Neuer Weg, Organ des Zentralkomitees der SED für Fragen des Parteilebens 1975, Seite 524

Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 30. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 524 (NW ZK SED DDR 1975, S. 524); menden Präparate betroffen werden, und zweitens hat eine einflußreiche Interessengruppe die Neufassung des Gesetzes im Interesse der Pharma-Kon-zerne so weit entschärft, daß davon „nur noch ein Torso*4 geblieben ist, wie Vertreter vom „Unabhängigen Arbeitskreis Arzneimittelpolitik“ in der BRD kürzlich erklärten. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf im BRD-Bundestag in erster Lesung behandelt findet deshalb auch die Zustimmung der Konzerne. Namhafte Konzernvertreter loben die beispielhafte Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und der Industrie. Sie verschweigen allerdings, daß bei dieser Zusammenarbeit die Belange der Millionen auf der Strecke bleiben. Selbst BRD-Zeitungen können die Verbindungen von den Pharma-Konzernen zu den Gesetzgebern nicht umgehen. Aufschlußreich sind Hinweise auf direkte Verbindungen und auf getätigte Abmachungen, die eindeutig das Ziel verfolgen, „die Industrie durch Reformgesetze nicht mit neuen Kosten zu belasten“. Und so sieht das Zusammenspiel zwischen Staat und Arzneimittelkonzernen an einigen Beispielen aus: Im ersten Entwurf für das neue Arzneimittelgesetz war formuliert, daß die Wirksamkeit eines zur Zulassung eingereichten Arzneimittels „nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hinreichend gesichert“ sein müsse. Übriggeblieben ist die zu nichts verpflichtende Forderung für einen Herstellerhinweis auf „belegbare praktische Erfahrungen“. Nach dem ersten Entwurf sollten die Arzneimittelhersteller zu Schadenersatz verpflichtet werden, wenn „infolge eines Fehlers des Arzneimittels bei bestimmungsmäßigem Gebrauch ein Mensch getötet oder verletzt wird“. Übriggeblieben ist lediglich die beabsichtigte Schaffung eines „Härtefonds“ für Arzneimittelgeschädigte. Auch die vorgesehene Finanzierung dieses Fonds aus Konzernmitteln fiel durch die gepriesene beispielhafte Zusammenarbeit zwischen Staat und Großindustrie dem Rotstift anheim: Der Fonds soll jetzt aus Steuergeldern, also von den betroffenen Werktätigen selbst, ge- Opfer hat das Arzneimittelwesen in der BRD wahrlich schon genug gekostet. So beispielsweise im Jahre 1961: Damals mußten in der BRD 272 Menschen an Kinderlähmung sterben; 3379 erlitten bleibende oder zeitweilige Schäden. Der Grund dafür liegt im System des Kapitalismus. Die kapitalistischen Pharmaziekonzerne der BRD wollten ihren kaum wirksamen Impfstoff absetzen. Die Anwendung des hochwirksamen Sabin/ Tschumako w-Präparates hingegen wurde aus reinen Profitgründen verhindert. Erinnert sei an den Contergan-Skandal, dessen Folgen für Tausende davon betroffene Menschen lebenslange Anklage gegen die Unmenschlichkeiten dieses Systems sind. Im Frühjahr 1973 wurden Hunderte Menschen Opfer von Truxalettensaft (ein Hustenmittel), der infolge eines falschen Wirkstof fgemisches bei Einnahme gesundheitsschädigend ist und Bewußtseinstrübung, Tiefschlaf und Krämpfe hervorrief. Als das hessische Sozialministerium eine Untersuchung vornahm, befand sich eine 15fache Überdosierung des Wirkstoffes Chlorprothi-xen in dem Medikament. * füllt werden. In kaum zu überbietendem Zynismus erklärte der Vizepräsident des Pharmazie-Verbandes der BRD, daß „für gelegentliche Schäden die sonst nutznießende Gesellschaft“ aufkommen müsse. So unterstreichen auch das Arzneimittelrecht und seine praktische Anwendung in der BRD, wie aktuell nach wie vor die von Marx bereits im Kommunistischen Manifest formulierte Erkenntnis ist, cja.ß „das Recht der zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“ ist. An den Nebenwirkungen des in den USA entwickelten Appetitzüglers „Menocil“ ist vom Ausgang der sechziger Jahre bis in die jüngste Vergangenheit eine noch nicht abschätzbare Anzahl Menschen gestorben. Dieses Präparat, das zu tödlichen Lungenkrankheiten führt, durfte in den USA nicht in den Handel kommen, weil der Hersteller die Unschädlichkeit des Mittels nicht beweisen konnte. A?er in der BRD konnte es frei verkauft werden. Die auf das Profitinteresse zugeschnittene Arzneimittelgesetzgebung der BRD hat wiederholt ausländische Produzenten dazu veranlaßt, Medikamente, die in deren Ländern auf Grund der dort geltenden Sicherheitsbestimmungen noch nicht eingeführt werden konnten, in der Bundesrepublik registrieren zu lassen. Auf diese Weise fließt eine Menge Geld in die Kassen der Konzerne, für die Heilungsuchenden jedoch erhöht sich die Gefahr. Kein Wunder, daß allenthalben das Wort von der „Versuchsklinik Bundesrepublik“ umgeht. Siegfried Ullrich Tausende Menschen sind Opfer der Profitsucht 524;
Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 30. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 524 (NW ZK SED DDR 1975, S. 524) Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 30. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 524 (NW ZK SED DDR 1975, S. 524)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 30. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1975 (NW ZK SED DDR 1975, S. 1-1136). Redaktionskollegium: Dr. Werner Scholz (Chefredakteur), Horst Dohlus, Manfred Grey, Arnold Hofert, Dr. Günter Jurczyk, Karl-Heinz Kuntsche, Inge Meyer, Hein Müller, Christoph Ostmann, Hilde Stölzel, Kurt Tiedke, Gerhard Trölitzsch, Irma Verner, Heinz Wieland. Die Zeitschrift Neuer Weg im 30. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 auf Seite 1 im Januar 1975 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 1136. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 30. Jahrgang 1975 (NW ZK SED DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-1136).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ein vielschichtiger und vielfältiger Prozeß ist, der an die Leiter aller Ebenen in der Linie hohe persönliche Anforderungen stellt.

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