Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1950, Heft 4/11

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 4/11 (NW ZK SED DDR 1950, H. 4/11); 1950/4 lar Üurdtfüknим/ das jCaHd&rbaitarsskutzgasatzas Stellung im Ringen um die Demokratisierung des Dorfes zu vermitteln. Bewährt haben sich in der Vergangenheit die Wochenend- und Kurzlehrgänge für werktätige Bauern und Landarbeiter. Sie sollten auch jetzt wieder für alle Landarbeiter von ihrer Gewerkschaft durchgeführt werden. Kein Mitglied unserer Partei darf ausweichen, wenn die Frage des Achtstundentages gestellt wird. Nicht nur einige Bauern, sondern auch einige Landarbeiter können sich noch nicht vorstellen, daß die Arbeit durch bessere Organisation, verbunden mit einer planvollen Einteilung, schneller bewältigt werden kann. Das bedeutet aber auch für unsere Landarbeiter, daß in diesen acht Stunden gearbeitet werden muß. Umgehend sind die Arbeitszeiten einschließlich der Pausen festzulegen. Eine Überprüfung des Kreises Teltow ergab, daß das Kreissekretariat unserer Partei in guter Verbindung mit dem Sekretariat der Landarbeitergewerkschaft stand. Ein organisatorisch guter Arbeitsplan war aufgestellt. Zwei Landbezirkssekretäre bemühten sich, so schnell wie möglich den Plan zu realisieren. Der 3. Landbezirkssekretär, Genosse Bindig, schien es nicht allzu eilig zu haben; er hatte erst 18 Verträge abgeschlossen. Dagegen waren im Kreis Borna in Sachsen noch keine organisatorischen Maßnahmen vorbereitet, und die Landarbeiter überliefen das Sekretariat ihrer Gewerkschaft und verlangten den Abschluß der Verträge, und jeder einzelne Fall wurde aufgegriffen und bearbeitet, ohne daß ein Plan vorlag. Zwischen dem Kreisvorstand und dem Landarbeitersekretariat bestand eine sehr lose Bindung, und die Partei leitete nicht an. Besonders wichtig aber ist, daß im Kreis Teltow wie auch im Kreis Borna die Aufklärung der Landarbeiter wie auch der werktätigen Bauern über die praktische und politische Bedeutung des Gesetzes sehr mangelhaft durchgeführt wurde. So weigerten sich zum Beispiel die Bauern in Wietstock (Kreis Teltow), die Arbeitsverträge abzuschließen, ohne daß sie Gründe dafür angaben. Erst einige Tage später, nachdem sie vom Landbezirkssekretär nach-drücklidist aufgeklärt wurden, schlossen sie die Verträge ab. In einer Reihe von Landgemeinden in den Kreisen Mecklenburgs wurde von den werktätigen Bauern Klage geführt, daß die VdgB sich nicht um die Durchführung des Landarbeiterschutzgesetzes kümmert und nicht die nötige Aufklärung gibt. Mit dieser Begründung lehnten die Bauern der Gemeinde Wulkenzin im Kreis Neubrandenburg verständlicherweise den Abschluß der Arbeitsverträge ab. Dieser Punkt sollte besonders von den örtlichen Parteileitungen beachtet werden, denn ein Teil der Funktionäre der VdgB im Orts- und Kreismaßstab scheint selbst noch nicht von der Notwendigkeit des Gesetzes überzeugt zu sein. Bemerkenswert ist, daß in den bereits angeführten Kreisen nicht ein Genosse des Kreissekretariats oder des Sekretariats der Landarbeitergewerkschaft auf das Dorf ging, um sich selbst zu überzeugen, wie der Abschluß der Verträge erfolgt und welche Schwierigkeiten dabei auf-treten. Dasselbe trifft auch für den Landesverband der Landarbeitergewerkschaft in Sachsen zu. Dadurch, daß die verantwortlichen Genossen am Schreibtisch kleben, sind sie nicht über die tatsächlichen Verhältnisse informiert und können keine operative Hilfe leisten. Entsprechend ist auch die Berichterstattung, ja sie wird fast überhaupt nicht durchgeführt. Dadurch wird die Arbeit der Landbezirkssekretäre besonders erschwert, sie erhalten zu wenig Hilfe bei ihrer Arbeit vom Landarbeitersekretariat und von unseren Kreisvorständen. Sie fassen ihre Arbeit oft als Verwaltungssache auf und drohen oft unnötig mit den Strafbestimmungen. Die Schulung der Genossen Landbezirkssekretäre ist eine dringende Angelegenheit, und bereits jetzt sollen die entsprechenden Maßnahmen von den Kreissekretariaten der Partei ergriffen werden. Die Durchführung des Landarbeiterschutzgesetzes zeigt uns, daß noch große Schwächen in der Parteiarbeit auf dem Dorfe zu überwinden sind. Das Schwergewicht unserer Arbeit muß besonders in den nächsten Monaten auf das Land verlegt werden, denn nicht nur béi der Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes, sondern auch bei dem Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens spielen die Landarbeiter und werktätigen Bauern eine entscheidende Rolle* Walter Krebaum auf den volkseigenen Gütern In Deutschland hat es noch nie für die Landarbeiter ein solch fortschrittliches Gesetz wie das vor kurzem verkündete Landarbeiterschutzgesetz gegeben. Tariflich festgelegte Löhne, Kündigungsschutz, Achtstundentag, feste Urlaubstage, Recht auf ausreichenden Wohnraum und der Abschluß von Arbeitsverträgen sind seine wichtigsten Punkte. Trotz dieser Vorzüge zeigen die ersten Erfahrungen bei der Einführung des Gesetzes, daß sein fortschrittlicher Inhalt von den Landarbeitern noch nicht in vollem Umfang erkannt wurde. Das ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß 1. weder die Gewerkschaft noch unsere Parteieinheiten es verstanden haben, über die politische Bedeutung der Tarife und des Schutzgesetzes mit den Landarbeitern zu diskutieren, 2. die Einführung der Tarife und des Gesetzes nur auf administrativem Wege, mit Hilfe von Anweisungen oder gar über die Arbeitsgerichte erfolgte. Nur so ist es möglich, zu erklären, daß auch heute noch eine Reihe Unklarheiten über einzelne Punkte des Landarbeiterschutzgesetzes bestehen. Viele Fachleute und auch Landarbeiter meinen, der Achtstundentag sei in der Landwirtschaft nicht durchführbar. Die Belegschaft des volkseigenen Gutes Schmerwitz im Kreis Zauch-Belzig, die seit Monaten nach dem Prinzip des Achtstundentages arbeitet und damit die besten Erfahrungen gemacht hat, beweist die Möglichkeit der Einführung des Achtstundentages.*) Eine andere oft gestellte Frage ist: „Ja, wenn die Futterzeit nicht Arbeitszeit wäre, dann ginge es noch!“ .Was hindert daran, in diesem Fall die Schichtarbeit einzuführen? Auch die Hochöfen, Anlagen der Gas- und Elektrizitätswerke verlangen eine „Fütterung" außerhalb der normalen Arbeitszeit von 8 bis 18 Uhr. Und wie hier die Schichtarbeit den Ausweg darstellt, so kann sie es auch in der Landwirtschaft. Das setzt natürlich voraus, daß der Landarbeiter darum kämpft, daß er die entgegengesetzten Anschauungen beseitigt. In unserer demokratischen Republik hat er dazu die Unterstützung der Regierung und aller fortschrittlichen demokratischen Parteien und Organisationen. Das dritte Argument besagt: „Wenn ich das Kartoffeloder Pachtland abgebe, muß ich ja verhungern!" Der Tarif besagt aber: „Die Betriebsleitung trifft Maßnahmen, um *) Siehe „Neuer Weg" Nr. 11/49, Seite 25: „Der Achtstundentag auf dem Lande ist durchführbar". 11;
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 4/11 (NW ZK SED DDR 1950, H. 4/11) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 4/11 (NW ZK SED DDR 1950, H. 4/11)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1950 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 5. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1950. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 5. Jahrgang 1950 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1950).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Begehung der Straftat-, Ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und die Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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