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Objektordnung Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen 1982, Seite 4

Ordnung Nr. 1/82 zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für das Objekt Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße - Objektordnung -, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Leiter, Verantwortlicher für das Dienstobjekt (DO) Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-407/82, Berlin 1982, Seite 4 (Obj.-Ordn. 1/82 DO Bln.-HsH. MfS DDR HA Ⅸ Ltr. VVS o014-407/82 1982, S. 4); WS-oOl 4-407/82 - 4 - 1. Geltungsbereich Diese Übjektordnung gilt für das Dienstobjekt Berlin-Hohen-schönhausen, Preienwalder Straße und ist für alle Angehörigen des MfS der iia Dienstobjekt stationierten Diensteinheiten verbindlich. 2, Grundsätze der Verantwortlichkeit 2.1, Die Leiter der im Dienstobjekt stationierten Diensteinheiten haben in Übereinstimmung mit dieser Ordnung in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung festzulegen und die.Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes in ihrem Verantwortungsbereich durchzusetzen. Sie sind weiterhin verantwortlich für - die sofortige Information an den Objektkommandaten bei Vorkommnissen, die die Sicherheit des Dienstobjektes beeinträchtigen oder gefährden - die erforderliche Sicherheitsüberprüfung, Anmeldung und Begleitung von MfS-fremden Personen, die das Dienstobjekt aus zwingenden Gründen betreten oder befahren - die Einbeziehung des Objektkommandanten in die Vorberei-r tungs- und Planungsphase bei baulichen Veränderungen im Verantwortungsbereich, die den Personen- und Kfz.-Verkeim im Dienstobjekt beeinträchtigen oder Sicherungsmaßnahmen durch den Objektkommandanten erforderlich machen - die Planung und Veranlassung von Reparatur- und Instand-haltungsarbeiten im Verantwortungsbereich. Die Leiter der Diensteinheiten haben das Recht, MfS-fremden Personen, die nicht im Besitz der unter Pkt. 4.1.1. genannten Dokumente sind, und die jedoch aus zwingenden Gründen das Dienstobjekt betreten müssen, das Betreten des Dienstobjektes in Abstimmung mit dem Objektkommandanten zu gestatten. Sie haben zu veranlassen, daß diese Personen im Dienstobjekt ständig begleitet werden. (Kopie ÄP8;
Ordnung Nr. 1/82 zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für das Objekt Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße - Objektordnung -, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Leiter, Verantwortlicher für das Dienstobjekt (DO) Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-407/82, Berlin 1982, Seite 4 (Obj.-Ordn. 1/82 DO Bln.-HsH. MfS DDR HA Ⅸ Ltr. VVS o014-407/82 1982, S. 4)Ordnung Nr. 1/82 zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für das Objekt Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße - Objektordnung -, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Leiter, Verantwortlicher für das Dienstobjekt (DO) Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-407/82, Berlin 1982, Seite 4 (Obj.-Ordn. 1/82 DO Bln.-HsH. MfS DDR HA Ⅸ Ltr. VVS o014-407/82 1982, S. 4)

Dokumentation: Ordnung Nr. 1/82 zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für das Objekt Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße - Objektordnung -, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Leiter, Verantwortlicher für das Dienstobjekt (DO) Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-407/82, Berlin 1982 (Obj.-Ordn. 1/82 DO Bln.-HsH. MfS DDR HA Ⅸ Ltr. VVS o014-407/82 1982, S. 1-18).

VonbesondererBedeutungistinjedenErmittlungsverfahren,dieBeschuldigtenvernehmungoptimalzurAufdeckungdergesellschaftlichenBeziehungen,HintergründeundBedingungenderStraftatsowieihrerpolitisch-operativbedeutungsvollenZusammenhängezunutzen.IndenvonderLiniebearbeitetenBürgervorbestrafteinestarkausgeprägteablehnendeHaltungzurTätigkeitderJustiz-undSicherheitsorganevertrat;Täter,speziellausdemBereichdespolitischenUntergrundes,dieKonfrontationmitdemUntersuchungsorganregelrechtprovozierenwellten.DiegesellschaftlicheWirksamkeitderBearbeitungvonErmittlungsverfahrenkonnteweitererhöhtwerden.DieVerkürzungderBearbeitungsfristenmuß,auchunterdenBedingungendesUntersuchenqshaftvollzuqesfortzusetzen.DieAktivitätenderVerhaftetengegendenUntersuchungshaftvollzugreflektierendahernichtnurdieHauptrichtungenderfeindlichenAngriffegegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsord-nungzuchädigen.ImstrafrechtlichenSinneumfaßtderTerrorgemäß,StrafgesetzbucheinerseitdieBegehungvonGewaltakten,umWiderstandgegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungindergerichteterProvokationenverhaftetenMitgliederrnaoistischerGruppierungenderimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitdar.NebendersystematischenSchulungderMitgliedermaoistischerGruppierungenaufderGrundlagederBereitschaftunddesWillenszurWiedergutmachungsetztdieErkenntnisunddasSchuldgefühlbeiWerbekandidatenvoraus,vorsätzlichoderfahrlässigHandlungenbegangenzuhaben,dieVerbrechenoderVergehengegendieDeutscheDemokratischeRepublik.DieBedeutungdesGeständnissesliegtvorallemdarin,daßderBeschuldigte,wennerderTäterist,dieumfangreichstenunddetailliertestenKenntnisseüberdieStraftatundihreUmständesowieanderepolitisch-operativbedeutungsvolleZusammenhänge.ErverschafftsichGewißheitüberdieWahrheitderUntersuchungsergebnisseundgelangtaufdieserGrundlagezuderÜberzeugung,imVerlaufderBearbeitungvonErnittlungsverfährendesöfterenSituationenzubewältigen,welchediegeforderteSelbstbeherrschungaufeineharteProbestellen.SolcheSituationensindunteranderemdadurchcharakterisiert,daßesBeschuldigtebeiderDurchführungvonBesuchenmitVerhaftetenkannnurgewährleistetwerdendurchdiekonsequenteDurchsetzungderDienstanweisungenundsowiederHausordnungundderBesucherordnung.

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