Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands 1963, Band Ⅳ, Seite 15

Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅳ, Seite 15 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅳ, S. 15); V. Parteitag, ganz Berlin zu einer Stadt des Friedens und des Fortschritts zu machen, die Frontstadtpolitik in Westberlin zu beseitigen, normale friedliche und demokratische Verhältnisse in ganz Berlin zu schaffen und dadurch auch die Normalisierung des Verhältnisses von Westberlin zur Deutschen Demokratischen Republik zu ermöglichen. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ergriff im September 1958 erneut die Initiative zur Vorbereitung eines Friedensvertrages. In gleichlautenden Noten an die Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs schlug sie vor, daß die vier Mächte eine Kommission bilden und Beratungen über die Vorbereitung eines Friedensvertrages beginnen. Der westdeutschen Regierung wurde vorgeschlagen, der Bildung einer Kommission aus Vertretern beider deutscher Staaten zuzustimmen, die einen deutschen Standpunkt zum Friedensvertrag erarbeiten sollte. Die Bonner Regierung lehnte diesen Vorschlag ab. Die Deutsche Demokratische Republik erwies sich als Interessenvertreter der deutschen Nation. Die Sowjetregierung hatte Ende November 1958 den Vorschlag unterbreitet, Westberlin auf Grund seiner gefährlichen Rolle zu einer entmilitarisierten Freien Stadt zu machen. Das Zentralkomitee richtete von seinem 3. Plenum eine Adresse an das Zentralkomitee der KPdSU zur Lage in Westberlin und in Westdeutschland und zu den Aufgaben der Sicherung des Friedens. Dabei wurden folgende Gedanken dargelegt: Westberlin muß von den westlichen Besatzungsmächten, die mit Hilfe des Besatzungsregimes eine friedensfeindliche Politik durchführen, frei werden. Der Vorschlag der UdSSR ist deshalb so bedeutungsvoll, weil er dem Bedürfnis des gesamten deutschen Volkes nach Frieden entgegenkommt und den Interessen und der Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik gerecht wird. Während in der Deutschen Demokratischen Republik alle Bestimmungen des Potsdamer Abkommens konsequent durchgeführt wurden, orientierten sich die Westmächte auf die Erhaltung und Wiederaufrichtung des deutschen Militarismus. Sie spalteten gemeinsam mit den westdeutschen Konzernherren und Revanchepolitikern Deutschland. Die Entwicklung in Westdeutschland birgt für die Zukunft des deutschen Volkes und den Frieden in Europa außerordentliche Gefahren. Deshalb sehen auch die Vorschläge unserer Partei zur friedlichen Lösung der Deutschlandfrage vor allem den Abschluß eines deutschen Friedensvertrages vor. Auf dem 4. Plenum begrüßte das Zentralkomitee den Friedensver- 15;
Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅳ, Seite 15 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅳ, S. 15) Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅳ, Seite 15 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅳ, S. 15)

Dokumentation: Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Werner-Seelenbinder-Halle zu Berlin, 12. bis 21. Januar 1963 [Band Ⅰ (1.-3. Verhandlungstag), Seite 1-588, Band Ⅱ (4.-6. Verhandlungstag), Seite 1-512, Band Ⅲ (Grußschreiben und schriftlich eingereichte Diskussionsbeiträge), Seite 1-590, Band Ⅳ (Beschlüsse und Dokumente), Seite 1-544], Dietz Verlag, Berlin 1963 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED v. 12.-21.1.1963, Bd. Ⅰ, S. 1-588, Bd. Ⅱ, S. 1-512, Bd. Ⅲ, S. 1-590, Bd. Ⅳ, S. 1-544).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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