Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands 1963, Band Ⅱ, Seite 497

Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅱ, Seite 497 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅱ, S. 497); Mückenberger, Erich Müller, Margarete Neugebauer, Werner Neumann, Alfred Norden, Prof. Albert Pisnik, Alois Quandt, Bernhard Rieke, Karl Rodenberg, Prof. Hans Rödiger, Kurt Rompe, Prof. Dr. Robert Roscher, Paul Rübensam, Prof. Dr. Erich Rumpf, Willy Seibt, Kurt Sindermann, Horst Schön, Otto Scholz, Helmut Schröder, Walter Schürer, Gerhard Schumann, Horst Stief, Albert Stoph, Willi Storch, Hermann Streit, Josef Thiele, Ilse Tisch, Harry Ulbricht, Walter Vallentin, Prof. Maxim Verner, Paul Verner, Waldemar Wamke, Hans Warnke, Herbert Wehmer, Friedrich Weiz, Dr. Herbert Wenig, Josef Winzer, Otto Wirth, Erich 32 Protokoll des VI. Parteitages II 497;
Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅱ, Seite 497 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅱ, S. 497) Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Band Ⅱ, Seite 497 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED DDR 1963, Bd. Ⅱ, S. 497)

Dokumentation: Protokoll der Verhandlungen des Ⅵ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Werner-Seelenbinder-Halle zu Berlin, 12. bis 21. Januar 1963 [Band Ⅰ (1.-3. Verhandlungstag), Seite 1-588, Band Ⅱ (4.-6. Verhandlungstag), Seite 1-512, Band Ⅲ (Grußschreiben und schriftlich eingereichte Diskussionsbeiträge), Seite 1-590, Band Ⅳ (Beschlüsse und Dokumente), Seite 1-544], Dietz Verlag, Berlin 1963 (Prot. Verh. Ⅵ. PT SED v. 12.-21.1.1963, Bd. Ⅰ, S. 1-588, Bd. Ⅱ, S. 1-512, Bd. Ⅲ, S. 1-590, Bd. Ⅳ, S. 1-544).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Beschuldigten motiviert. Daraus folgt, daß jede Vernehmungstaktik, die eine Einflußnahme auf das Aussageverhalten des Beschuldigten bewirken soll, eine Einflußnahme auf die Persönlichkeit des Beschuldigten mit seiner spezifischen Strukturiertheit aller psychischen Erscheinungen in einem historischen Prozeß der Auseinandersetzung mit seiner Umwelt entwickelte und diese Erscheinungen auch noch in der Zeit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den vorhandenen Daten wiederum unterschiedlich konkret und umfangreich sowie mehr oder weniger hyphothetisch oder begründet. Hinsichtlich der strafrechtlichen Qualität des Sachverhalts müssen allerdings mit der Entscheidüng über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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