Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1952, Heft 12/17

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 12/17 (NW ZK SED DDR 1952, H. 12/17); geht, bereit und stark genug, unter der Führung ihrer Partei mutig und entschlossen dem Volke im nationalen Befreiungskampf voranzuschreiten und seine Errungenschaften aufs äußerste gegen jeden Feind zu verteidigen. Im Gesetz der Arbeit und in der neuen Verordnung zur Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten sind im wesentlichen alle Grundsätze des Arbeitsrechts sowie die Einzelheiten der Arbeitsbedingungen enthalten. Sie bilden demnach auch im großen Maße die Rechtsquelle für die Arbeiter und Angestellten in den volkseigenen und privaten Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik. Daraus erklärt sich auch, warum mit dem Neuabschluß der Kollektivverträge für das Jahr 1952 die bisherigen arbeitsrechtlichen Bedingungen, die in der neuen Verordnung viel besser und großzügiger im Interesse aller Arbeiter und Angestellten geregelt sind, nicht mehr ein Bestandteil des Kollektivvertrages sind. Die Kollektivverträge in diesem Jahre haben vielmehr das Gepräge eines Vertrags der gegenseitigen kollektiven Verpflichtung zwischen der Betriebsleitung und dem Kollektiv der Arbeiter und Angestellten. Deshalb werden die Betriebskollektivverträge im Jahre 1952 in erster Linie eine allseitige und gewissenhafte Erfüllung unserer staatlichen Pläne in den volkseigenen Betrieben sowie eine erhöhte Verantwortung der Betriebsleitungen und Betriebsgewerkschaftsleitungen im Interesse einer allseitigen und systematischen Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten zum Ziel haben. Unsere Kollektivverträge bringen in ihrem Inhalt neben den gegenseitigen kollektiven Verpflichtungen die Besonderheiten der Arbeitsorganisation in den volkseigenen Betrieben zum Ausdruck, die darin bestehen, daß es keine Ausbeutung des Menschen durch den Menschen mehr gibt und in denen die Sorge um den arbeitenden Menschen im Mittelpunkt steht. Als eine der wichtigsten Besonderheiten der sozialistischen Arbeitsorganisation, die auch in den volkseigenen Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik Gültigkeit hat, kennzeichnet der Genosse Pascherst-nik in seiner Vorlesung über den Kollektivvertrag in der UdSSR (veröffenlicht in der „Bibliothek der Aktivisten" Nr. 31): „ die Verknüpfung des Grundsatzes der Einzelleitung mit dem der Betriebsdemokratie, d. h. die weitgehende Heranziehung der Werktätigen zur Leitung der Produktion, die Entfaltung der schöpferischen Initiative der Arbeiter und Angestellten bei der Mobilisierung der inneren Produktionsreserven und die Auswertung dieser Initiative, die Vervollkommnung der Arbeitsmethoden sowie der Einsparung von materiellen Werten und die qualitätsmäßige Verbesserung der Produktion. Gerade die aktive Teilnahme der Gewerkschaften an der Entwicklung der Volkswirtschaft sowie die Heranziehung breiter Massen zur Leitung der Produktion helfen den Bürokratismus im Wirtschaftsapparat beseitigen und geben die Möglichkeit einer wirksamen Massenkontrolle über die Tätigkeit aller Teile des Betriebes." Somit ist der Betriebskollektivvertrag in unserem Arbeitsrecht ein bedeutendes Mittel zur Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechtes uqd der Verantwortung der Arbeiter, Angestellten, Techniker und Ingenieure dn allen Fragen der Produktion und Leitung ihres Betriebes sowie der unmittelbaren Mitgestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen. Dieses wichtige Merkmal des Betriebskollektivvertrags in unserem neuen fortschrittlichen Arbeitsrecht besitzt eine große Bedeutung im Hinblick auf den Kampf der Arbeiter in Wesdeutschland gegen das reaktionäre Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Beriebsverfassungsgesetz bedeutet die völlige Ausschaltung jeglichen Mitbestimmungsrechts der Arbeiter und Angestellten im Betrieb und ist ein furchtbares Mittel mit Hilfe der verschärften Aus- beutung die Profite der Monopolisten und Kriegstreiber zu erhöhen. Uber den Inhalt des Betriebskollektivvertrags Unser neuer Kollektivvertrag umfaßt Abschnitte, die sich mit folgenden Punkten befassen: Erfüllung des Betriebsplanes in allen seinen Teilen, Weiterentwicklung und Festigung des Leistungsprinzips in der Entlohnung; Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und Qualifizierung der Arbeiter und Angestellten, Förderung der schaffenden Intelligenz; Verbesserung des Arbeitsschutzes, der sozialen und kulturellen Betreuung der Belegschaft. In die Kollektivverträge werden Verpflichtungen der Betriebsleitung und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur weiteren Entfaltung und Verbesserung des patriotischen Wettbewerbs, zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Produktionstechnik, zur allgemeinen, organisierten Einführung neuer, vor allem sowjetischer Arbeitsmethoden zur Verbesserung der Qualität und sparsamsten Verwendung von Geldmitteln und Materialien und zur weiteren Mechanisierung von Arbeitsgängen, die mit einem großen Aufwand von Arbeitskraft verbunden sind, aufgenommen. Im Kollektivvertrag sind die Verpflichtungen der Werkleitung zur Ausarbeitung und Anwendung fortschrittlicher technischer Normen für die bessere Ausnutzung der Produktionskapazität der Maschinen und Aggregate, der Brennstoffe, Materialien und Rohstoffe sowie des Arbeitsaufwands enthalten. Diese neuen, fortschrittlichen Normen ergeben sich aus der Auswertung der Vorschläge und Anregungen, die die Arbeiter, Angestellten, Techniker und Ingenieure bei den Erfahrungsaustauschen und den von den Gewerkschaften organisierten Produktionsberatungen machen. Die Verpflichtungen der Betriebsgewerkschaftsleitung, regelmäßige Produktionsberatungen durchzuführen, die die aktivste Form der Mitbestimmung unmittelbar in der Produktion darstellen, die Verpflichtung der Betriebsleitung, die dort im Protokoll festgelegten Maßnahmen gewissenhaft zu prüfen und durchzuführen, müssen Bestandteile jedes Betriebskollektivvertrags sein. In dem Abschnitt, der sich mit der Heranbildung junger Kader und mit der Erhöhung der Qualifikation der Arbeiterinnen und Arbeiter befaßt, muß den Verpflichtungen und Maßnahmen zur Hilfe und Unterstützung der werktätigen Frau bei ihrer Qualifizierung breiter Raum eingeräumt werden. Die in der Verfassung durch unsere demokratische Gesetzgebung festgelegte Gleichberechtigung der Frau in der Produktion wird nur erreicht, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die die Frau befähigen, qualifizierte Arbeit in den oberen Lohngruppen und als Ingenieur und Techniker, als Meister und Betriebsleiter auszuführen. Völlig neu ist in diesem Jahre der Abschnitt über die weitere Förderung der Intelligenz. Die Arbeiterklasse braucht das feste Bündnis mit der Intelligenz, um die großen Aufgaben, die sie sich im Fünfjahrplan gestellt hat, erfolgreich lösen zu können. Sektierertum und Taktlosigkeit gegenüber den Angehörigen der Intelligenz, die vom Zentralkomitee unserer Partei auf das schärfste verurteilt worden sind, sind gegen die Interessen der Arbeiterklasse gerichtet, weil sie die Angehörigen der Intelligenz, die in ihrer überwiegenden Mehrzahl ehrlich bemüht sind, abhalten, ihre Fähigkeiten für unseren friedlichen Aufbau einzusetzen. Das schließt nicht aus, daß wir bei der Festigung unserer kameradschaftlichen Beziehungen mit der Intelligenz größte Wachsamkeit üben gegen solche Verbrecher wie Möbis aus dem Sekura-Werk Berlin, der Mitglied der Burianek-Bande war und im Dienste des amerikanischen Geheimdienstes seine verbrecherische Tätigkeit durchführte. Einen sehr wichtigen Teil nehmen die Bestimmungen des Betriebskollektivvertrags ein, die sich mit den Verpflich- 17;
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 12/17 (NW ZK SED DDR 1952, H. 12/17) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 12/17 (NW ZK SED DDR 1952, H. 12/17)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1952. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1952).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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