhandlungen des Ⅶ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Werner-Seelenbinder-Halle zu Berlin, 17. bis 22. April 1967 [Band Ⅰ (1.-3. Beratungstag), Seite 1-546, Band Ⅱ (4.-6. Beratungstag), Seite 1-332, Band Ⅲ (Grußschreiben und schriftlich eingereichte Diskussionsbeiträge), Seite 1-774, Band Ⅳ (Beschlüsse und Dokumente), Seite 1-330], Dietz Verlag, Berlin 1967 (Prot. Verh. Ⅶ. PT SED v. 17.-22.4.1967, Bd. Ⅰ, S. 1-546, Bd. Ⅱ, S. 1-332, Bd. Ⅲ, S. 1-774, Bd. Ⅳ, S. 1-330).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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