Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1950, Heft 22/24

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 22/24 (NW ZK SED DDR 1950, H. 22/24); FELIX STANISLAWSKI Das Parteiverfahren im neuen Statut Im Statut unserer Partei, das auf dem III. Parteitag angenommen wurde, sind auch die Fragen des Parteiverfahrens entsprechend dem organisatorischen und theoretischen Wachstum unserer Partei neu formuliert worden. Die bisherigen Diskussionen, die über diese Frage in den Parteiorganisationen geführt wurden, beweisen jedoch, daß es noch große Unklarheiten gibt. Diese Unklarheiten ergeben sich zum größten Teil daraus, daß es versäumt wird, das Parteiverfahren im Zusammenhang mit dem gesamten Statut, mit der Entwicklung unserer Partei zur Partei neuen Typus zu sehen. In der bisherigen Arbeit der Partei haben die Parteiverfahren einen viel zu breiten Raum eingenommen. Durch die richtige Anwendung des Statuts wird es möglich sein, die Zahl der Parteiverfahren zu vermindern und die Parteiverfahren selbst immer mehr zum Mittel der Erziehung der Parteimitglieder werden zu lassen. Um jedoch dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, a) daß die Aufnahmebedingungen für die in unsere Partei neu eintretenden Kandidaten und Mitglieder streng eingehalten werden. Das wird uns helfen, alles aus der Partei fernzuhalten, was uns auf dem Wege zu einer Partei neuen Typus hinderlich sein könnte. Die Richtung dafür weist uns der Abschnitt 1/4 unseres Statuts, wo es heißt: „Die Aufnahme in die Partei erfolgt ausschließlich individuell. Jeder, der Mitglied der Partei werden will, muß zunächst Kandidat der Partei werden. Als Mitglieder der Partei werden klassenbewußte Arbeiter und Arbeiterinnen, Aktivisten, werktätige Bauern, Angestellte und fortschrittliche Intellektuelle aus den Reihen der Kandidaten aufgenommen, die die festgesetzte Kandidatenzeit zu durchlaufen haben." b) daß jedes Mitglied der Partei ständig sein politisches Wissen erweitert und vertieft. Die Verwirklichung dieser im Abschnitt 1/2 jedem Mitglied auferlegten Verpflichtung wird wesentlich dazu beitragen, das Niveau der Parteimitglieder und damit auch der Parteiarbeit auf eine höhere Ebene zu heben, die Kritik und Selbstkritik voll zu entfalten, die Wachsamkeit zu verstärken und die Partei stark genug zu machen, um sich gegen das Eindringen von opportunistischen, klassenfremden, klassenfeindlichen und parteischädigenden Elementen zu schützen. c) daß das Mittel des Parteiausschlusses nur dann angewandt wird, wenn ein Mitglied der Partei infolge moralischer Haltlosigkeit, Disziplinlosigkeit sich gegen alle Erziehungsversuche gesträubt hat oder als Opportunist, als Karrierist usw. entlarvt wurde. Bei einigen Parteileitungen und auch Mitgliedern ist immer noch die Auffassung vertreten, daß alle Fragen des Parteiverfahrens bis aufs I-Tüpfelchen paragraphenmäßig geregelt sein müßten, daß eine Art Verfahrensordnung mit mehreren hundert Paragraphen und einem dickleibigen Kommentar notwendig sei. Diesen Genossen genügen die neun Ziffern im Abschnitt I unseres Statuts selbstverständlich nicht, weil sie diese wenigen Abschnitte eben nicht im Zusammenhang mit dem gesamten Statut sehen. Die Grundorganisation entscheidet über jede Parteistrafe Im Abschnitt 1/9 wird festgelegt, daß über jede Parteistrafe zunächst die Grundorganisation zu beraten und zu entscheiden hat. Diese wichtige Neuerung, die sich aus den Erfahrungen in der Entwicklung des Parteiverfahrens ergibt, setzt ein großes Vertrauen in die Urteilsfähigkeit der Mitglieder unserer Partei. Zugleich erhöht sie die Verantwortung der Mitgliederversammlung als des höchsten Organs der Grundorganisation und fördert die Kritik von „unten". Damit wird jener Zustand überwunden, der in der Vergangenheit so oft auftrat, indem Untersuchungsausschüsse und Schiedskammern Parteiverfahren „im engsten Rahmen" durchführten, Neuregelung des Einspruchverfahrens Eine weitere Neuerung bringt der Abschnitt 1/10, der das Einspruchsverfahren gegen Parteistrafen regelt. Im dritten Absatz des Abschnitts 1/10 des Statuts wird einmal von „Berufung" gesprochen. Zur Klarstellung sei gesagt, daß Berufung im Sinne des Wortes Einspruch gemeint ist. Dieser Abschnitt ist besonders zu beachten, weil jedes Mitglied, gegen das ein Parteiverfahren mit irgendeiner Parteistrafe abgeschlossen wurde, auf die Möglichkeit des Einspruchs hingewiesen werden muß. Dieser Abschnitt legt folgendes fest: Gegen eine Verwarnung oder eine Rüge, wenn sie durch die Kreisleitung bestätigt ist, gibt es keinen Einspruch mehr. Auch das erhöht die Verantwortlichkeit der Grundorganisation und der Kreisleitung bei ihren Entscheidungen und entlastet die übergeordneten Parteileitungen. Gegen die Erteilung einer strengen Rüge ist die Einspruchsmöglichkeit bei der Landesleitung gegeben. Diese entscheidet jedoch in letzter Instanz. Nur bei der schwersten Parteistrafe, dem Parteiausschluß, gibt es noch den Einspruch beim Zentralkomitee der Partei. Diese Regelung entspricht jenem Teil des Statuts, der verlangt, daß „bei der Entscheidung über den Ausschluß aus der Partei große Vorsicht zu üben ist und eine sorgfältige Prüfung der gegen das Mitglied erhobenen Beschuldigungen gewährleistet wird." Die Abschnitte über das Parteiverfahren zeigen ebenso wie das gesamte Statut die weitgehende Entfaltung der innerparteilichen Demokratie, die eng verbunden ist mit der erhöhten Verantwortung aller Mitglieder der Partei. Wir brauchen zur Abwicklung von Parteiverfahren keinen Paragraphen-Wirrwarr. Die Einleitung zu unserem Statut und das intensive Studium des Statuts wird uns befähigen, das Verhalten eines Mitgliedes zu beurteilen und daraus die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Umgekehrt wird jedes Mitglied der Partei aus dem Studium des Statuts Schlußfolgerungen für sein Verhalten zur Partei ziehen können. Wir wissen als Marxisten-Leninisten, daß nicht der klug ist, der keine Fehler macht. Das Entscheidende ist vielmehr, wie man sich zu seinen Fehlern verhält. Das gilt besonders auch für jene Mitglieder, die eine Parteistrafe erhalten haben. Wenn sie begreifen, daß diese Strafe ihnen helfen soll, ihre Fehler zu erkennen und zu überwinden, wird sich auch ihr Verhältnis zur Partei enger und fester gestalten, wird die Parteistrafe ihren Zweck erfüllt haben. Andererseits ist es angesichts des sich ständig verschärfenden Klassenkampfes und der damit verbundenen Rücksichtslosigkeit des Klassengegners klar, daß die Wachsamkeit nicht durch Versöhnlertum, Duldsamkeit und Nachlässigkeit eingeschläfert werden kann. Wir tragen als Mitglieder der Partei der Arbeiterklasse eine große Verantwortung, die in Form und Inhalt unseres neuen Statuts zum Ausdruck kommt. Das verpflichtet uns alle, das Statut eingehend zu studieren und nach seinem Inhalt zu handeln. 24;
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 22/24 (NW ZK SED DDR 1950, H. 22/24) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 22/24 (NW ZK SED DDR 1950, H. 22/24)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1950 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 5. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1950. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 5. Jahrgang 1950 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1950).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung von : Angehörigen zu umfassen. Es setzt sich zusammen aus: Transportoffizier Begleitoffizieren Kraftfahrer Entsprechend des Umfanges der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X