Neuer Weg, Organ des Zentralkomitees der SED für Fragen des Parteilebens 1973, Seite 910

Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 28. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 910 (NW ZK SED DDR 1973, S. 910); Dr. Philipp von Bismarck, Vorstandsmitglied der Kali-Chemie AG, Vorstandsmitglied des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) und Mitglied weiterer Aufsichtsräte in Chemiekonzernen Italiens und der USA; Walter Leisler Kiep, Schatzmeister der CDU, Aktieninhaber der Farbwerke Hoechst AG, Teilhaber der Firma Gradmann und Holler (eine der größten Versicherungs- und Rückver-sicherungsgesellsdiaften Westeuropas), Stuttgart, Aufsichtsratsmitglied der Marsh und Mc Lennan S. A. Brüssel und weiterer in- und ausländischer Konzerne; Franz Josef Strauß, Vorsitzender der CSU, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Airbus GmbH, München, Mitglied des Aufsichtsrates der ICL Deutschland International Computers GmbH und Vertrauensmann weiterer einflußreicher Konzerngruppen der BRD. So wie die Fäden dieser vier zu Konzernen, Banken und Trusts führen, so gehen die Verbindungen anderer Abgeordneter ähnlich zum Finanz-und Monopolkapital der BRD. Abgeordnetenkauf auf der Der Einfluß der Monopole auf den Bundestag und damit auf dessen gesetzgeberische Tätigkeit geht aber über die Zahl der von ihnen in das Parlament entsandten Geschäftsführer, Prokuristen oder Anwälte weit hinaus. So haben nach Schätzungen über 500 Konzerngruppen und Interessenverbände ihre Mittelsmänner in Bonn sitzen und wenden differenzierte Methoden zur Beeinflussung der Parlamentarier an. Viele schließen mit bestimmten Bundestagsmitgliedern, vor allem mit denjenigen, die in Die Abgeordneten, deren Wahlkampf von den Monopolen unmittelbar oder mittelbar finanziert wird, haben im Aufträge und Interesse ihrer jeweiligen Konzerngruppen und -verbände die Gesetzgebung auf speziellen Gebieten zu verfolgen und aktiv zu beeinflussen und natürlich die im Gesamtinteresse des Großkapitals liegenden Gesetzesvorhaben voranzutreiben. Freilich verschweigen sie dies. Denn was bliebe von der ganzen Bonner Rechtsstaatlichkeit noch übrig, wenn die Abgeordneten ihren den Monopolen dienenden Einfluß auf die Gesetzgebung offen in die Welt posaunen, also zugeben würden, daß sie nicht die Interessen der Mehrheit des Volkes vertreten. Wenn man dann noch hört, daß der langjährige Präsident des westdeutschen Unternehmerverbandes, Fritz Berg, es als „ganz normal“ bezeichnet, daß jeder Konzern sich „seinen Bundestagsabgeordneten kauft, seine Wahl finanziert und dafür sorgt, daß er in den Bundestag einzieht“, dann wird auch daran deutlich, wer letztlich hinter den Entscheidungen des Bundestages steht. Tagesordnung wichtigen Bundestagsausschüssen sitzen, einen „Beratervertrag“ entweder für die ganze Legislaturperiode oder für einen bestimmten Gesetzgebungsvorgang ab, um zu gewährleisten, daß die in ihrem Profitinteresse liegenden Gesetzesvorlagen angenommen, andere entsprechend geändert oder abgewiesen werden. Derartige „Beraterverträge“ sind eine nur dürftig verschleierte Form direkter Abgeordnetenbestechung, die den betreffenden Parlamentariern ein zusätzliches Einkommen von Tausenden DM pro Monat verschafft, vor allem wenn sie zur gleichen Zeit mehrere derartige Verträge abschließen. Derartige „Beraterverträge“ sind u. a. von den Bonner Bundestagsabgeordneten Barzel (CDU), Mende (CDU/früher FDP), Wienand (SPD), Dorn (FDP), Strauß (CSU) und Raf-fert (SPD) bekannt geworden. Der größte Teil der Bundestagsabgeordneten ist durch derartige „Beraterverträge“ oder auf andere Weise als Interessenvertreter von Unternehmerverbänden, Konzerngruppen, Bankenkonsortien, Wohnungsbaugesellschaften und dergleichen tätig. Zwar heißt es im Artikel 38 des Bonner Grundgesetzes, die Abgeordneten seien „ an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Damit ist aber unter der Herrschaft des Monopolkapitals offenkundig nur gemeint, daß die Wähler, die Masse des Volkes, diesen Parlamentariern keine Aufträge geben und von ihnen keine Rechenschaft fordern dürfen. Die Monopole hingegen können ungehindert derartige Aufträge erteilen, ja sogar wie 1970 bis 1972 in der BRD geschehen den Parteiwechsel von Abgeordneten erkaufen. In Anspielung auf die 1970 dem FDP-Abgeordneten Geldner vom Strauß/Barzel-Konsortium für einen Parteiwechsel gebotene Geldsumme heißt es seitdem in Bonn : Ein Fußball-Profi-Star ist für 250 000 DM zu haben, der Kauf eines Bundestagsabgeordneten aber kostet 400 000 DM. Karl Marx hat bekanntlich schon vor mehr als 100 Jahren festgestellt, im Kapitalismus werde alles zur Ware und käuflich. Die Praxis in der BRD zeigt, daß diese Worte nichts an ihrer Aktualität eingebüßt haben. 910;
Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 28. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 910 (NW ZK SED DDR 1973, S. 910) Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 28. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 910 (NW ZK SED DDR 1973, S. 910)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteilebens, 28. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1973 (NW ZK SED DDR 1973, S. 1-1152). Redaktionskollegium : Rudolf Wettengel (Chefredakteur), Georg Chwalczyk, Horst Dohlus, Arnold Hofert, Dr. Günter Jurczyk, Karl-Heinz Kuntsche, Inge Meyer, Christoph Ostmann, Dr. Werner Scholz, Hilde Stölzel, Kurt Tiedke, Gerhard Trölitzsch, Irma Verner, Heinz Wieland. Die Zeitschrift Neuer Weg im 28. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 auf Seite 1 im Januar 1973 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 1152. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 28. Jahrgang 1973 (NW ZK SED DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-1152).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Hauptabteilung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße des Wachregimentes Peliks Dziersynski Lehrmaterial der Juristischen Hochschule Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache - oOÖlr Staatssicherheit : Ausf; bis Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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