Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1952, Heft 1/30

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 1/30 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1/30);  ruui 4iUUCVUICI Arbeitsschulzobmann einer Gewerkschaftsgruppe im VEB Abus Wildau berichtet 4 -4- $ 4 -I ■'%w, '■ f ■ , ' ■ -■ ■■ ' ж ■ t iß. I ** ч ф:;- -4 ln dem volkseigenen Schwerpunktbetrieb Abus-Wildau gibt uns der Kolleg und Arbeitsschutzobmann Paul Sauerbrei ein Beispiel, wie die Arbeit einei Arbeitsschutzobmannes aussieht und wie er seine Kollegen kameradschaft lieh mit den Fragen eines gut organisierten Arbeitsschutzes bekannt mach 1 Der Einbau eines Exhaustors in der Schleiferei ist eine Verpflichtung der Werksleitung im Betriebs* Kollektivvertrag, der bereits im Juni 1951 abgeschlossen wurde. Bis heute ist damit noch nicht begonnen worden. Der Arbeitsschutzobmann, Kollege Sauerbrei, macht die Arbeitsschutzkommission nachdrücklich auf die Dringlichkeit der Erfüllung dieser Verpflichtung aufmerksam. 2 Die Tücke dieser Menschenfalle veranlaßt den Kollegen Sauerbrei, sofort den Sicherheitsingenieur (links) zu alarmieren und die sofortige Beseitigung dieses Gefahrenherdes zu fordern. 3 Unverantwortlich und leichtfertig wurde dieser mehrere Tonnen schwere Eisenträger gelagert. Erst eine längere kameradschaftliche Aussprache überzeugt die Kollegen Schweißer von der Gefahr, die sie damit heraufbeschwören. 4 Ein Kopftuch ist nicht immer schick, schützt aber Gesundheit und Leben. Viel zu oft muß Kollege Sauerbrei darauf hinweisen, bis seine weiblichen Kollegen daran denken. 5 Auch das kann schlimm ausgehen. Eine Armbanduhr gehört nicht an die Maschine. Ein unglücklicher Griff, und die Hand der Kollegin wird von der Maschine erfaßt. 6 An der Holzfräse sieht Kollege Sauerbrei eine ungedeckte Nockenwelle, die sehr verhängnisvoll für den arbeitenden Kollegen werden kann. Schnell bemüht er sich um die nötige Schutzvorrichtung. 7 Kollege Sauerbrei überrascht einen Kollegen, der sich ohne Schutzbrille beim Schleifen leichtfertig der Gefahr einer schweren Augenverletzung aussetzt. 8 Es mag wohl bequemer sein, ist aber um so gefährlicher. Die Entfernung dieser Schutzvorrichtung ist sogar strafbar und wird vom Kollegen Sauerbrei schwer gerügt. 9 Kollege Sauerbre stellt überrascht fest, daß dieses Verbandskästchen für hundert Kollegen öusretchen soll. Er sorgt dafür, daß hier ein entsprechender Verbandsschrank beschafft wird. лл;
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 1/30 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1/30) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Heft 1/30 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1/30)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 7. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1952, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1952. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 7. Jahrgang 1952 (NW ZK SED DDR 1952, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1952).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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