Neuer Weg, Organ des Zentralkomitees der SED für alle Parteiarbeiter 1954, Heft 7/17

Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für alle Parteiarbeiter, 9. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Heft 7/17 (NW ZK SED DDR 1954, H. 7/17); monatlichen Durchschnittsbeiträge, die Verwendung der in den Grundorganisationen verbleibenden Beitragsprozente geben ein Bild vom politischen Zustand der Grundorganisation. Mit den neuen Bestimmungen des Statuts auf dem Gebiet der Parteifinanzen beginnt ein neuer Abschnitt in unserer Arbeit. Unsere Aufgabe ist es, in allen Grundorganisationen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß diese Methode der Kassierung immer wieder angewandt werden kann; denn sie wird dazu beitragen, daß sich die Parteiverbundenheit der Mitglieder und Kandidaten festigt und daß sich ihre Aktivität erhöht. Karl Raab Das ist vollkommen falsch. Das zeugt von wenig Verantwortungsbewußtsein und hat mit Wachsamkeit kaum etwas zu tun. Bei Verstößen gegen die Parteimoral sind oft sehr harte Parteistrafen beschlossen worden, die heute noch ein Hemmschuh für die weitere Entwicklung dieser Genossen sind, obwohl sie schon lange ihre Schwächen überwunden haben. In vielen Fällen wurde auch schematisch, paragraphenmäßig verfahren, ja, es bildeten sich oft direkte „Normen“ heraus, die für bestimmte Verstöße eben nur eine bestimmte Parteistrafe vörsahen. Man hat hier nicht individuell die ganze Entwicklung dieses Genossen, sein sonstiges Verhalten usw. richtig eingeschätzt und auch nicht dementsprechend erzieherisch auf ihn eingewirkt. Jeder Beschluß über eine Parteistrafe sollte durch das betreffende Mitglied anerkannt werden und ihm helfen, in seiner Entwicklung den richtigen Weg zu finden. Das ist auch die Voraussetzung dafür, daß eine Parteistrafe überhaupt gelöscht werden kann. Es gibt bereits Fälle, wo Genossen das Löschen der Parteistrafe beantragen, weil sie der Meinung sind, daß ihre Parteistrafe nicht gerechtfertigt war. Das ist falsch. Wenn ein Beschluß über eine Parteistrafe falsch war, dann muß dieses Mitglied um sein Recht, das ihm nach dem Statut zusteht, kämpfen. Deshalb muß bei der Prüfung soldier Anträge auf Löschen von Parteistrafervsehr verantwortungsvoll gehandelt werden. Man darf nicht zulassen, daß Parteistrafen leichtfertig, wie am laufenden Band, verhängt und ebenso leichtfertig wieder aufgehoben werden. In dem Vorschlag für das neue Statut wird deshalb gesagt: „Hat ein Parteimitglied eine Parteistrafe (nicht Ausschluß) erhalten und danach durch hervorragende politische und fachliche Leistungen bewiesen, daß es die notwendigen Schlußfolgerungen gezogen hat, fest mit der Partei verbunden ist und den Pflichten der Parteimitglieder gerecht wird, so kann nach einiger Zeit die Grundorganisation das Löschen der Parteistrafe beschließen. Dieser Beschluß muß von der Kreisleitung bestätigt werden.“ Es kommt hierbei darauf an, ernstlich zu überprüfen, ob das betreffende Mitglied wirklich hervorragende fachliche und politische Leistungen vollbringt, d. h. ob es Neuerer in der Produktion oder sogar Aktivist geworden ist. Auch dn der gesellschaftlichen Arbeit muß es Hervorragendes geleistet haben, denn nur daran kann die Partei erkennen, ob das betreffende Mitglied richtige Schlußfolgerungen aus seinem damaligen Verhalten gezogen hat. Dabei wird gesagt, daß nach einiger Zeit die Grundorganisation das Löschen der Parteistrafe beschließen kann. Es ist aber, wie einige Fälle beweisen, nicht richtig, daß man Parteistrafen bereits nach Ablauf einer kurzen Frist löscht. So wurde am 12. November 1953 von einem Genossen der Antrag auf Löschen seiner Rüge an die BPKK Karl-Marx-Stadt gestellt, die durch die BPKK am 11. Mai 1953 beschlossen worden war. Dieser Antrag wurde durch die Grundorganisation befürwortet. Die BPKK hob damals den Ausschluß dieses Genossen auf und beschloß eine Rüge, da dem Genossen ein parteifeindliches Verhalten nicht nachgewiesen werden konnte. Dieser Genosse benahm sich auf einem Lehrgang der Kreisparteischule überheblich, urteilte geringschätzig über alte Genossen, wies die an ihm geübte Kritik zurück, führte falsche Diskussionen über unsere Volkspolizei, machte unklare Angaben in seinen Unterlagen über seine Verhaftung im Jahre 1938 durch die Gestapo und neigte dabei zur Prahlerei. In der Befürwortung der Grundorganisation wird gesagt: „Der Genosse stellte sich sofort nach Eintritt in den Betrieb vor einem Vierteljahr der Parteileitung zur Verfügung, bekam Funktionen usw.“, und dann kommt eine formale Feststellung: „Charakterlich und moralisch ist über den Genossen nichts Nachteiliges bekannt.“ Die Begründung der Grundorganisation reicht über die einfachen Pflichten eines Parteimitgliedes, wie sie im Statut verlangt werden, nicht hinaus. Es wird nicht gesagt, ob dieser Genosse wirklich über den Durchschnitt hinaus politische und fachliche Leistungen vollbracht und welche Lehren er aus seinem damaligen Verhalten gezogen hat. Die Grundorganisation dieses Genossen hätte z. B. überprüfen müssen, ob er die Kritik und Selbstkritik als das Entwicklungsgesetz der Partei wirklich erkennt und welche Lehren er aus seinem damaligen Verhalten gezogen hat. Wir halten es für ausgeschlossen, daß dieser Genosse bereits in solch einer kurzen Zeit über diese wichtigen Fragen restlos im klaren ist und in jeder Beziehung richtige Schlußfolgerungen gezogen hat. Der Beweis dafür ist durch die Begründung des Antrages durch diesen Genossen selbst gegeben, indem er nur sechs Zeilen dafür findet und am Schluß lediglich sagt: „Ich habe aus diesem Fehler gelernt, und es wird mir in Zukunft nicht wieder passieren.“ Aber wie er daraus gelernt hat, sagt er nicht. Wenn die Grundorganisationen und die Kreisleitungen, die solche Beschlüsse behandeln müssen, wirklich ernsthaft den erzieherischen Wert einer Parteistrafe erkennen und danach entscheiden, werden wir erreichen, daß man Genossen nicht schlechthin wegen Fehlern bestraft, sondern nur dann erzieherische Maßnahmen in Form von Parteistrafen anwendet, wenn Mitglieder Prinzipien unserer Partei, so wie sie im Statut niedergelegt sind, verletzen. Anträge auf Löschen von Parteistrafen müssen verantwortungsvoll geprüft werden, da sie ebenfalls mit einer großen Erziehungsarbeit verbunden sind. So können wir dazu beitragen, die Aktivität der Parteimitglieder wesentlich zu heben und ihnen die Bedeutung des Parteistatuts auch in solchen Fragen klarzumachen. Heinrich Mosler Kandidat der ZPKK on Parteistrafen 17;
Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für alle Parteiarbeiter, 9. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Heft 7/17 (NW ZK SED DDR 1954, H. 7/17) Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für alle Parteiarbeiter, 9. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Heft 7/17 (NW ZK SED DDR 1954, H. 7/17)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) für alle Parteiarbeiter, 9. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1954 (NW ZK SED DDR 1954, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 9. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1954 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1954. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 9. Jahrgang 1954 (NW ZK SED DDR 1954, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1954).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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