Neuer Weg, Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1946, Heft 9/19

Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 1. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1946, Heft 9/19 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946, H. 9/19);  ■ Arbeiter strömen zum Schichtwechsel in den Betrieb (Entnommen dem „Deutschen Volkskalender 1947“, Verlag JHW Dietz Nachf., Berlin) 1 t Weslialb Betriebsgrnppen-Kassiernng ? Im Parteistatut § 9 ist festgelegt: rD i e Wohnbezirks- und Betriebsgruppe'n sind die Grundeinheiten der Parte i.“ Damit ist klar gesagt, daß diejenigen Genossen, die in den Betriebsgruppen erfaßt sind, in diesen ihre hauptsächliche Arbeit entfalten und-im Betriebe auch ihre Beiträge bezahlen. Nichtsdestoweniger werden von manchen Genossen gegen die Kassierung der Mitglieder in den Betrieben Einwände erhoben. Wir geben nachstehend einige solcher Argumente wieder und gleichzeitig die Gegenargumente, wie sie von Genossen aus der praktischen Arbeit gebracht werden. 1. Ein wand : Die Kassierung in den Betriebsgruppen sei deswegen nicht zweckmäßig, weil sie keine so regelmäßige Kontrolle der Mitglieder bietet wie die Kassierung in den Wohnbezirksgruppen. Antwort: Diese Behauptung entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Wenn aus der Tatsache, daß die Kassierung in den Betriebsgruppen hie und da noch nicht richtig funktioniert, der Schluß gezogen wird, daß das Prinzip der Betriebsgruppenkassierung falsch sei, so könnte ebenso gesagt werden, die Hauskassierung sei falsch, weil sie in noch viel mehr Wohnbezirken viel zu wünschen übrig läßt. Es kommt sowohl in den Wohnbezirksgruppen als auch in den Betriebsgruppen nur darauf an, die Kassierung gut zu organisieren, d. h. auf der Grundlage der Zehner*-gruppenkassierung; dann ist ebenso in den Wohnbezirksgruppen wie iii den Betriebsgruppen die Möglichkeit einer regelmäßigen Kassierung und einer Kontrolle gegeben. Im übrigen kann in diesem Zusammenhang auf die geschichtliche Tatsache hingewiesen werden, daß die Beiträge für die Gewerkschaften jahrzehntelang im Betrieb erhoben wurden und daß sich diese Kassierung sehr be .währt hat. 2. E in w and : Im Betrieb könne nicht kassiert werden, weit der Kassierer die Mitglieder während der Arbeitszeit nicht auf suchen könne, oder wenn er es dennoch tue Unannehmlichkeiten mit dem Unternehmer habe. Der Kassierer der Betriebsgruppe müßte deshalb genau so frei-gestellt werden wie der Betriebsrat und. das sei meistens unmöglich. Antwort: Diese Behauptung geht von der unrichtigen Auffassung aus, daß die Kassierung unter allen Umständen nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden kann. Die Praxis beweist, daß es sehr gut möglich ist, die Kassierung in den Arbeitspausen oder nach Betriebsschluß, in Betriebsgruppenversammlungen, Belegschaftsversammlungen, Gewerkschaftsversammlungen usw. vorzunehmen. Es ist auch durchaus möglich, die Mitglieder von der Notwendigkeit zu überzeugen, selbst zum Kassierer zu gehen, um ihre Beiträge zu entrichten. In welcher Weise es am zweckmäßigsten ist, die Kassierung der Mitglieder in Betriebsgruppen vorzunehmen, hängt allein von den konkreten Bedingungen in den einzelnen Betrieben ab. Aber daß es in jedem Betrieb eine Möglichkeit der Kassierung gibt, wird durch die Tatsache bewiesen, daß die Kassierung in einer großen Anzahl von Betriebsgruppen ausgezeichnet funktioniert. 3. E in w and ; Im Betrieb würden die Parteibeiträge ganz mechanisch eingezogen, eine persönliche Aussprache finde nicht statt; bei einer Hauskassierung hingegen sei eine bessere Aufklärung der Mitglieder möglich. Antwort: Bleiben wir zunächst bei der Behauptung, daß die Kassierung nur unmittelbar nach dem Lohnempfang vorgenommen werden könne. Nach dieser Auffassung könnte ja die Wohnbezirkskassierung überhaupt nicht funktionieren, weil hier keine Lohnzahlung stattfindet. Hieraus ergibt sich bereits, daß es keineswegs erforderlich ist, die Beitragskassierung im Zusammenhang mit der Lohnzahlung vorzunehmen, sondern daß die Beitragskassierung auch bei anderen Gelegenheiten durchgeführt werden kann, z. B. während der Arbeitspause, nach Arbeitsschluß, in Betriebsgruppenversammlungen usw., wobei auch die Möglichkeit einer persönlichen Aussprache gegeben ist. Eine solche Aussprache ist freilich unmöglich, wenn ein Kassierer 50 bis 60 Mitglieder zu kassieren hat. Aber solche Aussprachen sind auch bei einer so großen Mitgliederzahl in Wohnbezirksgruppen unmöglich. Es kommt also darauf an, jedem Unterkassierer durch Unterteilung der Kassierung nur soviele Mitglieder zur Beitragskassierung zu geben, daß er .eit zur persönlichen Aussprache 19;
Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 1. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1946, Heft 9/19 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946, H. 9/19) Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 1. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1946, Heft 9/19 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946, H. 9/19)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 1. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1946, Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands, Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Verlag Einheit, Berlin 1946 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946). Die Zeitschrift Neuer Weg im 1. Jahrgang 1946 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1946 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 9 im Dezember 1946. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 1. Jahrgang 1946 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946, H. 1-9 v. Jan.-Dez. 1946).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung sowie zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Organe für Staatssicherheit, schöpferische Initiative, hohe militärische Disziplin, offenes und ehrliches Auftreten, Bescheidenheit, kritisches und selbstkritisches Verhalten in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der jeweiligen Abteilung auf der Grundlage objektiver Kriterien. Er handelt in Übereinstimmung mit dem aufsichtsführ enden Staatsanwalt und realisiert die dafür erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nicht übereinstimmen, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstait seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben.

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