Partei-Justiz, eine Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 62

Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 62 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 62); NS-JUSTIZ SED-JUSTIZ Іі lehnend gegenüberstehen, die Furcht vor der Bestrafung. Diese Furcht wird durch die Einwirkung des Alkohols beseitigt. Eine Zubilligung der Schutzbestimmung des § 51 Abs. 2 StGB ist eine Kann-Bestimmung, die bei vorliegender Sachlage der Strafkammer keine Veranlassung gibt, die zugunsten des Angeklagten angenommene Beeinträchtigung seiner Zurechnungsfähigkeit als Strafmilderungsgrund anzusehen. Der Angeklagte hat sich somit für die im Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit geschilderte Staatsverleumdung voll strafrechtlich zu verantworten " Urteil des Sondergerichts I vom 19. April 1937 gegen den W. H. wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes vom 20. Dezember 1934 „Der Angeklagte wird wegen fortgesetzten Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes vom 20. Dezember 1934 zu 1 einem Jahr Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Aus den Gründen: Im Sommer 1936 war der Angeklagte bei dem Landwirt G. W. in G. als landwirtschaftlicher Arbeiter beschäftigt. Er kam hier häufig mit dem damals 13jährigen Zeugen A. Sch. zusammen, der bei V. als Hütejunge tätig war Bei einem Gespräch mit dem Zeugen Sch. sagte der Angeklagte, mit Hitler werde es nicht mehr lange dauern; sie die Kommunisten würden es nicht so machen, daß sie nur acht Zähne ausschlagen würden; sie würden Hitler und alle anderen gleich runterknallen. Auf die Frage des Zeugen, wen er damit meine, antwortete der Angeklagte: „Hitler, Göring und die anderen alle." An einem Sonntag im August 1936 hielt sich der Angeklagte in der Bahnhofswirtschaft in G. auf. Hierbei knüpfte er ein Gespräch mit der Zeugin Frau Sch. an, die mit ihrer Schwägerin und der Wirtin an einem Tische saß. U. a. sagte der Angeklagte, daß er 1933 alles verloren habe, daß er im Konzentrationslager gewesen und früher für die KPD als Redner tätig gewesen sei, daß er aber ein echt deutscher Mann sei und die Juden hasse. Er fuhr dann fort: „Hitler ist wohl gut, aber die kleinen Hitlers's taugen nichts; wenn alles Versprochene in Erfüllung geht, die Trusts und Konzerne verstaatlicht werden, dann werde ich der erste Nationalsozialist werden.“ Ferner erzählte er folgenden „Witz“, der sich auf den Führer und Reichskanzler beziehen sollte: „Ein deutscher Mann trägt einen englischen Schnurrbart, grüßt eine italienische Dame mit dem italienischen Gruß und will, daß das Volk sich vermehre, hat aber selbst keine Familie." Die somit festgestellten Äußerungen des Angeklagten sind gehässige Äußerungen über den Führer und Reichskanzler und die Reichsregierung. Sie sind auch geeignet, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben Der Angeklagte war daher wegen fortgesetzten Vergehens gegen § 2 des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und zum Schutze der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934 zu verurteilen. Bei der Strafzumessung war zu berücksichtigen, daß es sich um recht üble und gefährliche Äußerungen handelt, die sich zum Teil gegen den Führer und Reichskanzler persönlich richten." Anklage des Staatsanwalts des Bezirks Erfurt vom 16. April 1956 Kr/Br. „Den Musiker L. W., in Haft seit dem 23. Februar 1956 in der U-Haftanstalt Erfurt, klage ich an: die volksdemokratischen Grundlagen unseres Arbeiter- und Bauernstaates angegriffen zu haben. Der Beschuldigte betreibt seit längerer Zeit eine systematische und gemeine Hetze gegen leitende Funktionäre unserer Republik und der Sowjetunion, indem er die Funktionäre in den Gaststätten durch sogenannte „politische Witze“ bei den Werktätigen in Mißkredit zu bringen versucht. Ferner beschimpfte er Mitglieder der LPG in G. ungefähr Mitte Januar 1956 in der gemeinsten Art und Weise. Verbrechen strafbar nach: Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung der DDR. Wesentliches Ermittlungsergebnis: Der Beschuldigte entstammt kleinbürgerlichen Kreisen und wurde auch im Elternhaus und in der Schule in diesem Sinne erzogen. Diese in seiner Jugend erhaltene Erziehung war für das ganze spätere Leben des Beschuldigten richtungweisend, obwohl er nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus zuerst als Arbeiter und später durch Unterstützung unseres Staates als Angestellter in einem volkseigenen Betrieb tätig war, konnte er sich hiervon nicht trennen. Im Gegenteil, er unternahm alles, um seine kleinbürgerliche, faschistische Ideologie weiter zu erhalten und zu nähren, sei es das Aufbewahren von faschistischmilitaristischer Literatur und Bildern, militärische Ausrüstungsgegenstände und schriftliche Unterlagen. Da ihm dies nicht genügte, wurde er auch ein eifriger Hörer der westlichen Hetzsender, insbesondere des „Frankfurter" Senders. Diese von ihm dort aufgefangenen Hetzen in Form der sogenannten „politischen Witze" nutzte der Beschuldigte in der Folge dazu aus, sie in der Gastwirtschaft an andere Bürger unserer Republik weiterzuverbreiten mit dem Ziel, das Ansehen der leitenden Staatsfunktionäre der DDR und der Sowjetunion bei den Werktätigen zu diskriminieren. Bezeichnend an dieser gemeinen vom Beschuldigten betriebenen Hetze ist, daß sie zu einem Zeitpunkt betrieben wird, in dem die gesamte Weltöffentlichkeit, insbesondere die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten, den Bemühungen des gesamten sozialistischen Lagers, insbesondere der Sowjetunion, eine Entspannung in der internationalen Lage herbeizuführen, die größte Beachtung schenken. Den imperialistischen Kriegstreibern Westdeutschlands ist jedoch das ständig wachsende Vertrauen der Werktätigen zur sozialistischen Entwicklung in allen Staaten des Friedenslagers und ihren Repräsentan- 62;
Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 62 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 62) Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 62 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 62)

Dokumentation: Partei-Justiz, eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Berlin 1964, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 1-84).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Spekulationen auf die Nutzung von Gerichtsprozessen zur Durchführung massiver hetzerischer Angriffe gegen die sowie zur Propagierung maoistischer Auffassungen und Ziele.

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