Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1952, Heft 24/56

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 24/56 (NW ZK SED DDR 1952, H. 24/56); Dr. HILDE BENJAMIN, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Die Parteiorganisationen im Justizapparat müssen die demokratische Gesetzlichkeit festigen helfen Auf der II. Parteikonferenz forderte Genosse Walter Ulbricht, daß die demokratische Gesetzlichkeit allseitig zu festigen ist. Hierbei haben die Organe der Justiz, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft, besonders mitzuwirken. Die beiden am 2. Oktober 1952 von der Volkskammer angenommenen Gesetze, das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Strafprozeßordnung (StPO), bilden die Grundlage für die Organisation und die Tätigkeit unserer Gerichte, um als wichtiger Bestandteil unseres Staatsapparats aktiv und fördernd beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik mitzuwirken. Ihre Hauptaufgabe ist es, durch die Rechtsprechung die demokratische Gesetzlichkeit zu sichern. Die Demokratisierung unserer Verwaltung, die entsprechend dem Beschluß der II. Parteikonferenz durchgeführt wurde, hat damit auf dem Gebiete der Justiz eine wichtige Ergänzung gefunden. Die enge Verbindung zwischen den Maßnahmen zur weiteren Demokratisierung unserer Verwaltung und der neuen Gerichtsverfassung kommt nicht nur darin zum Ausdruck, daß sich nunmehr die Struktur der Bezirks- und Kreisgerichte voll und ganz mit der Gliederung der Deutschen Demokratischen Republik deckt, sondern diese äußere Übereinstimmung unserer Gerichtsstruktur mit unserer allgemeinen Staatsstruktur entspricht vielmehr auch ihrer Übereinstimmung in den Aufgaben und den Grundsätzen ihrer Arbeit. Genauso wenig, wie die neue Struktur der Verwaltung nur eine organisatorische Änderung bedeutet, genauso wenig bedeutet das Gerichtsverfassungsgesetz, daß nun z. B. die Amtsgerichte einfach in Kreisgerichte und die Landgerichte in Bezirksgerichte umgewandelt werden. Alle Forderungen, die in dem Referat des Genossen Walter Ulbricht auf der II. Parteikonferenz in bezug auf die Arbeit unseres Staatsapparats im allgemeinen gestellt wurden, gelten voll und ganz auch für die Gerichte. Die Aufgaben der Staatsmacht hat Genosse Walter Ulbricht wie folgt formuliert: „Brechung des Widerstandes der gestürzten und enteig-neten Großkapitalisten und Großagrarier, Liquidierung aller ihrer Versuche, die Macht des Kapitals wieder herzustellen. Organisierung des Aufbaus des Sozialismus mit Hilfe des Zusammenschlusses aller Werktätigen um die Arbeiterklasse.44 Diese Aufgaben finden unmittelbare Anwendung im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Darin sind folgende Aufgaben der Rechtsprechung festgelegt: a) Der Schutz der auf der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik beruhenden gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung und ihrer Rechtsordnung г b) der Schutz und die Förderung der Grundlagen der sozialistischen Wirtschaft, vor allem des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaftspläner c) der Schutz der verfassungsmäßigen Interessen der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organisationen; d) der Schutz der gesetzlichen Rechte und Interessen der Bürger. Diese Bestimmungen sind schon aus sich heraus verständlich, denn die Ziffer a) bestätigt, daß die Gerichte, die zu den Organen unseres Staates gehören, die Funktion des Schutzes unserer Republik gegen ihre Feinde zu verwirklichen haben. Die Ziffer b) bringt im Zusammenhang mit der Fortsetzung des Absatzes a), „daß die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik durch ihre Rechtsprechung alle Bürger in ihrem beruflichen und persönlichen Leben zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze erziehen", die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Aufgabe der Gerichte zum Ausdruck. Diese Erziehungsfunktion, die den Gerichten obliegt, tritt auch in dem § 2 der Strafprozeßordnung hervor: „Das Strafverfahren soll zur Achtung vor dem sozialistischen Gesetz, zur Achtung vor dem sozialistischen Eigentum, zur Arbeitsdisziplin und zur demokratischen Wachsamkeit erziehen* m Eines notwendigen Hinweises bedürfen jedoch die Ziffern c) und d). Sie sind ein besonderer Ausdruck des Schutzes der individuellen Rechte unserer Bürger und deshalb auch der besondere Ausdruck unserer demokratischen Gesetzlichkeit. Die Schöffen helfen, das Vertrauen zur demokratischen Gesetzlichkeit zu festigen Die Schaffung und Festigung der Grundlagen des Sozialismus erfordern, daß die Werktätigen im weitesten Umfange zur Rechtsprechung herangezogen werden. Auch hier zeigt sich die Übereinstimmung mit den neuen Grundsätzen unserer Verwaltung. Genosse Walter Ulbricht erklärte in seinem Referat auf der II. Parteikonferenz: „Wir wollen, daß ein möglichst großer Teil der Bevölkerung zur Mitarbeit herangezogen wird " Das Gleiche, was für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Verwaltung gilt, ist ebenso gültig für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Justiz, nämlich für unsere Schöffen. Deshalb räumen die neuen Gesetze unseren Schöffen einen großen Raum ein. Die Kreisgerichte werden sich durch die Anwendung der neuen Gesetze immer mehr zum Schwerpunkt unserer Rechtsprechung entwickeln. Keine Entscheidung, die das Kreisgericht in einer Straf- oder einer Zivilsache fällt, kann ohne Schöffen getroffen werden. Dabei werden in Zukunft die Kreisgerichte alle Strafsachen entscheiden, mit An.bg der Verbrechen gegen die Deutschs Demokratische Republik, besonHrs schwerer Wirtschaftsverbrechen, des Mordes und solcher Verbrechen, die in ihrer Bedeutung über den Rahmen eines Kreises hinausgehen. Sie werden weiter über alle Zivilsachen entscheiden, mit Ausnahme der Fälle, in denen mindestens eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3000 DM überschreitet. 56;
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 24/56 (NW ZK SED DDR 1952, H. 24/56) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 24/56 (NW ZK SED DDR 1952, H. 24/56)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1952. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1952).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren.

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