Partei-Justiz, eine Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 60

Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 60 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 60); NS-JUSTIZ SED-JUSTIZ zu leisten. Der Angeklagte mußte jedoch auf Grund seiner KVP-Zugehörigkeit und der ihm zuteil gewordenen Schulung wissen, daß die SU an der Spitze des Weltfriedenslagers steht. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt: gegen den Angeklagten eine Zuchthausstrafe von vier Jahren zu verhängen. Die Strafzumessung ergibt sich aus dem Zusammenhang des Sachverhalts. Die gesellschaftliche Gefährlichkeit eines solchen Verbrechens innerhalb der Unterkunft der KVP mußte im Vordergrund stehen, daneben war der Grad der Verantwortung des Angeklagten als KVP-Angehöriger zu beachten. Er selbst entstammt dem Proletariat, hatte seinen Dienst immer gut durchgeführt und war nie disziplinarisch bestraft worden. Die Tatsache, daß er auf einem Geschäftszimmer beschäftigt wurde, spricht dafür, daß er keiner der schlechten KVP-Angehörigen war. Unter Berücksichtigung dieser Umstände sowie der obigen Ausführungen in bezug auf die Schuld des Angeklagten hält das Gericht eine Zuchthausstrafe von drei Jahren ausreichend, um dem Angeklagten den Unrechtsgehalt seiner Tat vor Augen zu führen und um das Verbrechen zu sühnen . " POLITISCHE WITZE Diktatoren und totalitäre Systeme waren und sind von besonderer Empfindlichkeit gegenüber politischen Witzen. Harmlose Scherze, die geeignet sind, die Volkstümlichkeit der Parteiführer zu erhöhen, waren im Deutschland der Nazizeit und sind im Machtbereich Ulbrichts erlaubt; der sarkastische und beißende politische Witz wird aber als feindlicher Angriff gegen Partei und Staat angesehen und strafrechtlich verfolgt. Ein Unterschied ist in den Urteilsbegründungen festzustellen: die NS-Sondergerichte führen im Tatbestand ihrer Urteile die vom Angeklagten erzählten Witze wörtlich auf, während die Urteile der Zonengerichte in aller Regel nur davon sprechen, daß der Angeklagte „Hetze" gegen den Staat und leitende Funktionäre getrieben habe, indem er politische Witze erzählte. Insoweit bildet das nachstehende Urteil des Kreisgerichts Langensalza eine Ausnahme. achten des gerichtlichen Sachverständigen zeigt die Gesamtstruktur des Angeklagten so tiefgehende Veränderungen, daß die Gefahr der Wiederholung solcher Handlungen besteht. Es ist sogar nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte gegen leitende Persönlichkeiten tätlich wird. Vor solchen Möglichkeiten muß nicht nur der Angeklagte selbst, sondern vor allem die Öffentlichkeit geschützt werden. Dieser Schutz läßt sich bei der Veranlagung des Angeklagten nur durch Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt erreichen. Sie war deshalb anzuordnen.'1 Urteil des Sondergerichts I vom 20. November 1939 gegen den Arbeiter W. M. (Sond. I) 3 Sond. K.Ms. 97.39 (293.39) „Der Angeklagte wird wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes vom 20. Dezember 1934 zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt und hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Aus den Gründen: Der Zeuge L. hatte sich am 16. April 1939 gegen 21.30 Uhr in das Lokal von F. in Berlin-Neukölln begeben. Im Lokal gesellte sich der gleichfalls dort anwesende Angeklagte zu ihm und verwickelte ihn in ein Gespräch. Dabei fragte er ihn, ob er Rätsel raten könnte. Der Zeuge lehnte dies ab. Der Angeklagte ließ sich aber nicht abhalten, dem Zeugen folgende Fragen vorzulegen: 1. Wer heiratet die Witwe von Franco? 2. Wer haut Goebbels den Kopf ab? 3. Wer bringt den Mut auf, Adolf zu erschießen? Urteil des Kreisgerichts Bad Langensalza vom 20. August 1958 1 В 184/58 „beschl.“ К I 221/58 „Der Angeklagte wird wegen Staats Verleumdung gemäß § 20, Ziff. 2 StEG zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Aus den Gründen: Am 8. März 1958 hatte der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Schädlingsbekämpfer von früh 5.00 Uhr bis gegen 11 Uhr am Vormittag in der Malzfabrik des VEB (K) Lebensmittelkombinat Bad Langensalza zu tun gehabt. Nach Beendigung dieser Tätigkeit ist er vor 12 Uhr in die Gaststätte „Tannhäuser11 in Bad Langensalza gegangen. Aus der Tischrunde wurde dann der Vorschlag gemacht, man solle einen anständigen Witz erzählen. So wurden dann harmlose Tünnes- und Schäl-Witze erzählt. Völlig unmotiviert hatte dann der Angeklagte einen sogenannten politischen Witz erzählt, in dem er zum Ausdruck brachte, daß der Staatspräsident Wilhelm Pieck, der Minister- 60;
Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 60 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 60) Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 60 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 60)

Dokumentation: Partei-Justiz, eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Berlin 1964, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 1-84).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Feindtätigkeit sicher und effektiv zu lösen. Die dient vor allem der Konzentration Operativer Kräfte und Mittel der Diensteinheiten Staatssicherheit auf die Sicherung der Schwerpunktbereiche und die Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte. Das politisch-operative ist unter konsequenter Durchsetzung der spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X