Neuer Weg, Organ des Zentralkomitees für alle Parteiarbeiter 1953, Heft 16/32

Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) [Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)] für alle Parteiarbeiter, 8. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1953, Heft 16/32 (NW ZK SED DDR 1953, H. 16/32); Trab, immer gehetzt. Nun, er hatte einmal im Dezember 1952 Lederreste ausgegeben ohne sie zu wiegen. Eine Kontrolle ergab, daß 1,4 kg im Wert von 19, DM zu wenig aufgeschrieben waren. Drei Tage später war er sein Parteidokument los. Im Februar 1953 wurde er gerichtlich freigesprochen trotzdem am selben Tage entlassen sein Parteibuch hat er bis heute nicht. Im Bergbau gilt er als „Bewährungsarbeiter“. ☆ Die Partei muß gegen jene Funktionäre kämpfen, die einen Menschen wie eine Ware administrativ’ „verhökern“. Wenn dieser Mensch in eine hohe Verantwortung gesetzt ist, der er noch gar nicht gewachsen sein kann und den man völlig allein läßt, muß er ja scheitern. Wie im Gegensatz zu den meisten unserer Kreissekretäre doch noch einige mit Menschen umzuspringen belieben, sei an folgendem Fall erläutert: Genossin Lisbeth K. aus Beeskow, Tochter eines Arbeiters, wurde während der Parteiüberprüfung in den Kandidatenstand zurückgesetzt, weil die Überprüfungskommission zu der Auffassung kam, daß ihr Wissen und ihre Kampferfahrung noch nicht ausreichen. Ohne vorherige Besprechung und ohne Berücksichtigung der damaligen Beurteilung, stellte sie die Kreisleitung Fürstenwalde im Februar 1952 plötzlich als Mitarbeiterin ein. Bereits zwei Monate später wurde sie zum Landrat als Sekretärin geschickt. Anfang August 1952 wurde ihr plötzlich ohne vorherige Rücksprache erklärt, daß sie vom nächsten Tage ab Kreissekretär der Nationalen Front für den Kreis Beeskow sei, d. h., daß sie die Verantwortung für die Organisierung des Kampfes um Einheit und Frieden in 87 ländlichen Gemeinden zu übernehmen hatte. Als sie sich unter Hinweis auf ihre Unerfahrenheit weigerte, wurde ihr mit Parteistrafe gedroht. Daraufhin sagte sie vorübergehend zu. Nach einer Kritik, die sie an den 1. Sekretär des Bezirkes, den Genossen Grüneberg, geschickt hatte, herrschte sie der 1. Sekretär der Kreisleitung, Genosse Everhartz, an, solche Kritik zeuge von „trotzkistischen Methoden“. Sie habe sich sofort zum Genossen Grüneberg zu begeben, der ihr schon was erzählen würde usw. Die Unterhaltung mit dem Genossen Grüneberg verlief jedoch anders. Sie empfand sie als kameradschaftlich und fühlte sich gestärkt. Von irgendeiner Seite kamen jedoch Gerüchte auf, daß sie Einzelheiten dieser Unterredung verbreitet habe und Ende Mai 1953 sagte man ihr, daß sie nach Meinung des 2. Kreissekretärs in ihrer Funktion nicht mehr tragbar sei. Am 17. Juni erhielt die Genossin ein Schreiben vom Vorsitzenden des Kreisvorstandes der Nationalen Front, d. h. also, vom 1. Kreissekretär, daß sie rückwirkend ab 6. Juni ihrer Funktion enthoben sei und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, und das, obgleich die Genossin nach einem Nervenzusammenbruch vom 6. Juni an bettlägerig war. Die Genossin hat bisher nur ein Teil des Maigehaltes erhalten, Kündigungsfrist, Urlaub usw. wurden nicht eingehalten. Weder das Sekretariat der Kreisleitung Fürstenwalde noch der Bezirksausschuß der Nationalen Front hielten es für nötig, auf ihre verzweifelten Anfragen zu antworten. Es kann sein, daß diese Genossin noch nicht in der Lage war, eine derart verantwortliche Arbeit durchzuführen. Untragbar ist jedoch und unwürdig einer Parteileitung, dann, wenn man Fehler oder Schwächen einer Arbeit feststellen muß, nicht ein einziges Mal mit dieser Genossin darüber zu sprechen. Welche Erklärung gibt wohl Genosse Rössiger, 2. Sekretär der Kreisleitung Senftenberg, dafür, daß er mit seinem Verhalten zu dem ehemaligen Personalleiter des BKW Sedlitz, Franz B., auf grobe Weise das Parteistatut verletzte? Genosse Rössiger behauptete in einer Besprechung mit den Sekretären der Grundorganisationen, Genosse B. hätte sich seine führende Funktion erschlichen. Auf der Parteiaktivtagung am '22. März 1953 verlangte Genosse B. mit vollem Recht Aufklärung über die von R. erhobene Anschuldigung. Statt einer Antwort erklärte Genosse R. im Schlußwort, daß sowohl Genosse B. wie auch die beiden Sekretäre der Parteiorganisation ihrer Funktion enthoben seien. Da sich die Kreisleitung nicht darum kümmerte, was nachdem mit Genossen B. geschah, suchte sich B. selber Arbeit in der Produktion. Es kann also geschehen, daß ein Sekretär der Kreisleitung die schwersten Anwürfe erhebt, einen Genossen einfach zum Karrieristen stempelt, ihn aus seiner Arbeitsstelle verjagt und dann die Akte schließt alles, ohne ihn selbst zu hören, ohne Begründung, ohne Auseinandersetzung in der Grundorganisation; für R. ist der Fall erledigt, für ihn ist B. offenbar ein feindliches Element, das man einfach „liquidiert“. Genosse Rössiger mag von seiner Behauptung überzeugt sein, das bedeutet aber noch lange nicht, daß er sich selbstherrlich über die klaren Bestimmungen des Parteistatuts und was die weitere Sorge um B. anbelangt über die einfachsten Regeln im Umgang mit Genossen hinwegsetzt. Ein weiteres krasses Beispiel bürokratischen Verhaltens und offensichtlicher Schlamperei: Genosse Paul F., Halle, seit 1923 Mitglied der KPD, während der Hitlerzeit vier Jahre Zuchthaus, wurde im November 1952 von seiner Funktion als vorläufiger Bezirkssekretär der VdgB beurlaubt, da angeblich ein Parteiverfahren eingeleitet sei. Da die Bezirksleitung bis heute kein Parteiverfahren eingeleitet hat, wurde F. inzwischen durch die Kreisleitung Halle als Politleiter für das VEG Satzmünde vorgeschlagen, bisher von der Bezirksleitung jedoch noch nicht bestätigt. Genosse F. schrieb im Dezember 1952 einen ausführlichen Bericht an das ZK, den die Bezirksleitung jedoch nicht weitergab. Seine Bitte um Rücksprache mit dem 1. Sekretär oder dem Sekretär für Landwirtschaft wurde nicht erfüllt. Seit acht Monaten ist Genosse F. ohne Funktion! ☆ Die Klagen darüber, daß die Parteiorgane sich entweder überhaupt nicht oder in oberflächlicher, herzloser und bürokratischer Weise um Genossen „kümmern“, die aus irgendwelchen Gründen aus ihrer Funktion oder Arbeit ausscheiden mußten, sind sehr häufig. Goethes Wort „Ihr laßt den Armen schuldig werden, dann überlaßt ihr ihn der Pein“ ist leider heute noch oft eine schwere Anklage gegen jene Genossen leitender Parteiorgane, die im Menschen nur einen Aktenvorgang sehen, die die Verbindung zu den Massen verloren haben, die Bürokraten geworden sind. Folgende Beispiele seien von vielen anderen herausgehoben: Genossin Charlotte B., Halle, Aktivistin in den Halleschen Kleiderwerken, besuchte zur Qualifizierung die Verwaltungsschule in Halberstadt und kehrte danach in den Betrieb zurück, da ein anderweitiger Einsatz nicht gleich erfolgte. Viele Wochen später wurde sie 32;
Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) [Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)] für alle Parteiarbeiter, 8. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1953, Heft 16/32 (NW ZK SED DDR 1953, H. 16/32) Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) [Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)] für alle Parteiarbeiter, 8. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1953, Heft 16/32 (NW ZK SED DDR 1953, H. 16/32)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) [Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)] für alle Parteiarbeiter, 8. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1953, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1953 (NW ZK SED DDR 1953, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 8. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1953 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1953. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 8. Jahrgang 1953 (NW ZK SED DDR 1953, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1953).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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