Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1950, Heft 7/29

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 7/29 (NW ZK SED DDR 1950, H. 7/29); GOTZ BERGER Die justizpolitischen Aufgaben unserer Ereisvorstände Obwohl die Bedeutung einer guten Arbeit unserer Justiz für die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung immer mehr erkannt wird, läßt die Zusammenarbeit zwischen unseren Kreisvorständen und unseren Betriebsgruppen im Justizapparat noch außerordentlich zu wünschen übrig. Unsere Justiz-Betriebsgruppen glauben vielfach, ein isoliertes Eigenleben führen zu können, ohne ihre Arbeit einzugliedern in die allgemein-politischen Aufgaben, und unsere Kreisvorstände verkennen nur allzuoft ihre Verantwortung gegenüber der Parteiarbeit im justiz-politischen Sektor. Ja, unsere Genossen in den Kreisvorständen wissen vielfach nicht einmal, welches ihre Aufgaben in dieser Hinsicht sind und wie sie helfend eingrei-fen können. Zunächst ist dafür zu sorgen, daß an allen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizministerien und Strafanstalten arbeitsfähige Betriebsgruppen bestehen} sollten nicht genügend Genossen zur Bildung einer Betriebsgruppe vorhanden sein, so muß der Kreis mit einem Vertrauensmann Verbindung aufnehmen. Vorsitzender der Betriebsgruppe sollte der politisch stärkste Genosse werden, der aber auch vor allem mit den politischen Aufgaben der Rechtsprechung und Prozeßführung vertraut ist. Neben der Betriebsgruppenleitung ist bei größeren Gerichten ein Parteiaktiv zu schaffen. Es ist notwendig, einen regelmäßigen, engen Kontakt zwischen Betriebsgruppenleitung und Kreisvorstand zu schaffen. Der im Kreisvorstand verantwortliche Genosse nimmt an der Arbeitsplangestaltung und den wichtigsten Veranstaltungen der Justiz-Betriebsgruppe teil; er kümmert sich um die Schulungsarbeit und erforderlichenfalls um die Verbindung zu Genossen in anderen Verwaltungen. Nur so wird der Kreisvorstand auch einer seiner wichtigsten Aufgaben auf dem Justizgebiet gerecht werden können, eine genaue Kenntnis und entsprechende Förderung der Kader zu gewährleisten. Diese Kenntnis von den politischen, fachlichen und charakterlichen Qualitäten eines jeden verantwortlichen Justizfunktionärs und zwar in seiner Entwicklung ist für die Betriebsgruppe und den Kreisvorstand unerläßlich, um unsere guten Kader mit den ihren Fähigkeiten entsprechenden Aufgaben betrauen und sie systematisch fördern, ihnen die noch nötige politische und fachliche Schulung Parteischulung, Verwaltungsakademie oder Spezialkurse vermitteln und ein gutes persönliches Zusammenarbeiten zwischen Richter und Staatsanwälten, zwischen den verschiedenen Justizfunktionären überhaupt, sichern zu können. Eine genaue Kenntnis der Justizfunktionäre wird aber auch zeigen, wo die offenen und versteckten Gegner unserer Ordnung sitzen. Jene, die hetzen, und jene, die trotz oder sogar auf Grund korrektester Beachtung aller Formvorschriften unsere Ziele nicht fördern, sondern sabotieren, und endlich auch die, die mit der Zeit nicht Schritt halten, weil ihr Blick nicht vorwärts, sondern rückwärts gerichtet ist. Sorgfältigste Berücksichtigung der Eigenschaften der Richter und Staats- ЛЬисгМРед 1950/7 anwälte ist vor allem auch nötig bei dem ersten Einsatz der neuen Absolventen der Richterschulen, damit sie in der Praxis auch wirklich gefördert werden und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen können. Zur Personalpolitik auf dem Justizgebiet gehört auch die Werbung und Überprüfung neuer Bewerber für die Richterkurse und vor allem auch die Sorge um die Schöffen. Da diese auf Vorschlag der Parteien und Massenorganisationen von den parlamentarischen Körperschaften gewählt werden, ist der Partei auf diesem Gebiet eine wichtige Möglichkeit gegeben, auf die Rechtsprechung einzuwirken. Unser Kreisvorstand muß sich hier seiner großen Verantwortung bewußt sein. Nur die Genossen und Genossinnen dürfen vorgeschlagen werden, die ein klares politisches Bewußtsein und die Fähigkeit haben, sich gegebenenfalls auch gegenüber Gegnern durchzusetzen. Von großer Wichtigkeit ist die Schulung der Schöffen. Wenn diese auch in erster Linie in den Händen der Justizverwaltung liegt, so hat gleichwohl auch hier die Partei bedeutende Aufgaben: Einflußnahme auf die allgemeine Schöffenschulung (die sich vor allem auch auf die große justizpolitische Linie zu erstrecken hat), gegebenenfalls zusätzliche Schulung der SED-Schöffen. Die Schulung ist aber auch im allgemeinen eine Frage, um die sich der Kreisvorstand gewissenhaft kümmern muß. Jeder verantwortliche Justizfunktionär, der unserer Partei angehört, muß eine systematische politische Schulung durchmachen: Kredsparteischule, Landesparteischule, Parteihochschule sind die Möglichkeiten, die unbedingt ausgeschöpft werden müssen selbst auf die Gefahr hin, daß dadurch vorübergehend im Dienst gewisse Schwierigkeiten personeller Art entstehen. Nur so ist eine systematische Kaderentwicklung möglich. Darüber hinaus sind auch die Schulungsveranstaltungen der Justizverwaltung von den entwicklungsfähigsten Genossen zu besuchen. Sehr im argen liegt noch die Schulung der Angehörigen des Mittleren Justizdienstes, deren politisches Bewußtsein noch zum größten Teil hinter der Entwicklung stark zurückbleibt. Der Bedeutung dieser Angestellten (Inspektoren, Sekretäre, Rechtspfleger usw.) für die Rechtspflege wird von uns noch nicht genügend Rechnung getragen. Weiter haben sich Betriebsgruppe und Kreisvorstand in enger Zusammenarbeit um die gründliche Vorbereitung und sachgemäße Durchführung der Justizveranstaltungen zu kümmern, denen bei der Heranbildung eines neuen Rechts- und Staatsbewußtseins sowie für die Bekämpfung der Sabotage, Angriffe auf Volkseigentum, Buntmetalldiebstähle, Brandstiftüngen usw. große Bedeutung zukommt. Hier kommt es darauf an, die entscheidenden Bevölkerungsteile (Belegschaften wichtiger Betriebe, Verwaltungen usw.) zu erfassen, ansprechende Themen und geeignete Referenten zu finden, die auch wirtschafte- und allgemeinpolitisch auf der Höhe sind, sowie die Diskussion vorzubereiten. Ein wichtiges Mittel der politischen Erziehung ist die Durchführung entscheidender Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit (wenn möglich unmittelbar am Tatort im Betrieb oder anderswo). Auch hier müssen sich die verantwortlichen Parteistellen bei der Auswahl und Ausschmük-kung geeigneter Räumlichkeiten sowie der Mobilisierung einer aufgeschlossenen Zuhörerschaft einschalten. Vor allem ist es auch Sache der Partei, für eine sachgemäße, ihrer justizpolitischen Aufgaben bewußte Presseberichterstattung zu sorgen. Dem Berichterstatter muß das Material zugänglich gemacht werden, das ihn befähigt, die mit der Prozeßführung und durch die Justizveranstaltungen bezweckte Einwirkung auf die Öffentlichkeit in die breiten Kreise der Leserschaft hineinzutragen. Justiz, sonstige Verwaltungen, Partei und Presse müssen bei der Festigung unserer antifaschistisch-demokra- (Schluß 3. Umschlagseite) 29;
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 7/29 (NW ZK SED DDR 1950, H. 7/29) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 7/29 (NW ZK SED DDR 1950, H. 7/29)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1950 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 5. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1950. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 5. Jahrgang 1950 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1950).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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