Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands 1963, Band Ⅲ, Seite 4

Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅲ, Seite 4 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅲ, S. 4); Das Protokoll der Verhandlungen des VI. Parteitages der SED umfaßt vier Bände: Bd. I: 1. bis 3. Verhandlungstag Bd. II: 4. bis 6. Verhandlungstag Bd. III: Grußschreiben und schriftlich eingereichte Diskussionsbeiträge Bd. IV: Beschlüsse und Dokumente Die Register für Bd. I-IV sind im Band IV enthalten Dietz Verlag GmbH, Berlin ■ 1. Auflage 1963 Printed in the German Democratic Republic Alle Rechte Vorbehalten Lizenznummer 1 Gesamtherstellung: Karl-Marx-Werk Pößneck V 15/30 ES 6 B 6 EVP 7,00;
Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅲ, Seite 4 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅲ, S. 4) Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅲ, Seite 4 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅲ, S. 4)

Dokumentation: Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Werner-Seelenbinder-Halle zu Berlin, 12. bis 21. Januar 1963 [Band Ⅰ (1.-3. Verhandlungstag), Seite 1-588, Band Ⅱ (4.-6. Verhandlungstag), Seite 1-512, Band Ⅲ (Grußschreiben und schriftlich eingereichte Diskussionsbeiträge), Seite 1-590, Band Ⅳ (Beschlüsse und Dokumente), Seite 1-544], Dietz Verlag, Berlin 1963 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED v. 12.-21.1.1963, Bd. Ⅰ, S. 1-588, Bd. Ⅱ, S. 1-512, Bd. Ⅲ, S. 1-590, Bd. Ⅳ, S. 1-544).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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