Partei-Justiz, eine Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 66

Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 66 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 66); NS-JUSTIZ SED-JUSTIZ abführte. Die gleichen Zwecke verfolgte auch die Angeklagte B., indem sie das Paket mit Jahreskalendern für den Angeklagten W. überbrachte und ihm seine weitere Tätigkeit ermöglichte. Die gelegentlichen Zusammenkünfte in der Wohnung der Eheleute, an denen diese selbst sowie die Angeklagten W. und D. teilnahmen und wobei die „Wachtturm-Auszüge" und die entsprechenden Bibel-steilen gemeinsam gelesen wurden, dienten der Festigung in der verbotenen Lehre der I. В. V. und der Stärkung des Zusammenhalts unter den Bibelforschern. Die Organisation und die Lehre der I. В. V. bilden eine schwere Gefahr für den Bestand des Staates. In eigenartiger Auslegung und Verknüpfung gar nicht miteinander zusammenhängender Bibelstellen verneinen die Bibelforscher auf wichtigen Gebieten die Autorität des Staates, insbesondere lehnen sie die Erfüllung der Wehrpflicht ab, sie üben das Wahlrecht nicht aus und treten den von der nationalsozialistischen Bewegung geschaffenen Organisationen, auch wenn diese im wesentlichen die Wohlfahrt und Hebung der sozialen Lage der Volksgenossen erstreben, nicht bei, weil dies alles angeblich mit den Vorschriften der Bibel nicht vereinbar sei. Da diese Lehre der Bibelforscher schließlich zur Auflösung aller staatlichen Ordnung und zur Anarchie hinführt, muß der Staat dieser Sekte mit allen Mitteln entgegentreten. Mögen auch die Angeklagten im einzelnen aus ihrer festen religiösen Überzeugung heraus gehandelt haben, so muß doch der nationalsozialistische Staat, der das Wohl und die Ordnung des Volksganzen zu schützen hat, bei der Gefährlichkeit des Treibens der Bibelforscher mit strengen Strafen einschreiten, um die Angeklagten von weiterer Betätigung für die verbotene Lehre abzuhalten und um den Geboten des Staates, nachdem das Verbot der I. В. V. schon über drei Jahre besteht, endlich Achtung zu verschaffen." alles, was im Gebiet der DDR für ihn von Interesse ist, wie z. B. Bauten jeder Art, Straßen, Fabriken, die Organisation und die Entwicklung und Haltung der Menschen überhaupt Alles dies bedeutet für ihn wichtiges Informationsmaterial für seine Kriegsvorbereitungen und deshalb beteiligt sich derjenige, der dieses Informationsmaterial liefert, selbst an der Vorbereitung zum Kriege, an der Hetze zum Kriege, treibt selbst Kriegshetze. Hierzu gehört aber auch weiter die Kriegshetze in der Form, die in der Ablehnung der Unterschriftensammlung gegen die Anwendung der Atombombe zum Ausdruck kommt. Es ist selbstverständlich, daß nicht jeder, der die Unterschrift unter den Stockholmer Appell ablehnt, sich damit der Kriegshetze schuldig macht. Wenn aber die Angeklagten als Geweihte Jehovas, als Prediger zu den Menschen kommen, zu ihnen sprechen, den kommenden gerechten Krieg ankündigen, werden die durch ihre Prediger unsicher gewordenen und erregten Menschen in Unruhe versetzt, und wenn ihre Antwort auf die brennendsten Lebensfragen: „Wie stellen wir uns zur Ächtung der Atombombe?" lautet: Ich persönlich unterschreibe nicht, so machen sie nicht von ihrem verfassungsmäßigen Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch. Sie mißbrauchen dieses Verfassungsrecht, halten die Menschen vom Friedenskampf ab und treiben damit Kriegshetze. Das Gerede der Zeugen Jehovas vom gerechten Krieg, der kommen werde und müsse, stellt des weiteren ein Stück der unmittelbaren Kriegshetze dar. Sie, die in jeder Hauptverhandlung auch bekanntgaben, daß für die Zeugen Jehovas Teufel und Dämonen Wirklichkeit seien, können sich nicht darauf berufen, daß sie in religiösem übertragenem Sinne von Krieg gesprochen haben. Entscheidend ist, wie ihre Worte auf die einfachen Menschen, die sie ansprachen, wirkten, und die haben, wie auch das Gericht, ihre Ausführungen als eine ganz real zu verstehende Kriegsankündigung aufgefaßt. Insbesondere diese letzte Form der Kriegshetze verstößt zugleich auch gegen den Art. Ill A III der Kontrollratsdirektive 38, sie ist ein böswilliges Gerücht, das den Frieden gefährdet. II. Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen ist von den Angeklagten in verschiedenen Formen begangen worden. Sie liegt einmal in der Verbreitung des „Wachtturms" Nr. 7 vom Jahre 1950 und der sogenannten Petition. Sie ist jedoch ebenfalls begangen in der Abhaltung der Bürger der DDR von den Volkswahlen am 15. Oktober 1950. Hier berufen sich die Angeklagten genau wie bei Begehung der Kriegshetze darauf, daß sie nur ihre persönliche Meinung geäußert hätten. Hier gilt das bezüglich der Kriegshetze Gesagte entsprechend. Bei der rechtlichen Beurteilung des Verhaltens der Angeklagten stellt sich als eine ganz besonders hartnäckige und gefährliche Form der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen die Gesamtheit und Vielheit der Handlungen dar, die in der Anklage unter dem Sammelbegriff Vorbereitung der Illegalität zusammengefaßt sind. Sie enthalten nicht nur die Aufforderung, Anordnungen im Sinne des Art. 6 nicht zu beachten, sondern fordern darüber hinaus auf, aktiv Maßnahmen der verschiedensten Art zu treffen, um die Durchsetzung staatlicher Anordnungen zu durchkreuzen und unmöglich zu machen. Maß- 66;
Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 66 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 66) Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 66 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 66)

Dokumentation: Partei-Justiz, eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Berlin 1964, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 1-84).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X