Partei-Justiz, eine Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 70

Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 70 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 70); NS-JUSTIZ SED-JUSTIZ bühne“ anwesend waren. Boykotthetze ist aber auch darin zu ersehen, daß die Angeklagten versucht hatten, die Menschen von den Volks wählen und von der Unterschrift zur Ächtung der Atombombe abzuhalten. Eine besonders gefährliche Boykotthetze stellt die Aufforderung der Leitung der Sekte dar, die Vorbereitung der Sekte in die Illegalität vorzubereiten. Es gingen Anweisungen an sämtliche Zeugen Jehovas, die genaue Richtlinien über das Verhalten der Zeugen Jehovas vor Gericht und anderen Behörden gaben. Sie enthalten weiter die Aufforderung, Anordnungen der Staatsgewalt, also der höchsten demokratischen Einrichtung im Sinne des Artikel 6 der Verfassung, nicht zu beachten. Die Angeklagten haben alle vorsätzlich, d. h. mit Wissen und Willen gehandelt. Sie wußten, daß sie im Dienste des Imperialismus unter dem Deckmantel ihrer Religion handelten. Daß das Treiben ihrer Organisation in der Gesamtheit und im einzelnen durch die Mitglieder der Sekte sich gegen die DDR und ihre Einrichtungen richtete und daß sie sich dessen bewußt waren, geht eben aus der Vorbereitung zur Überführung der Sekte in die Illegalität hervor. Es ist ihr schlechtes Gewissen, das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit ihres Tuns, das durch diese Vorbereitung der Illegalität bewiesen wird. Die Zeugen Jehovas wußten genau, daß sie sich durch ihr Verhalten der Strafverfolgung aussetzen würden. Auf Grund des festgestellten Sachverhaltes und der rechtlichen Würdigung kam die Strafkammer zu dem Ergebnis, daß sich sämtliche Angeklagte des Verbrechens im Sinne des Artikels 6 der Verfassung der DDR und des Abschnittes II Art. Ill A III der Direktive 38 des Alliierten Kontrollrates schuldig gemacht haben und demnach bestraft werden mußten. Zwar legt die Verfassung in ihrem Artikel 41 volle Glaubens- und Religionsfreiheit fest und schützt die ungestörte Religionsausübung. Sie legt aber ebenso fest, daß Einrichtungen von Religionsgemeinschaften, religiöse Handlungen und der Religionsunterricht nicht für verfassungswidrige Zwecke mißbraucht werden dürfen. Das, was die Angeklagten aber getan haben, hat mit Religionsausübung nicht das mindeste zu tun " Anmerkung: Wie sich aus den Gründen des Urteils des Landgerichts Magdeburg vom 18. Dezember 1950 ergibt, hatten die Angeklagten Erich Wenge und Oskar Glandin als Zeugen Jehovas bereits 5 bzw. 3 Jahre in den Strafanstalten und Konzentrationslagern der Nationalsozialisten zugebracht. UNMENSCHLICHE BESTRAFUNG VON JUGENDLICHEN Die Nationalsozialisten und die mitteldeutschen Kommunisten nehmen in gleicher Weise für sich in Anspruch, daß ihr Regime besonders viel für die Jugend getan habe bzw. tue. Die Formen, in denen beide Systeme die Jugend für sich einzunehmen versuchen und sich dienstbar machen Hitlerjugend und FDJ sind allerdings bemerkenswert gleichartig. In gleicher Weise haben der NS-Staat und das Zonenregime aber auch die strafrechtliche Behandlung von Jugendlichen geregelt, die ihnen besonders gefährlich erschienen. Mit der „Verordnung zum Schutze gegen jugendliche Schwerverbrecher" schufen die Nationalsozialisten eine gesetzliche Grundlage, um gegen Jugendliche über 16 Jahren mit denselben 70;
Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 70 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 70) Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 70 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 70)

Dokumentation: Partei-Justiz, eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Berlin 1964, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 1-84).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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