Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1952, Heft 5/21

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 5/21 (NW ZK SED DDR 1952, H. 5/21); ALBERT SCHÄFER Uber die Bedeutung des Dorfwirtschuftspluns Um die Rolle und die Bedeutung des Dorfwirtschaftsplans für die Erfüllung der Aufgaben in der Landwirtschaft klarzustellen, ist es notwendig, mit der Darstellung der sozial-ökonomischen Struktur unserer Landwirtschaft zu beginnen. Durch die Bodenreform wurde eine entscheidende Säule des preußisch-deutschen Imperialismus, das Junkertum, im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zerschlagen. Hierdurch bekamen 566 000 landarme Bauern, Landarbeiter und Umsiedler Land, Wald, Gebäude und Vieh. 293 000 Neubauernwirtschaften wurden geschaffen. Die soziale Struktur auf dem Lands veränderte sich dadurch entscheidend. Vor Macfi der Bodenreform in Prozenten - й - ' V лп , on der Gesamtzahl der Betriebe Anteil an der Nutz-fläche Anteil an der Gesamtzahl der Betriebe Anteil an der Nutzfläche ■ К bin- und ’ ‘ Klein- und Mittelbauern 89 40,8 Mittelbauern 93,9 . 69,6 , ' m- Großbauern 30,9 Großbauern 26 Grod- Volksgüter grundbesüzer ~ ч*-і -~J;v 2*3 oder Güter öHentl. Hand 4,4 ■ Diese Gegenüberstellung zeigt, daß über 99 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe Privatbetriebe sind. Der größte Teil davon sind Betriebe der werktätigen Bauern. Es ist ganz klar, daß auf Grund dieser Struktur von einer Planwirtschaft nicht gesprochen werden kann. Jeder lariHwirtschaftliche Privatbetrieb hat, entsprechend seiner wirtschaftlichen Lage, im Volkswirtschaftsplan je Hektar eine durch die Differenzierungskommission und durch die Gesetze unserer Regierung festgesetzte Ablieferungsnorm. Bei dieser Norm werden die werktätigen Bauern weniger und die wirtschaftlich stärkeren Wirtschaften mehr belastet. Jeder landwirtschaftliche Betrieb hat einen Anbauplan und einen Viehhalteplan. Doch der Anbauplan muß weitgehendst dem Wunschanbauplan des Bauern selbst entsprechen. Die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) und die demokratischen Organe der Räte der Kreise und der Gemeinden besonders unsere Genossen müssen bei dar Festlegung der Pflichten der werktätigen Bauern und denen der Großbauern dem demokratischen Grundsatz der Unterstützung der Mehrheit im Dorf, nämlich der Werktätigen, Rechnung tragen und für die Demokratisierung im Dorf auch mit ökonomischen Mitteln eintreten, ohne dabei die Aufklärung der Landarbeiter und der werktätigen Bauern zu vernachlässigen. Die durch das Junkertum verursachte Rückständigkeit auf dem Lande wird durch die Maßnahmen unserer Regierung, gestützt auf das Bündnis der Arbeiterklasse mit den werktätigen Bauern, überwunden. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. die Technisierung der Landwirtschaft, die Entfaltung einer breiten nationalen Kultur auf dem Lande und die Entfaltung des politisch bewußten Kampfes um ein besseres Leben der Landarbeiter und werktätigen Bauern. Eines der Mittel, um all diese Aufgaben schneller zu lösen, ist der Dorfwirtschaftsplan. Der III. Parteitag hat festgestellt, daß es notwendig ist, in allen Dörfern Dorfwirtschaftspläne zu entwickeln und der Demokratie auf dem Lande u. a. auch damit zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn in der Zeit nach dem III. Parteitag auf Grund der ideologischen Schwächen in vielen unserer Parteileitungen und in der VdgB (BHG) der Dorfwirtschaftsplan in einigen Gemeinden nicht richtig aufgestellt und durchgeführt wurde, so lag das in der Hauptsache daran, daß die falsche Auffassung bestand, der Dorfwirtschaftsplan sei ein Plan des gesamten Dorfes. Deshalb wurden oftmals durch den Dorfwirtschaftsplan reaktionären Elementen unter den Großbauern Hilfe gegeben und die wirklichen Aufgaben des Dorfwirschaftsplans vernachlässigt. Diese falsche Auffassung über die Rolle und die Bedeutung des Dorfwirtschaftsplans tritt selbst in diesem Jahre noch auf. Genosse Quandt, Ministerpräsident des Landes Mecklenburg sagte z. B. in seinem Diskussionsbeitrag auf der 13. Tagung der Landesleitung der SED Mecklenburg u. a.: „Nehmen wir z. B. den Dorfwirtschaftsplan, der zum Gesetz aller Bauern im Dorf werden sollte.“ In einem anderen Abschnitt seiner Diskussionsrede sagte er:.„Wir haben uns aber nicht genügend auf die schwachen Bauern konzentriert, von denen wir wußten, daß sie Schwierigkeiten in der Bestellung und in der Viehhaltung haben. Im Dorfwirtschaftsplan soll die Wirtschaft des ganzen Dorfes liegen. Vor allem muß man die Gesamtheit der Bauern für die Durchführung des Plans mobilisieren, für den Dorfwirtschaftsplan und nicht nur für ihren eigenen Plan.“ Soweit die Ausführungen des Genossen Quandt. Der Genosse Pichler vom Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik schrieb im Artikeldienst Nr. 50 52 (Presseinformation des Amtes für Information): „Im Jahre 1951 hatten sich bei der Aufstellung und Verwirklichung der Dorfwirtschaftspläne erhebliche Mängel gezeigt. Sie kamen vor allem darin zum Ausdruck, daß die Räte der Kreise einen Muster-Dorf wirtschaftsplan ausarbeiteten, der den Gemeinden übergeben und von diesen meistens schematisch übernommen wurde.“ Und dann vertritt der Genosse Pichler den Standpunkt, daß unter Anleitung der Verwaltung ein Kollektiv geschaffen werden soll, bestehend aus dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, einem Mitglied der VdgB (BHG) und einem Vertreter der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. Dieses Kollektiv soll, nach den Worten des Genossen Pichler, der Gemeindevertretung ütr die Durchführung des Dorfwirtschaftsplans rechenschaftspflichtig sein. Gemäß dieser Einstellung sollte der Bürgermeister für die Bildung einer Kommission verantwortlich sein, die den Dorfwirtschaftsplan ausarbeiten soll. Der Kreisrat in Greiz gab eine schriftliche Anleitung „zur Erarbeitung“ des Dorfwirtschaftsplans für das Jahr 1952 heraus, in dem z. B. unter Punkt 11 der „Plan zur engsten Zusammenarbeit mit der Maschinenausleihstation" aufgeführt ist. Hier heißt es wörtlich: „Der MAS-Beirat und seine Aufgaben: Abschluß von Jahresverträgen, Regelung des Einsatzes der Maschinen. Nur wer eingeplant ist, kann auf termingerechte Erledigung seiner Arbeit rechnen." In den Ausführungen des Genossen Quandt und des Genossen Pichler kommt zum Ausdruck, daß sie der Auffassung sind, der Dorfwirtschaftsplan erfasse alle landwirtschaftlichen Betriebe im Dorf, also auch die Betriebe der Großbauern. Die Genossen des Kreisrates Greiz sind demnach der Meinung, daß auch die Verträge zwischen den Maschinenausleihstationen und den werktätigen Bauern im Dorfwirtschaftsplan enthalten sein müßten, in der noch die unsinnige Formulierung gebraucht wird, „nur wer eingeplant ist, kann auf termingerechte Erledigung seiner Arbeiten rechnen." Kann man einen Bauern einplanen wie ein Stück Material? (Fortsetzung auf Seite 24);
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 5/21 (NW ZK SED DDR 1952, H. 5/21) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 5/21 (NW ZK SED DDR 1952, H. 5/21)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1952. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1952).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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