Neuer Weg, Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1947, Heft 7/30

Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 7/30 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 7/30); 0 Eine Volfesriditerin berichtet Die Verfasserin dieses Artikels ist seit dem 1. August 1945 beim Amtsgericht Genthih als Richterin tätig. Sie gehört zu dem Kreis von Volksrichtern, die, ohne juristische Vorbildung, allein gestützt auf ihre klare antifaschistische Einstellung, ihre menschliche Erfahrung und ihr Rechtsgefühl, ihre Tätigkeit als Richter begonnen haben. Auf dieser Grundlage hat sie sich bereits in eine Reihe von Gebieten eingearbeitet. Frau Kroll gehört zu den Richtern, die beweisen, daß es möglich ist, aus den breiten Schichten des Volkes Richter zu gewinnen, die zum Aufbau eines Rechtswesens, das die Demokratie stützt und das Vertrauen des Volkes genießt, in noch viel größerer Zahl gebraucht werden. Sie ist ein lebendiger Beweis für die Unrichtigkeit der Behauptung gewisser bürgerlicher und reaktionärer Kreise, daß die Frauen für den Richterberuf ungeeignet seien. Die Praxis beweist vielmehr, daß auch Frauen für die Volksrichterlaufbahn geeignet sind und viel mehr zu den Volksrichterschulen herangezogen werden sollten. Die Redaktion Wenn von Gericht und Richtern die Rede ist, denkt man unwillkürlich an verstaubte Akten, an harte, unzugängliche Menschen und an starre Paragraphen. In unserer heutigen Zeit, in der vieles ein neues Gesicht bekommen hat, sieht auch das Gebiet des Rechtswesens wesentlich anders aus als früher. Es ist besonders schwer, die Frauen für die Justiz zu interessieren, weil niemand etwas mit dem Gericht zu tun haben möchte. Aber gerade die Frauen müßten erkennen, wie wichtig es ist, daß auch sie in unserem Gerichtswesen Fuß fassen. Die Arbeit einer Vormundschafts- und Jugendstrafrichterin ist z. B. ein Gebiet, in dem gerade eine Frau viel helfen und leisten kann. Wenn man mit Liebe bei der Sache ist, dann erkennt man gar schnell, dafr hinter jeder Akte ein warmes, wenn auch meistens unendlich trauriges Menschenschicksal steckt. Es ist immer wieder schmerzlich, wenn die Frauen aus dem Landkreis mit einem Mißtrauen zum Vor-mundschaftsgericht kommen, das mir nur gerechtfertigt erscheint durch die starre, ablehnende Haltung der Richter von gestern. Die Arbeit des Vormundschaftsrichters müßte ausschließlich von Frauen geleistet werden, weil ja zumeist eine Frau tiefer in die Dinge des Lebens hineinsieht. Ein Richter muß sich jeden Tag von neuem sagen, daß das Volk nicht seinetwegen zum Gericht kommt, sondern daß er für das Volk da ist als Vermittler, als Berater und Erzieher. Es ist eigentlich verwunderlich, daß die Richter heute noch hohes Ansehen im Volke genießen, obzwar viele Richter in den zwölf Jahren Naziherrschaft zu Handlangern Hitlers wurden und nicht der Gerechtigkeit, sondern dem Unrecht dienten. Eine Richterin kann hier, wenn sie bereit ist, etwas über das gewohnte Maß hinaus zu tun, sehr schnell das Vertrauen der Bevölkerung gewinnen. Jeder Mensch kommt mit einem Kummer, mit einer drückenden Last zum Gericht und erwartet, daß sie ihm dort, wenn auch Der Thüringische Landtag berief Frau Dr. Torhorst, Mitglied der SED, an die Spitze des Ministeriums für Volksbildung im Land Thüringen. Damit wurde in Deutschland zum ersten Male eine Frau Minister (Aufn. Jacobson-Sonnenfeld, Berlin) nicht abgenommen* so doch gemildert werde. Das sind vor allen Dingen die unehelichen Mütter oder die geschiedenen Frauen, die um den Unterhalt ihrer Kinder kämpfen. In solchem Falle wird womögjich der Kindesvater vorgeladen; ein warmes, aber doch strenges Wort wirkt oft mehr als eine Zwangsvollstreckung. Bei Vaterschaftsanerkennungen war es mir schon oft möglich, einen unehelichen Vater zur Erkenntnis seiner Verantwortung u bringen und ihm begreiflich zu machen, was es heißt, einem kleinen Menschenkinde das Leben gegeben zu haben. Schwieriger ist es bei geschiedenen Eheleuten, wenn der Streit um das gemeinsame Kind geht. In solchem Falle ist es immer das beste, wenn man beide Eltern verpflichtet, nur das zu tun, was für das Kind das Bessere ist. Nicht immer geht es im guten; dann wird eben so entschieden, wie es nach Anhörung aller maßgebenden Stellen für das Kind am besten ist. Wie schwer ist es für eine Richterin, die selbst Mutter 1st, ein Kind in Fürsorgeerziehung bringen zu müssen. Ich tue das nur in den äußersten Fällen und versuche immer erst noch, diese jungen Menschen durch Schutzaufsicht oder Betreuung durch den Frauenausschuß auf den rechten Weg zu bringen. Es ist erschütternd, wie verwahrlost ein Teil unserer Jugend nach diesem furchtbaren Kriege ist. Junge Menschenkinder, z. T. sogar noch schulpflichtig, sind geschlechtskrank. Hier müßte sich das gesamte deutsche Volk und nicht nur die dafür zuständige Behörde einschalten, um den Kampf mit diesem furchtbaren Feind der Menschen aufzunehmen und eine gesunde, zielbewußte Jugend heranzubilden. Leider gibt es auch Fälle, in denen Mütter ihre Töchter zur Prostitution an-halten. ln solchen Fällen wird den Eltern das Sorgerecht über das betreffende Kind sofort entzogen. Die Sorgerechtsentziehung wird nur nach eingehender Prüfung und nach Rücksprache mit den Müttern durchgeführt. Wenn man selbst Mutter ist, so findet man schon die richtigen Worte, um eine Frau zu überzeugen, daß nur das Wohl der Kinder entscheidend ist. Die Arbeit einer Vormundschaftsrichterin ist also wirklich Arbeit eines warmen Frauenherzens. Bei Kaufverträgen, Erbauseinandersetzungen und Pachtverträgen im Interesse der Mündel frage ich mich stets, ob ich das für meine Kinder gutheißen würde. All meinen elternlosen Mündeln gebe ich fmmer wieder mit auf den Weg: Wenn ihr mit irgpnd etwas im Leben nicht fertig werdet, so kommt zu mir, denn ich sitze hier nicht nur als Richterin, sondern als Mutter für euch alle. Wenn ich nun als Volksrichterin in besonderen Fällen nicht ganz sicher bin, wie ich mich verhalten soll, dann lasse ich zuerst meinen gesunden Menschenverstand sprechen und dann erst den Paragraphen. Es wäre noch von der Arbeit als Jugendstrafrichterin zu sprechen. Es ist selbst mir als Mutter oft nicht leicht, diese Jugendlichen, die straffällig geworden sind, zu verstehen. Sie stehen vor dem Richtertisch und lügen mit treuherzigem Gesicht, so daß man sich anfangs wundert, wie sie überhaupt in den Gerichtssaal gekommen sind. Da haben wir nun oft erprobt, daß die frauliche Güte der Richterin und die harte, energische Zurechtweisung durch die Schöffen oder den Vertreter der Staatsanwaltschaft eine wunderbare Mischung ergeben, die den jugendlichen Angeklagten tief beeindruckt. Die Jugendlichen sind zumeist nicht so verdorben, daß ein gutes Wort nicht doch den Weg in ihr Herz fände. Aber manchmal ist es nötig, hart mit ihnen zu reden. In jeder Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht ist ein Vertreter der Freien Deutschen Jugend anwesend, der nach dem Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft das Wort ergreift, um für den Jugendlichen, der sich zumeist nicht verteidigen kann, zu sprechen. Der Jugendvertreter weist immer wieder darauf hin, daß heute zwischen den Angeklagten und Richtern ein anderes Verhältnis als unter Hitler bestehe, und daß ein Richter nicht nur nach dem starren Paragraphen, sondern in Berücksichtigung aller äußeren Umstände urteilen möge. Wenn ihnen nun ein Urteil zu hart erscheine, so habe nicht das Gericht, sondern der Angeklagte die Schuld daran. Die Gerechtigkeit eines Urteils werde von ihm in jedem Falle unterstrichen. Es wäre zu wünschen, daß wir alle Eltern und Jugendlichen überzeugen könnten, daß sich unsere neue Justiz bemüht, das Vertrauen und die Mitarbeit des Volkes zu gewinnen und nicht nur Recht zu sprechen und zu bestrafen, sondern vor allen Dingei zu erziehen und die Sicherheit der neuen demokratischen Ordnung zu festigen. Das wird noch besser gelingen, wenn wir die Losung verwirklichen: „Noch mehr Frauen in die Justiz“ Luise Kroll 30;
Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 7/30 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 7/30) Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 7/30 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 7/30)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Parteivorstand der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1947 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947). Die Zeitschrift Neuer Weg im 2. Jahrgang 1947 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 2. Jahrgang 1947 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die internationalen Beziehungen der beeinträchtigen. werden nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luf tfahrzeugen., als Verbrechen unter Strafe gestellt. Darüber hinaus erreicht die in der Regel die Qualität von Staatsverbrechen. Flugzeugentführer sind prinzipiell feindliche Kräfte, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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