Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1952, Heft 12/2

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 12/2 (NW ZK SED DDR 1952, H. 12/2); in den Leitungen des Betriebes, der Gewerkschaft wie der Partei die Kolleginnen nicht für voll nehmen und oft über ihre Vorschläge mit einer Handbewegung hinweggehen. Wir sehen darin den Beweis, daß in den Köpfen mancher Männer noch die alte Überheblichkeit steckt. Das schadet unserer Vorwärtsentwicklung. Wenn es uns gelingt, die Überheblichkeit, den eingefleischten Herrenstandpunkt so mancher Männer ihren weiblichen Kolleginnen gegenüber bis zur letzten kleinsten Wurzel auszurotten, dann wird es einen gesunden Wettbewerb zwischen Mann und Frau geben, dann werden beide wirklich gleichberechtigt an dem Aufbau einer helleren, schöneren Zukunft unseres Vaterlandes teilnehmen. Ist es nicht klar, daß dadurch auch die Erziehung der Kinder im guten Sinne beeinflußt wird? Es gibt heute wohl keinen Beruf, in dem die Frau nicht vertreten ist. Wir haben weibliche Kranführer, Meister, Techniker, Ingenieure, Ausbilder, Schachtmeister, Straßen-bahnführer, weibliche Facharbeiter in der Metallurgie, in der chemischen Industrie und in vielen anderen Berufen. Welche Leistungen die Frauen vollbringen, zeigt die hohe Zahl der Aktivistinnen, die Tatsache, daß es 75 Verdiente Aktivistinnen und sogar acht Heldinnen der Arbeit gibt. Und trotzdem behaupte ich, daß das noch lange nicht genügt. Auf deni III. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands habe ich die Forderung auf gestellt: 1. daß die Gelernten ihre Fachkenntnisse erweitern, damit sie auf das Niveau der technischen Intelligenz kommen; 2. daß die Angelernten zu gelernten Arbeitern werden; 3. daß die Ungelernten sich eine berufliche Qualifikation aneignen und mindestens in die Gruppe der Angelernten aufrücken. Das bezieht sich besonders auf die Frauen und Mädchen. Deshalb ist es wichtig, daß sich die Frauenausschüsse für die berufliche Förderung der Frauen interessieren. Ihr müßt die Frauen und Mädchen davon überzeugen, daß wir die großen Aufgaben des Fünfjahrplans nur erfüllen werden, wenn sich auch die Frauen und Mädchen höhere Kenntnisse aneignen, wenn sie sich bemühen, die neuen fortschrittlichen Arbeitsmethoden zu meistern, wenn sie lernen, lernen und nochmals lernen. In den meisten Betrieben arbeitet der Frauenausschuß eng mit dem Aktiv zur Förderung der Frau zusammen, das sich aus den Vertretern der Betriebsleitung, der Gewerkschaftsleitung sowie Aktivisten, Technikern und Vertreterinnen des Frauenausschusses zusammensetzt, um gemeinsam einen Plan für die Förderung und schnellere Qualifizierung der Frauen aufzustellen. Es ist wichtig, daß der Frauenausschuß dafür sorgt, daß dieser Plan wirklich durchgeführt wird. Völlig ungenügend ist allerdings der Besuch der Fachschulen durch die Frauen und Mädchen. Wenn die Frauen sich wirklich zu hochqualifizierten Facharbeiterinnen und Meisterinnen entwickeln wollen, so genügt die Ausbildung am Arbeitsplatz nicht. Dazu ist unbedingt der Besuch von Kursen und Fachschulen nötig. Wir müssen jedoch feststellen, daß der Besuch dieser Schulen durch Frauen und Mädchen weit hinter der Rolle zurückbleibt, die den Frauen in den Betrieben zukommt. Allerdings sind auch in Bezug auf die Besetzung der Lehrstellen durch Mädchen immer noch große Mängel vorhanden. Im vorigen Jahr wurden die Planstellen für weibliche Lehrlinge in der Bauindustrie nur mit 46,4 Prozent und in der Metallurgie mit 82,3 Prozent besetzt. Im Jahre 1952 sollen 26 088 Mädchen in den Betrieben, die entsprechend dem Volkswirtschaftsplan Schwerpunkt unserer Wirtschaft sind, ihre Lehrzeit beginnen. Die Mädchen sollen zu Facharbeitern der wichtigsten Berufe ausgebildet werden. Bisher wurden mit 3786 Mädchen Berufsausbildungsverträge für den Lehrbeginn am 1. September 1952 abgeschlossen, während 2511 Mädchen ihre Ausbildung bereits begonnen haben. Somit konnten 6297 Mädchen für die Lehre und für die Ausbildung in wichtigen Berufen geworben werden. In einigen Wirtschaftszweigen wurde jedoch die Aufgabe der Gewinnung junger Mädchen für die Lehre sehr schlecht gelöst. So sind für den Schiffbau bisher nur 2,3 Prozent geworben werden. In der Warnow-Werft sollen in diesem Jahre 200 Mädchen ihre Berufsausbildung beginnen. Bisher gelang es jedoch nur 50 Mädchen davon zu überzeugen, daß auch der Schiffsbau den Frauen große Möglichkeiten bietet. Aber auch die verschiedenen Zweige des Verkehrswesens, für die sich die Mädchen und Frauen bereits mehr interessieren, haben in bezug auf die weiblichen Lehrlinge bisher nur zu 8,6 Prozent ihr Jahressoll erfüllt. Sicherlich ist das ein Fehler der Werksleitungen bzw. der Reichsbahn, die es noch nicht verstehen, eine systematische und wirkungsvolle Aufklärung bei den Schülerinnen, die in diesem Jahr die Grundschule verlassen und bei anderen Jugendlichen durchzuführen. Offenbar aber unterschätzen auch viele Eltern die Entwicklungsmöglichkeiten, die den Mädchen heute bei uns geboten werden, denen durch eine gute Fachausbildung alle Aufstiegsmöglichkeiten geboten werden. In Anbetracht der ungenügenden fachlichen Ausbildung der Frauen und Mädchen ist es kein Wunder, daß der Anteil der Studentinnen immer noch zu wünschen übrig läßt. So beträgt er bei der Hochschule für Planökonomie nur 15,5 Prozent, bei der Technischen Hochschule Dresden 6,9 Prozent und bèi der Hochschule für Architektur in Weimar nur 6,3 Prozent. Völlig ungenügend ist der Anteil der Hörerinnen an der Arbeiter- und Bauernfakultät, die sich hauptsächlich aus Facharbeiterinnen der Betriebe zusammensetzen sollten. Der Anteil beträgt 8,1 Prozent bei der Technischen Hochschule Dresden, 1,6 Prozent bei der Bergakademie Freiberg, 1,5 Prozent bei der Hochschule für Architektur in Weimar. Ich weiß, daß es besonders für die Mütter nicht so leicht ist, an der Erweiterung ihrer Kenntnisse zu arbeiten. Deshalb ist im Gesetz unserer Regierung zur Förderung der Frau ausdrücklich festgelegt, wie durch die Einrichtung von Betriebskindergärten, Kinderkrippen, Näh- und Flickstuben, Ferienlager, Pionierhäuser usw. wesentliche Erleichterungen für die arbeitenden Frauen zu schaffen sind. Leider müssen wir jedoch feststellen, daß viele Betriebe diesen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, obgleich die Möglichkeiten dazu durchaus vorhanden sind. Es ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der Frauenausschüsse, sich für die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften zur Erleichterung der Lage der arbeitenden Frauen und Mütter einzusetzen. Dabei müssen alle Möglichkeiten der Ausnutzung betrieblicher und örtlicher Reserven ausgeschöpft werden. Das ist nicht immer leicht, besonders wenn in der Betriebsgewerkschaftsleitung Bürokraten sitzen, die ihre Ruhe haben wollen und denen die Aktivität der Frauen auf die Nerven fällt Aber hier müßt Ihr hartnäckig sein. Ihr müßt diesen Kollegen klar machen, daß Beschlüsse der Regierung dazu da sind, daß sie bis auf das letzte I-Tüpfelchen durchgeführt werden. Eine ernste Frage ist neben der fachlichen Qualifizierung, der richtigen Entlohnung der Frauen, der Sorge um ihre materiellen Nöte die Frage des Arbeitsschutzes. In dieser Beziehung wird in manchen Betrieben aus Gleichgültigkeit noch viel gesündigt. Hier haben die Frauenausschüsse eine große Aufgabe. Kümmert Euch um die Tätigkeit der Arbeitsschutzkommissionen, sorgt dafür, daß Frauen hineinkommen. Wenn Ihr die Mängel im Betrieb selbst nicht abstellen könnt, wendet Euch an die Abteilungen für Arbeit bei der Stadtverwaltung oder beim Kreisrat, die vom Ministerium für Arbeit angewiesen wurden, die Beschwerden der Frauenausschüsse an Ort und Stelle zu überprüfen und dafür zu sorgen, daß die Mängel von den verantwortlichen Stellen unverzüglich beseitigt werden. Sorgt Euch um die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Denkt aber nicht, daß der Frauenausschuß alles selber machen muß. Dazu ist er auch gar nicht imstande. Der 2;
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 12/2 (NW ZK SED DDR 1952, H. 12/2) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 12/2 (NW ZK SED DDR 1952, H. 12/2)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1952. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1952).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstait seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. Ir, unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken.

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