Partei-Justiz, eine Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 63

Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 63 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 63); NS-JUSTIZ SED-JUSTIZ ten, wie es z. В. die Indienreise der sowjetischen Staatsmänner Bulganin und Chruschtschow bewiesen hat und es ihre Englandreise erneut beweisen wird, ein Hindernis in ihrer „Politik der Stärke". Aus diesem Grunde versuchen sie, das Ansehen unserer Staatsmänner durch die Verbreitung solch gemeiner Hetztiraden zu diskriminieren und gleichzeitig damit den Gedanken der Völkerfreundschaft und Völkerverständigung zu hintertreiben. Der Beschuldigte hat die imperialistischen Kriegstreiber hierin bewußt unterstützt. Daß es sich bei ihm um einen ausgesprochenen Feind unseres sozialistischen Aufbaus handelt, zeigt sein Verhalten gegenüber seiner Tochter, der er eine aktive Mitarbeit in der FDJ untersagte. Die Hetze des Beschuldigten ist Boykotthetze gegen die Einrichtungen und Politiker, aber auch Rassenhetze im Sinne des Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung der DDR, da sie geeignet ist, das Vertrauen der Werktätigen in die Partei der Arbeiterklasse als die führende Kraft beim Aufbau des Sozialismus, in die leitenden Kader unseres Staates und der Partei der Arbeiterklasse zu untergraben" Anmerkung: Das Urteil des Bezirksgerichts Erfurt vom 7. Mai 1956 lautete auf 1 Jahr 3 Monate Zuchthaus. VERBOT UND VERFOLGUNG DER „ZEUGEN JEHOVAS" Zu den ersten Amtshandlungen des nationalsozialistischen preußischen Innenministers hatte es gehört, die Internationale Bibelforschervereinigung („Jehovas Zeugen") zu verbieten, ihr Vermögen einzuziehen und jede weitere Tätigkeit für die Sekte unter Strafe zu stellen. In der Folgezeit verurteilten die NS-Sondergerichte eine große Zahl von Menschen, die sich trotz des Verbots zu den Grundsätzen der „Zeugen Jehovas" bekannten, zu Gefängnisstrafen. Viele der Verurteilten wurden im Anschluß an die Strafverbüßung in Konzentrationslager eingewiesen, wo sie entweder umkamen oder erst nach dem Zusammenbruch des Hüler-Staates im Jahre 1945 die Freiheit wiedererlangten. Die „Deutsche Demokratische Republik" war noch nicht ein Jahr alt, als ihr Innenminister sich im Jahre 1950 in gleicher Weise wie die Nationalsozialisten zu einem Verbot von „Jehovas Zeugen" entschloß. Die Begründung weist eine auffallende Ähnlichkeit mit den Gründen des nationalsozialistischen Erlasses aus dem Jahre 1933 auf. Während nun aber die NS-Sondergerichte sich in ihren Urteilen einfach auf die formale Feststellung beschränkten, daß sich ein Angeklagter entgegen dem Verbot weiterhin für die Sekte betätigt habe, konstruierten die Zonengerichte entsprechend einem Urteil des politischen Strafsenats des Obersten Gerichts die Tatbestände der „Boykotthetze, Spionage, Kriegshetze und friedensgefährdenden Propaganda". So wurden Menschen, die jeglichen Militärdienst ablehnen, zu „Kriegshetzern" gestempelt und zu höchsten Zuchthausstrafen verurteilt. Im Strafmaß ging die SBZ-Justiz weit über die NS-Justiz hinaus. Was die Nationalsozialisten durch die im Anschluß an die Strafverbüßung verfügte Einweisung in ein Konzentrationslager bezweckten, erreichten die mitteldeutschen Kommunisten durch langjährige Zuchthausstrafen: „Jehovas Zeugen" wurden planmäßig vernichtet. Es ist erschütternd, wenn man aus den nachfolgenden Urteilen feststellen muß, daß es in Deutschland Menschen gibt, die sich in den letzten 30 Jahren nur 5 bis 8 Jahre in Freiheit befanden, einfach weil beiden totalitären Systemen ihre religiöse Überzeugung staatsfeindlich erschien. 63;
Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 63 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 63) Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 63 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 63)

Dokumentation: Partei-Justiz, eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Berlin 1964, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 1-84).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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