Partei-Justiz, eine Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 39

Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 39 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 39); NS-JUSTIZ SED-JUSTIZ Urteil des Sondergerichts I gegen die Ehefrau A. K. vom 13. April 1937 „Die Angeklagte wird wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes vom 20. Dezember 1934 zu 3 drei Monaten Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Aus den Gründen: Am 24. April 1936 hielt die Angeklagte sich in dem Warteraum des Arbeitsamtes B. auf, wo etwa 40 Frauen auf ihre Abfertigung warteten. Der Warteraum ist ohne weiteres jedem zugänglich. Die Angeklagte begann nun dort ohne besonderen Anlaß zu schimpfen, wobei sie unter anderem etwa äußerte: „Die heutige Zeit ist Beschiß von oben bis unten. Alle Zuchthäuser und Konzentrationsläger sind überfüllt. Sollte einmal dicke Luft kommen, dann gehe ich einfach klauen, werde aber noch soundso viele mitnehmen. Dann werde ich einmal richtig organisieren, denn diejenigen, die organisieren, sind dick und vollgefressen und fahren alle Privatautomobil. Ich werde mich hüten, zu hungern und Kohldampf zu schieben, lieber will ich im Gefängnis sitzen." Die Zeugin B. erwiderte ihr, sie würde lieber arbeiten und im Monat nur 50 RM verdienen, als so etwas zu sagen. Als sie weiter erzählte, daß sie bei der Leiterin einer Wirtschaftsabteilung in der NS-Frauenschaft arbeite, ent-gegnete ihr die Angeklagte, das seien ja gerade diejenigen, die den Arbeiter ausnützen; für die Unterstützung, die sie die Angeklagte erhalte, müsse sie ihre Kräfte schonen und sich in die Sonne legen. Die Angeklagte hat sich des Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes schuldig gemacht. Es handelt sich, wie schon aus dem Anfang ihrer Schimpfreden hervorgeht, um gehässige Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und der NSDAP, die „organisieren", „dick und vollgefressen sind" und „Privatautomobile fahren". Ferner hat die Angeklagte sich in gehässiger Weise über die NS-Frauenschaft, einer Einrichtung des Führers, ausgelassen, indem sie sagte, „das seien gerade diejenigen, die den Arbeiter ausnützen", obwohl die NS-Frauenschaft sich besonders für die Arbeiterfamilien einsetzt. Derartige Äußerungen sind, wie keiner näheren Ausführung bedarf, geeignet, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben. Daß die Angeklagte sich auch dieser Bedeutung ihrer Äußerungen bewußt gewesen ist, unterliegt nach ihrer politischen Vergangenheit und der kommunistischen Tendenz ihrer Reden keinem Zweifel. Die Äußerungen sind auch öffentlich erfolgt, denn sie geschahen in dem jedermann zugänglichen Warteraum des Arbeitsamtes mit ziemlich lauter Stimme in Gegenwart Die Handlungen des Angeklagten weisen einen erheblichen gesellschaftsgefährdenden Grad auf. Obwohl es dem Angeklagten seit 1945 wieder möglich war, sein Geschäft wirtschaftlich so gut zu fundieren, daß er auf Grund erheblicher Überschüsse auch seine persönlichen Bedürfnisse über alle Maßen befriedigen konnte, ergibt sich aus seinen Äußerungen seine feindliche Haltung zur Arbeiter-und-Bauern-Macht " Anklage des Staatsanwalts des Bezirks Gera vom 3. Juni 1958 „Die Hausfrau Sch., G., seit dem 30. Mai 1958 in dieser Sache in Untersuchungshaft, klage ich an: durch staatsgefährdende Hetze die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR angegriffen zu haben. Die Beschuldigte hat im Zusammenhang mit den Maßnahmen unserer Regierung in bezug auf die Aufhebung der Reste der Rationierung und der damit verbundenen Erhöhung des Lebensstandards der werktätigen Bevölkerung beim Einkauf in einem Lebensmittelgeschäft in Berga/ Elster am 28. Mai 1958 in äußerst infamer Weise gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht gehetzt, wobei sie zum Streik aufforderte. Verbrechen nach § 19 Abs. 1 Ziff. 2 StEG. Wesentliches Ermittlungsergebnis: Nachdem die Beschuldigte bereits in den Morgenstunden des 28. Mai 1958 über den Rundfunk die neuen Maßnahmen unserer Regierung zur Abschaffung der Reste der Rationierung und zur Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen gehört hatte, suchte sie am gleichen Tage eine Verkaufsstelle des staatlichen Handels in Berga auf. Die Beschuldigte betrat zuerst den Milchladen und erledigte anschließend Einkäufe in der Fleischerei. Im Zuge der sich entspinnenden Diskussion äußerte die Beschuldigte, daß sie nicht viel Zeit habe, doch sie hätte noch 150 g Fleischmarken an der Karte „und die könne sie dem Staat nicht schenken". In diesem Zusammenhang sagte sie zu den im Laden anwesenden Verkäufern: „Was bedeuten schon die 5, DM als Ausgleich?" und setzte ihrer Hetze die Krone auf, indem sie erklärte: „Mein Mann ist Kipperfahrer, der kommt nicht auf seinen Lohn. Das dürfen die sich nicht gefallen lassen, da müssen sie eben streiken. In Westdeutschland wird auch gestreikt." Daß diese Hetze der Beschuldigten einer feindlichen Einstellung gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik entspringt, wird aus der Tatsache ersichtlich, daß sie im Herbst des vergangenen Jahres anläßlich einer Kampfgruppenübung in Berga, wo sie sich unter den Zuschauern befand, laut rief: „Die schießen für den Frieden!" Im Anschluß an eine dreitägige Reise nach Westberlin im Hochsommer vorigen Jahres erklärte die Beschuldigte in Berga, daß sie sich einmal in Westberlin richtig an Aprikosen und Bananen satt gegessen habe. In diesem Zusammenhang sagte die Beschuldigte, daß es in der DDR höchstens zwei Bananen zu kaufen gibt und diese seien noch zum Teil verfault. Die Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik werden aber nicht dulden, daß solche Elemente wie die 39;
Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 39 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 39) Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 39 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 39)

Dokumentation: Partei-Justiz, eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Berlin 1964, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 1-84).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen sowie Informationen über Wohnsitze und berufliche Tätigkeiten und Rückverbinduhgen der fahnenflüchtigen Mörder. Der Einsatz von zur Bearbeitung solcher Straftäter im Operationsgebiet gestaltet sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie vorhandenen oder zu schaffenden Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlich-technischer Geräte sind verstärkt für Durchsuchungshandlungen zu nutzen. Werden diese sechs Grundsätze bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des.

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