Neuer Weg, Organ des Zentralkomitees der SED für Fragen des Parteilebens 1986, Seite 768

Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 41. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 768 (NW ZK SED DDR 1986, S. 768);  *'Ѵ* ■ух, " ,"т ■■. V’ ■; Schulwesen der CSSR wird weiter ausgestaitet Von Elke Haack In der CSSR vollzieht sich eine Umgestaltung des Volksbildungswesens. Die politischen und theoretischen Grundlinien dafür legte bereits im Jahre 1973 ein Plenum des ZK der KPTsch fest. Im Jahre 1976 begann die schrittweise Aus- und Umgestaltung des Schulwesens. Das geschah auf der Grundlage eines von Partei und Regierung beschlossenen Dokuments. Auf dem XXVII. Parteitag der KP der Tschechoslowakei im März 1986 wurden das Erreichte eingeschätzt und die weitere Entwicklungsrichtung abgesteckt. Ein Schwerpunkt des Schulwesens besteht darin, die junge Generation an eine schöpferische Aneignung der wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse, vor allem Die inhaltliche Aus- und Umgestaltung des sozialistischen Bildungssystems nahm vor 10 Jahren ihren Anfang in den Vorschuleinrichtungen. Etwa 97 Prozent aller Kinder im Vorschulalter besuchen einen Kindergarten. Sie einheitlich auf den Schulbesuch vorzubereiten, das war eine wesentliche Vorbedingung, um die neuen Lehrpläne, die ab 1. Klasse und für die folgenden Klassenstufen schrittweise eingeführt wurden, überall qualitätsgerecht zu erfüllen. Die grundsätzliche Änderung in der Schulstruktur findet ihren Ausdruck darin, daß für jeden Schüler eine zehnjährige Schulpflicht besteht. 8 Jahre besuchen auf dem Gebiet der Elektronik und anderen, dpn wissenschaftlich-technischen Fortschritt bestimmenden Bereichen, heranzuführen. Voraussetzung dafür ist und bleibt, den Mädchen und Jungen eine solide Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Parteiorganisationen in den Volksbildungseinrichtungen haben die Aufgabe, durch die Gestaltung einer lebendigen ideologischen Arbeit mit dafür Sorge zu tragen, daß sich jeder Pädagoge in seinem Unterrichtsfach stets von der Einheit leiten läßt, die zwischen den gewachsenen Bildungsanforderungen und der Qualität der weltanschaulichen Erziehung der jungen Generation im Geiste des Marxismus-Leninismus besteht. die Schüler die Grundschule. Sie hat ihren Inhalt grundlegend geändert, denn die Schüler aller Klassenstufen werden heute nach neuen Lehrplänen unterrichtet. Im Anschluß an die 8. Klasse haben die Mädchen und Jungen die Möglichkeit, ihre Kenntnisse durch einen’ mindestens zweijährigen Besuch an einer der 3 Mittelschultypen zu erweitern. So können sie sich am Gymnasium (4 Jahre) auf den Besuch einer Hochschule vorbereiten. Sie können sich aber auch für ein Studium an einer der Fachmittelschulen entscheiden (4 Jahre). Die Mehrheit der Jugendlichen der CSSR lernt nach dem Besuch der Grundschule an einer der Berufsmittelschulen. Hier werden sie, je nach dem gewählten Beruf, in einer zwei-, drei- oder vierjährigen (mit Abitur) Ausbildung auf den Facharbeiterberuf vorbereitet. Der Heranbildung der jungen Arbeitergeneration auf ihren zukünftigen Beruf widmet die KPTsch größtes Augenmerk. Im Zentrum ihres politisch-ideologischen Wirkens steht die weltanschauliche Erziehung und niveauvolle fachliche Ausbildung des künftigen Arbeiters, der disponibel einsetzbar ist, die neue Technik beherrscht und der mit seinem ganzen Können dem Wohle des Volkes dient. Der Standpunkt der Genossen lautet: Ein Abgänger der Betriebsberufsschule bewährt sich vor allem darin, wie, mit welcher Meisterschaft er seinen Beruf beherrscht. Die aus den gegenwärtigen und künftigen gesellschaftlichen Erfordernissen erwachsenden Ansprüche an das Schulwesen sind stets zuallererst Ansprüche an die Tätigkeit der Lehrer und Erzieher. Ein Klima in jeder Volksbildungseinrichtung zu schaffen, in dem sich jeder Pädagoge den neuen Anforderungen stellt, ständig an seiner eigenen Weiterbildung arbeitet und sich in der Bildung und Erziehung auf die Kinder- und Jugendorganisation und die gesellschaftlichen Kräfte stützt, darin sehen die Parteiorganisationen der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei ein wichtiges Anliegen ihres Wirkens. Veränderungen werden langfristig vorbereitet 768 NW 19/1986 (41.);
Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 41. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 768 (NW ZK SED DDR 1986, S. 768) Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 41. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 768 (NW ZK SED DDR 1986, S. 768)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 41. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1986 (NW ZK SED DDR 1986, S. 1-976). Redaktionskollegium: Dr. Werner Scholz (Chefredakteur), Dr. Günter Jurczyk (stellv. Chefredakteur), Peter Faltin, Manfred Grey, Dr. Wolfgang Herger, Therese Heyer, Ronald Hoffmann, Carl-Heinz Janson, Heinz Mirtschin, Hein Müller, Helmut Müller, Dr. Heinz Puder, Kurt Richter, Helmut Semmelmann, Gerhard Trölitzsch, Irma Verner, Horst Wagner, Dr. Rudolf Wiederänders. Die Zeitschrift Neuer Weg im 41. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 auf Seite 1 im Januar 1986 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1986 auf Seite 976. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 41. Jahrgang 1986 (NW ZK SED DDR 1986, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-976).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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