Neuer Weg, Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1950, Heft 1/27

Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 1/27 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1/27); MuerWea 1950/1 an die Bedeutung der Kulturverordnung! Wo noch? f ü h r u n g der Verordnung fehlen. Wie in zahlreichen anderen Kreisen glaubten auch die Genossen in Kyritz, mit der Ausgabe der Zusatzkarten an Lebensmitteln und Heizmaterial sei alles getan, um die Kulturverordnung zu verwirklichet. Sie begriffen nicht die Notwendigkeit, diese zentral angeordneten Maßnahmen durch den lokalen Verhältnissen angepaßte eigene Beschlüsse zu ergänzen. Als Beweis dafür möge die Tatsache dienen, daß die Arbeitsprogramme des Kreissekretariates der Partei in den Monaten von April bis Juli 1949 (also kurz nach Veröffentlichung der Kulturverordnung) kein Wort über die Durchführung dieses so wichtigen DWK-Beschlusses oder deren Kontrolle enthalten. Aber auch in Kyritz, hätten folgende wichtige Fragen unbedingt beantwortet werden müssen: Wie leben die Angehörigen der schaffenden Intelligenz? Wie sind ihre Wohnverhältnisse? Welche Mißstände müssen festgestellt werden? Was kann man zu ihrer Abstellung tun? Wo ergeben sich intelligenzfeindliche Stimmungen bei Funktionären der Parteien, Massenorganisationen und Verwaltungen? Alle die Fragen blieben unbeantwortet. Diese Unterlassungssünde ist um so schwerer zu bewerten, als auch in Kyritz die Verhältnisse der schaffenden Intelligenz keinesfalls als rosig zu bezeichnen sind. Das wird am Beispiel der Lehrer besonders eindrucksvoll demonstriert. 2. Selbst führende Funktionäre im Kreisgebiet sind von der Richtigkeit der Kulturverordnung nicht restlos überzeugt Das beweisen folgende Vorgänge: a) Der Genosse Eduard Müller hatte wie schon oben erwähnt das Kreissekretariat der Partei mehrmals auf die menschenunwürdigen Wohnverhältnisse einiger Lehrer aufmerksam gemacht. Obwohl zu diesem Zeitpunkt die Kulturverordnung der DWK bereits bekannt war, blieben seine Hinweise unbeachtet. b) Der Leiter des Kreiswohnungsamtes, Genosse Winkler, wurde offiziell durch den Rektor der Goetheschule, Genossen Krause, von diesen Wohnverhältnissen der Lehrer unterrichtet. Er hielt es nicht für notwendig, dem Kreiswohnungsausschuß davon Nachricht zu geben und mit ihm über die Abstellung zu beraten. Er wandte sich aber auch nicht an das Kreissekretariat der Partei, um dort auf die Zustände hinzuweisen und sich Unterstützung zu holen. Das nimmt allerdings nicht wunder, wenn man seine Einstellung zur Frage der Intelligenz kennt, die durch folgenden Ausspruch charakterisiert wird: „Jetzt spürt auch einmal ein Intelligenzler, wie es ist, auf der Straße zu liegen." c) die Vertreterin der Partei im Kreiswohnungsausschuß, die Genossin Langer, ist trotz Aussprache nicht davon zu überzeugen, daß ein Tierarzt seine 4-Zimmer-Wohnung zu Recht beansprucht, wenn ein Zimmer als Behandlungsraum und ein anderes zur Aufbewahrung der Medikamente dienen muß. Die Entscheidung der Landesregierung zu diesem Fall, dem Tierarzt die Wohnung zu belassen, begründet sie mit „guten Beziehungen". d) Obwohl der Ortswohnungsausschuß im Juli 1949 eine Wohnungsbegehung durchführte, ist bis heute weder die Partei noch der Kreiswohnungsausschuß von dem Ergebnis unterrichtet worden. Die katastrophalen Wohnverhältnisse der Lehrer blieben ebenfalls unbeachtet. Dafür gibt es nur zwei Begründungen: Entweder wurde die Überprüfung des Wohnraumes zu oberflächlich durchgeführt, oder die aus-führenden Organe stehen der Kulturverordnung ebenfalls ablehnend gegenüber. Diese wenigen Beispiele zeigen, daß selbst führende Funktionäre in Kyritz die Wichtigkeit der Kulturverordnung nicht begriffen haben. Sie zeigen aber auch, daß die Durchführung der Kulturverordnung trotz aller Versammlungen und anderer Aufklärung zum Scheitern verurteilt ist, wenn die Funktionäre unserer Partei nicht selbst die Notwendigkeit der Kulturverordnung einsehen und alles für ihre Durchführung tun. 3. Daß diese Unterschätzung der DWK-Verordnung nicht an den Grenzen von Kyritz halt macht, beweist die Haltung der Gewerkschaft Lehrer und Erzieher. Ist es richtig, nach Veröffentlichung dieses wichtigen DWK-Beschlusses den so dringenden Hilferuf des Genossen Müller unbeantwortet zu lassen? Hätten nicht unsere Genossen, die in der Gewerkschaft Lehrer und Erzieher tätig sind, für eine Überprüfung und Abänderung dieser Zustände in Kyritz sorgen müssen? Die nachlässige Art der Erledigung aber beweist, daß auch sie sich intensiv mit dem Studium der Kulturverordnung beschäftigen müssen. 4. Wir erwähnten eingangs, daß sich das Kreissekretariat nach Veröffentlichung verschiedener Artikel in der Presse veranlaßt sah, in den sechs dringendsten Fällen Abhilfe zu schaffen. Das ist zwar eine an sich lobenswerte Tatsache, aber nur ein Teil ihrer Arbeit. Wenn die Genossen nämlich die Veröffentlichungen richtig verstanden hätten, wären sie nicht nur zur Abänderung dieser dringenden Fälle geschritten, sondern hätten das nachgeholt, was sie bei Veröffentlichung der Kulturverordnung versäumt hatten: nämlich eine Überprüfung der Lebensverhältnisse der Intelligenz in Kyritz im allgemeinen. Wir hoffen, daß das Kreissekretariat der Partei nunmehr das Versäumte endgültig nachholt. Sind diese Vorgänge in Kyritz nur ein Einzelfall? Wir glauben nicht. Wenn sich unsere Genossen in anderen Kreisen selbstkritisch fragen, wie es bei ihnen mit der Durchführung der Kulturverordnung steht, dann werden sie nicht selten zu ähnlichen Ergebnissen kommen müssen wie die Redaktion „Neuer Weg" in Kyritz. Deshalb ist es notwendig, daß sich alle Einheiten der Partei nochmals ernsthaft mit der Kulturverordnung beschäftigen und alles tun, um sie zu einem vollen Erfolg werden zu lassen. Michael Heiss 27;
Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 1/27 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1/27) Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Heft 1/27 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1/27)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Halbmonatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 5. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1950, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1950 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 5. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1950. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 5. Jahrgang 1950 (NW ZK SED DDR 1950, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1950).

Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß mit diesen konkrete Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der aktiven Zusammenarbeit getroffen werden. Zeitweilige Unterbrechungen sind aktenkundig zu machen. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Genossen Minister oder durch seine Stellvertreter oder durch die in der der Eingabenordnung Staatssicherheit genannten Leiter. Entschädigungsansprüche von Bürgern bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen führen kann. zur Nichtwiederholung von Rechtsverletzungen und anderen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu unterscheiden. Das Gesetz regelt den Erkenntnisstand über die Gefahr nicht einheitlich für alle Befugnisse, sondern für jede Befugnis gesondert.

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