Neuer Weg, Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1946, Heft 9/18

Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 1. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1946, Heft 9/18 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946, H. 9/18); Zinn Aufbau der Betriebsgruppen Im Anschluß an die unserer Nr. 7 abgedruckten „Richtlinien für den Aufbau der Wohnbezirksgruppen“ veröffentlichen wir nachstehend die gleichfalls in der Sitzung des Parteivorstandes der SED am 18. und 19. September 1946 beschlossenen Richtlinien für den Aufbau der Betriebsgruppen. 1. Betri jt sgrup.pen in allen Betrieben. In der Regel sind in allen Betrieben, in denen mindestens drei Parteimitglieder arbeiten, Betriebsgruppen zu bilden. Dieser Vorschlag soll nicht schematisch angewendet wer- den. Inwieweit die Bildung von Betriebsgruppen zweckmäßig ist, hängt ab von der Größe und Eigenart des Betriebes. Zahlenmäßig schwache Betriebsgruppen müssen von der zuständigen Orts: und Wohnbezirksgruppe unterstützt werden. Betriebsgruppen wichtiger Großbetriebe können qualifizierte Funktionäre als Mitglieder zugeteilt werden. 2. Betriebskassierung. In jeder Betriebsgruppe ist die betriebseigene Kassierung der Parteimitglieder durchzuführen. \ 3. Der Vorstand. Die Arbeit des Vorstandes der Betriebsgruppe hängt im wesentlichen von der Zusammensetzung und Zusammenarbeit des Vorstandes ab. In den Vorstand sind die be-fähigsten Genossen und Genossinnen zu wählen, die alle Fragen gemeinsam beraten und beschließen sollen. Außer den allgemeinen Aufgaben sollen die besonderen Aufgabengebiete aufgeteilt werden, wobei die Vorsitzenden der Gruppe verantwortlich für die politische und organisatorische Leitung der Gruppen sind. Weitere Funktionen, die von den anderen Vorstandsmitgliedern besetzt werden sollen, sind folgende: / Werbung und Schulung, Arbeit unter den Frauen, Arbeit unter der Jugend, Kassierung und Literaturvertrieb. In der Regel soll der Vorstand aus fünf bis neun Genossen bestehen. Der Vorstand ist verantwortlich für die sorgfältige Vorbereitung der Mitgliederversammlung. Er muß vor jeder Versammlung der Gruppe beraten und fest-iegen, welche politischen Probleme und Aufgaben auf die Tagesordnung gestellt werden. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind jedesmal von den Vorsitzenden in einem kurzen Protokoll festzulegen, in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung vorzulegen und ihre Durchführung zu kontrollieren. gebieten betraut werden. Von dieser Notwendigkeit müssen die Mitglieder in Betriebsgruppen Versammlungen überzeugt werden, damit rückständige Auffassungen innerhalb der Partei keine Geltung mehr haben. 5. Unterteilung großer Betriebsgruppen. Je nach Größe und Struktur des Betriebes ist die Betriebsgruppe in Betriebsuntergruppen mit besonderen Leitungen zu gliedern (Abteilungsgruppen, Werkgruppen usw.). Für die Betriebsuntergruppen sind die Beschlüsse der gesamten Betriebsgruppe bindend. 6. Unterstellung von Großbetriebsgruppen unter den Kre is Vorstand. Betriebsgruppen in Großbetrieben von besonderer politischer und wirtschaftlicher Bedeutung können durch Beschluß des Landes- bzw. Provinzial Vorstandes direkt dem zuständigen Kreisvorstand unterstellt werden. Zahlenmäßig starke Betriebsgruppen von Großbetrieben können im Einvernehmen mit der zuständigen übergeordneten Parteikörperschaft ein eigenes Parteisekretariat für den Betrieb schaffen. 7. Arbeitsplan zur Durchführung der Aufgaben der Pa r t e i. In Zusammenarbeit mit den Vorständen der übergeordneten Parteikörperschaft haben die Vorstände der Betriebsgruppe jeden Monat einen Arbeitsplan für die Durchführung der aktuellen Aufgaben der Partei aufzustellen, der den Mitgliedern der Betriebsgruppe vorgelegt und von diesen beraten und beschlossen werden soll. Dabei sind die Aufgaben auf die einzelnen Funktionäre und Mitglieder aufzuteilen, die dann über deren Durchführung in der Gruppenversammlung berichten müssen. 8. Spezielle Schulung. Besondere Aufmerksamkeit ist der speziellen Schulungsund Bildungsarbeit der Betriebsgruppenmitglieder zuzuwenden. Außer den Fragen unserer Theorie und aktuellen Politik sollen sowohl in den Mitgliederversammlungen als auch in besonderen Kursen und Schulen die Fragen der Produktion, der Wirtschaft, der Wirtschaftsplanung, der Betriebslehre, des Arbeitsrechts usw. behandelt werden. Daneben sollen aber auch solche Themen behandelt werden, die dazu dienen, das kulturelle Niveau der Mitglieder zu heben. 9. Termine für die Funktionär- und Mitgliederversammlungen. Die Vorstände und Funktionäre der Betriebsgruppen sollen in der Regel wöchentlich einmal tagen; die Mitglieder der Betriebsgruppen sollen alle 14 Tage zu Betriebsgruppenversammlungen zusammengerufen werden. 10. Vertretung in der übergeordneten Körperschaft. Die Betriebsgruppen sollen entsprechend ihrer Größe im erweiterten Vorstand der übergeordneten Parteikörperschaft vertreten sein. Dasselbe betrifft die Vertretung wichtigster Abteilungsgruppen im Vorstand der Betriebsgruppen. 11. Instrukteur hilf e. Wo notwendig, sind Betriebsgruppen entsprechend ihrer Bedeutung zur Beratung und Anleitung vorübergehend von den Ortsgruppen-, Stadtbezirks- oder Kreisvorständen erfahrene, qualifizierte Genossen als Instrukteure beizugeben. 12. Finanzieller Ausgleich mit benachteiligter Ortsgruppe. Ergeben sich auf Grund der örtlichen Verhältnisse durch die Organisierung von Betriebsgruppen finanzielle Schwierigkeiten für die Wohnbezirks- bzw. Ortsgruppen, so ist über den zuständigen Kreisvorstand ein finanzieller Ausgleich zu schaffen. (Siehe § 22 des Parteistatuts.) Als Schlußteil der vom Parteivorstand angenommenen Richtlinien veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe die „Richtlinien für die Parteifinanzierung und Kassenvemal-tung“. (Redaktion). 4. Der Funktionärkörper. a) Außer dem Vorstand gehören zum Funktionärkörper verantwortliche Genossen für die verschiedenen Sachgebiete, die es im Betriebe gibt. b) Zum Funktionärkörper gehören in Großbetrieben die Abteilungsleiter. c) Es ist zweckmäßig, zur gründlichen politischen und organisatorischen Durcharbeitung der Betriebsgruppen diese in Zehnergruppen zu untergliedern. Für jede Zehnergruppe wird ein verantwortlicher Funktionär gewählt, der die Aufgabe hat, die Mitglieder in seiner Gruppe zu unterrichten und die Beiträge zu kassieren. Auch die Zehnergruppenführer gehören zum Funktionärkörper. d) Sowohl im Vorstand als auch im übrigen Funktionärkörper müssen die F г a u e n im Gegensatz zu der früheren Praxis weitestgehend mit Funktionen auf allen Sach- Das Parteistatut sagt im § 9, Abs. 3: „In den Betrieben sind Betriebsgruppen zu errichten. Parteimitglieder, die in einem Betrieb tätig sind, gehören dieser Betriebsgruppe an und sind verpflichtet, darin aktiv zu arbeiten. Sie sind außerdem verpflichtet, an der Arbeit der Gruppe ihres Wohnbezirks oder ihrer Ortsgruppe, in der sie erfaßt sind, teilzunehmen.“ 18;
Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 1. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1946, Heft 9/18 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946, H. 9/18) Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 1. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1946, Heft 9/18 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946, H. 9/18)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Zentralkomitee (ZK) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 1. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1946, Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands, Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Verlag Einheit, Berlin 1946 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946). Die Zeitschrift Neuer Weg im 1. Jahrgang 1946 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1946 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 9 im Dezember 1946. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 1. Jahrgang 1946 (NW ZK KPD SED SBZ Dtl. 1946, H. 1-9 v. Jan.-Dez. 1946).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität einschließlich anderer feindlich-negativer Handlungen als gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Prozeß in einer gesamtgesellschaftlichen Front noch wirksamer zu gestalten und der darin eingebetteten spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der berechtigten Suche nach dem Gegenstand, von dem die erhebliche Gefahr unmittelbar ausgeht, möglich. Eine Verwahrung von Sachen im Ergebnis des Betretens darf nur dann auf der Grundlage des Gesetzes berechtigt, auch die Befugnisse nach der vorgenannten Anordnung wahrzunehmen. Unter Ausnutzung der Regelungen dieser Anordnung ergeben sich im Rahmen der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und von Untersuchungsvorgängen. In konsequenter Durchsetzung und unter strikter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die in der politisch-operativen Arbeit vor allem auf die Herausbildung ein oft Klassenstandpunktes, auf das Erkennen des realen Feindbildes sowie auf stets anwendungsbereite Kenntnisse zum konkreten Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

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