Partei-Justiz, eine Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 24

Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 24 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 24); Zonengerichte den Artikel 6 der Verfassung („Boykotthetze“), den Artikel III A III der Kontroll-ratsdirektive 38 („Friedensgefährdung“) oder §§ 13, 19, 20 des Strafrechtsergänzungsgesetzes („ Staatsverrat", „staatsgefährdende Propaganda und Hetze", „Staats Verleumdung") zur Begründung der von ihnen gefällten Urteile heranziehen. NS-JUSTIZ Urteil des Volksgerichtshofs vom 5. November 1943 gegen K. C. 8 J 197/43 6H 184/43 „Der Angeklagte hat mehrere Jahre lang bis 1. Juni 1943 in vier Hetzschriften übelster Art, in denen der Führer unter anderem als Räuberhauptmann beschimpft und die Beseitigung der Partei verlangt wird, auf den gewaltsamen Sturz des Führers und der Regierung hingearbeitet und daher durch die Verbreitung der von ihm verfaßten Schriften in B. nicht nur propagandistisch den Hochverrat vorbereitet, sondern auch insbesondere es unternommen, den Geist des Deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu zersetzen. Er wird deshalb zum Tode und lebenslangem Ehrverlust verurteilt. Aus den Gründen: Der jetzt 66jährige Angeklagte wurde im Jahre 1938 vom Sondergericht B. wegen Vergehens nach § 2 Heimtückegesetz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde ihm auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom 30. April 1938 zunächst bedingt und nach Ablauf der Bewährungsfrist im September 1941 endgültig erlassen. Damals war noch nicht bekannt, daß er damit begonnen hatte, umfangreiche Hetzschriften, in denen er in gemeingefährlicher und übler Weise gegen den Führer, seine Mitarbeiter, gegen die Partei und gegen den Krieg wühlte, zu verfassen und zu verbreiten. Dieses Treiben setzte er bis 1. Juni 1943 fort. An diesem Tage wurde er ver-haftet Den Wortlaut dieser Schmähschriften hatte er selbst verfaßt, auf einer Schreibmaschine jedesmal zwischen 30 und 40 Abschriften hergestellt, diese jedesmal mit seinem Fahrrade von seinem Wohnort M. und B. befördert und in verschiedenen Stadtteilen wahllos in Hausflure geworfen. In diesen Hetzschriften befaßt sich der Angeklagte unter religiösen Betrachtungen wohl auch mit dem Christentum, greift aber in gehässiger und gemeiner Weise den Führer und die Partei an und ruft zum Kampf gegen die nationalsozialistische Staatsführung und zu ihrer und des Führers Sturz auf. Er wirft dem Führer vor, daß er „in gemeiner Weise" die Religion verhöhne, beschimpft ihn als Räuberhauptmann und nennt die Parteimitglieder seine Räuber, ohne die er nicht lange brennen, rauben und morden könne. Er nennt den Führer einen Menschen, dem kein Wort heilig sei, der nächtliche Einbrecher und Meuchelmörder zu seiner Staatskunst brauche und daher nicht Führer des deutschen Volkes sein könne Diese Schmutzschriften arbeiten auf den gewaltsamen Sturz des Führers und der Regierung hin (§§80 Abs. 2,83 Abs. 2 und 3 Nr. 3 StGB) und unternehmen es, öffentlich (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO) den Wehrwillen des deutschen Volkes in 7 ■; **" f üt / l/f\s C SED-JUSTIZ Urteil in dei Strafsache gegen den am 22. Mai 1932 in Würzburg geborenen Oberschüler Hermann Joseph Flade vom 10. Januar 1951 J (22) 2. gr. 17/50 „Der Angeklagte Flade wird für schuldig befunden der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen und in Tateinheit damit des Betreibens militaristischer Propaganda, des versuchten Mordes und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wird zur Strafe des Todes kostenpflichtig verurteilt. Des weiteren werden die obligatorischen Sühnemaßnahmen nach Art. IX der Kontrollrats-Direktive 38 verhangen, und zwar der Ziffern 3 bis 9, die unter Ziffer 7 auf Lebenszeit. Aus den Gründen: Als im Herbst 1950 innerhalb der DDR an die Durchführung der Wahl gegangen wurde, faßte der Angeklagte Flade den Entschluß, in seinem Heimatort, in Olbernhau, aktiv gegen die Wahl sowie sonstige Maßnahmen der Regierung tätig zu werden. Er fertigte mit einem Druckkasten in der Zeit vom 8. bis 10. Oktober 1950 ca. 60 Flugblätter mit den Aufschriften „Aufklärungsblatt der Jungen Pioniere", „Die Gans" und „Oktober". Des weiteren fertigte der Angeklagte am 14. Oktober 1950 erneut ca. 130 Flugblätter mit der Überschrift „Volkspolizei, SED-Funktionäre, Bevölkerung". Diese hergestellten Flugschriften enthielten durchweg Hetze gegen die DDR, gegen die demokratischen Einrichtungen und Organisationen sowie militaristische Propaganda. Der Angeklagte verbreitete die hergestellten Flugschriften erstmals in der Nacht vom 10. bis 11. Oktober 1950. Die am 14. Oktober 1950 hergestellten 130 Flugblätter brachte der Angeklagte in der Nacht zum 15. Oktober 1950 zur VerteilungTjNach 22 Uhr nachts begab er sich in die Straße von Olbernhau und heftete seine hergestellten Flugschriften an Haustüren, Laternenpfählen und Scheunen an. Als er sich auf dem Tepelweg befand, bemerkte er zwei Personen, und er war der Meinung, daß es sich um ein Liebespärchen handelt. Nach kurzer Zeit bemerkte er, daß ihm diese zwei Personen folgten, ihn mit der Taschenlampe in Augenschein nahmen, und er vernahm die Worte: „Halt, Polizei Ihren Ausweis." Darauf faßte der Angeklagte mit der rechten Hand in die linke Brusttasche und holte seine Brieftasche hervor. Im selben Moment, wo er das tat, war sich der Angeklagte darüber im klaren, daß er mit Vorzeigen seines Personalausweises von den Polizeiangestellten, als solche hatte der Angeklagte die ihm entgegentretenden Personen erkannt, inhaftiert würde. Da er dies jedoch unter allen Umständen vermeiden wollte, sagte er, ich habe meinen Ausweis vergessen, steckte daraufhin seine Brieftasche mit der linken Hand in die rechte Brusttasche und griff mit der rechten Hand in die schräge Seitentasche seines Rockes und zog dort den offenstehenden Hirschfänger hervor. Dadurch, 24;
Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 24 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 24) Partei-Justiz, Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Seite 24 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 24)

Dokumentation: Partei-Justiz, eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933-1963, Zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Berlin 1964, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Part.-Just. Dtl. natsoz. komm. 1933-1963, S. 1-84).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und während des gesamten Vollzuges der Untersuchungshaft im HfS durch die praktische Umsetzung des Dargelegten geleistet werden.

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