Partei-Justiz, eine Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 25

Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 25 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 25); NS-JUSTIZ SED-JUSTIZ dem gegenwärtigen Kriege zu zersetzen, dessen Sinn sie dadurch verfälschen, daß der Krieg als ein Werk der um ihre Stellung besorgten Parteiführung hingestellt wird. Denn es liegt auf der Hand, daß der Inhalt geeignet ist, Leuten, die in ihrer Gesinnung und dem Glauben an den Sieg nicht fest genug sind, den Siegglauben zu rauben oder sie zum mindesten darin und in ihrer wehrhaften Einsatzbereitschaft wankelmütig zu machen. Der Angeklagte will dies zwar weder beabsichtigt noch daran gedacht haben, und verteidigt sich dahin, als gläubiger Katholik für die wahre Kirche und den wahren Glauben, wie überhaupt für die Wahrheit eingetreten zu sein. Der Inhalt der Schmähschrift spricht aber eine zu deutliche Sprache. In ihr kommt der Haß gegen den Führer, seine Mitarbeiter und die Staatsführung in unmißverständlicher Weise zum Ausdruck und damit auch die Absicht, zum Sturz des Führers und seiner Regierung beizutragen und gegen den Krieg zu hetzen. Damit war der Angeklagte der beiden angeführten in Tateinheit begangenen Verbrechen schuldig zu sprechen und gemäß § 73 StGB und § 5 Abs. 1 KSSVO (ein minder schwerer Fall der Wehrkraftzersetzung im Sinne des § 5 Abs. 2 KSSVO scheidet aus) zum Tode zu verurteilen; er hat auch seine Ehre für immer verloren." daß in dem Moment, als der Angeklagte Flade den Hirschfänger zum Vorschein brachte, dies vom Zeugen Drechsel durch den Lichtschein der Taschenlampe wahrgenommen wurde, hatte der Zeuge Drechsel die Möglichkeit, den Stoß des Flade insofern abzuwehren, indem er mit dem linken Arm den geführten Stoß parierte und mit der rechten Hand auf Flade zustieß. Da der Angriff des Flade auf den Polizeiangestellten Köhler ebenfalls wahrgenommen wurde, versetze er mit einem Schläger dem Flade einen Schlag übfir den Kopf. I Der Angeklagte Flade hat sich somit durch seine Handlungsweise, indem er Hetzschriften herstellte, welche eine Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen enthalten, eines Verbrechens nach Art. 6 und 144 der Verfassung der DDR in Verbindung mit den §§ 1 und 14 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Des weiteren hat sich der Angeklagte Flade schuldig gemacht nach Abschn. II Art. Ill A III der Dir. 38, indem er Hetzschriften unter Bezugnahme auf den gerechten Krieg und j Einsatz der Westmächte in Korea sowie die widerrechtliche I Grenzziehung im Osten der DDR herstellte, obwohl er I wußte, daß eine Änderung der Grenze im Osten, welche j durch die Potsdamer Beschlüsse im Einvernehmen der vier Siegerstaaten festgelegt wurde, nur durch kriegerische I Maßnahmen möglich ist, und somit seine diesbezüglichen i Hetzschriften eine militaristische Propaganda darstellen, j Des weiteren hat sich der Angeklagte schuldig gemacht im Sinne des § 211 des StGB in Verbindung mit dem § 43 des StGB, indem er aus niedrigen Beweggründen, nämlich j um seine gegnerische Tätigkeit gegen die DDR entfalten І zu können, mit gemeingefährlichen Mitteln, und zwar dem Hirschfänger mit feststehender Klinge, einen Menschen zu töten versuchte, um seine begangenen Straftaten, nämlich die Verbreitung der Hetzschriften, zu verdecken д Д Bei der Strafzumessung mußte . strafschärfend gewertet werden, daß er gerade in der gegenwärtigen Situation sich derartige Handlungen zuschulden kommen ließ, wo er Kenntnis im vollen Umfange darüber erlangt hatte, daß die Werktätigen der DDR tagtäglich durch intensive Arbeitsleistung beitragen, um das Lebensniveau aller Menschen, auch das des Angeklagten, zu heben. Gründe, welche strafmildernd wirken, lagen somit bei dem Angeklagten nicht vor, konnten auch nicht auf Grund seines jugendlichen Alters hergeleitet werden, da der Angeklagte in geistiger Beziehung seinem Alter voraus ist. Unter Berücksichtigung dieser Umstände bestand nach der vollsten Überzeugung des Gerichts die Verpflichtung, die Menschheit vor einem solchen Schädling zu schützen und verhängte daher gegen den Angeklagten Flade die beantragte Todesstrafe.'/ j Anmerkung: Auf die Revision des Angeklagten wurde das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und Hermann Joseph Flade zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Urteil des Bezirksgerichts Potsdam vom 17. Dezember 1952 in der Strafsache gegen den Schlosser К. P. St. Ks. 300/52 „Der Angeklagte wird wegen Verbrechens nach Artikel 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit Kontr.-Dir. 38 4 25;
Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 25 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 25) Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 25 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 25)

Dokumentation: Partei-Justiz, eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Berlin 1964, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 1-84).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher charakteristisch. Deshalb muß in diesen Bereich die Forderung des Parteitages eine zielstrebige und ideenreiche Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, durch die der einzelne mit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Von Angehörigen der Hauptabteilung wurden die von den Abteilungen bearbeiteten Schwerpunktmittlungsverfahren durchgängig angeleitet und weitere ca, der bearbeiteten Ermittlungsverfahren kontrolliert.

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