Neuer Weg, Organ des Zentralkomitees der SED für Fragen des Parteiaufbaus und des Parteilebens 1956, Seite 317

Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteiaufbaus und des Parteilebens, 11. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 317 (NW ZK SED DDR 1956, S. 317); Aus der Praxis der Parteiarbeit 317 dar. Dieses Gesetz, das noch in der Fassung von 1938 in Kraft ist, also aus der Nazizeit stammt, kennt keine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit für Jugendliche auf 40 Stunden in der Woche, wie bei uns, sondern beschränkt nur die Arbeitszeit „in der Regel“ auf 8 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich und ermöglicht sogar eine Verlängerung auf 10 Stunden täglich und 54 Stunden wöchentlich. Wie wir sehen, werden selbst diese dürftigen Bestimmungen gröblich verletzt, ohne daß die Behörden dagegen nennenswerte Maßnahmen ergreifen. Und trotzdem steht den Rüstungsindustriellen dieses Gesetz noch im Wege. Durch das ihnen hörige Bundesarbeitsministerium ließen sie einen neuen Gesetzentwurf ausarbeiten. In diesem Entwurf wird fast jede Schutzbestimmung die ja nun einmal formal vorhanden sein muß sofort wieder durch Ausnahmebestimmungen und Kautschukparagraphen entwertet. So heißt es über die Kinderarbeit sehr sinnvoll: „Die Beschäftigung von Kindern ist, soweit nicht die Vorschriften dieses Abschnittes Ausnahmen vorsehen, verboten.“ Den dann aufgezählten Ausnahmen zufolge dürfen Kinder jedoch bei sogenannten gelegentlichen (!) Beschäftigungen bis zu fünf Stunden am Tag arbeiten. Bei Verwandten dürfen Kinder fast unbeschränkt beschäftigt werden, auch sonntags. Fast keine Beschränkungen werden den Großgrundbesitzern und Großbauern auferlegt. Die Arbeitszeit Jugendlicher kann bis zu 56 Stunden wöchentlich ausgedehnt werden, „wenn es aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist“. Was konkret darunter zu verstehen ist, ist nirgends definiert und unterliegt somit der Auslegung der Unternehmer und ihrer Polizeibehörden und Gerichte. Es kann jedoch keine Zweifel darüber geben, daß in einem kapitalistischen Staat unter „Gemeinwohl“ nur das Profitinteresse der Kapitalisten zu verstehen ist. „Soweit keine gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind“, dürfen Jugendliche Akkord- und Fließbandarbeiten verrichten. Daß das Fließband in kapitalistischen Großbetrieben die Arbeitskraft zermürbt und zerstört und die Gesundheit der jungen Arbeiter schnell untergräbt, stellt heute niemand mehr in Abrede, wenn er nicht gerade von Berufs wegen gegen gute Bezahlung die Ausbeutermethoden der Kapitalisten lobpreist und zu verteidigen hat. Sonntagsarbeit der Lehrlinge und Nachtarbeit der Jugendlichen sind nach dem Entwurf ebenfalls gestattet. Doch diesen geplanten Angriff auf die Gesundheit der werktätigen Jugend haben die jungen Arbeiter nicht unbeantwortet gelassen. So lehnten z. B. auf dem 3. Jugendverbandstag der IG Bergbau die Delegierten den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums ab und stellten ihm ihre Forderungen gegenüber. Ihre wichtigsten Forderungen sind: 24 Tage Urlaub für alle Jugendlichen unter 18 Jahren. Uneingeschränktes Verbot der Kinderarbeit. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Jugendliche. Verbot der Akkord-, Fließband- und Schichtarbeit sowie aller gesundheitsschädigenden Arbeiten für Jugendliche. Beschränkung der täglichen Arbeitszeit der Jugendlichen von 14 bis 16 Jahren auf sieben Stunden, der Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren auf acht Stunden und der wöchentlichen Arbeitszeit für alle Jugendlichen auf 40 Stunden. Diese Forderungen zeigen, daß sich die Arbeiterjugend Westdeutschlands nicht zu einem willenlosen Ausbeutungsobjekt der profitgierigen Kapitalisten machen lassen will. Kehren wir nun zum Schluß noch einmal zu der eingangs erwähnten Jugendkriminalität zurück. Die Not der Schuljugend, die schlechten Bildungsmöglichkeiten, der Mangel an Lehrstellen, das fast völlige Fehlen von Erholungsmöglichkeiten, der Zerfall der Gesundheit der Jugend, die schlechten sozialen Verhältnisse im Elternhaus und die knechtende Ausbeutung und Erniedrigung in den Betrieben stürzen viele junge Menschen in dumpfe Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit. Dieses traurige Milieu des Kapitalismus erzeugt das stetige Wachsen der Jugendkriminalität. Im Vergleich zur Vorkriegszeit ist sie um das Doppelte angestiegen! Die Polizeistatistik des Landes Nordrhein-Westfalen stellte für 1954 fest, daß 20 Prozent aller ermittelten Täter Jugendliche waren, 16 445 von ihnen standen im Alter von 14 bis 18 Jahren, 10 893 waren Kinder unter 14 Jahren. „Die Welt“ veröffentlichte am 6. Februar 1956 einen alarmierenden Bericht;
Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteiaufbaus und des Parteilebens, 11. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 317 (NW ZK SED DDR 1956, S. 317) Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteiaufbaus und des Parteilebens, 11. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 317 (NW ZK SED DDR 1956, S. 317)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für Fragen des Parteiaufbaus und des Parteilebens, 11. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1956 (NW ZK SED DDR 1956, S. 1-1560). Die Zeitschrift Neuer Weg im 11. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 auf Seite 1 im Januar 1956 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1956 auf Seite 1560. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 11. Jahrgang 1956 (NW ZK SED DDR 1956, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1956, S. 1-1560).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten.

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