Neuer Weg, Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1947, Heft 1/7

Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 1/7 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 1/7);  ХмrrU’t 19 4 Т/1 'Oas'Ringen й*иdas MitütstiwMÜMf/sredit ln den Landern und Provinzen der sowjetisch besetzten Zone sind bereits Hunderte von Betriebsvereinbarungen vor allem in den landeseigenen Betrieben abgeschlossen worden, die das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte garantieren. Es geht jedoch nicht nur um den formalen Abschluß solcher Vereinbarungen, sondern um die eindeutige Formulierung der Rechte und Pflichten der Betriebsräte und vor allem um deren Einhaltung. Wir glauben, mit der nachfolgenden Stellungnahme unseren Genossen in den Betriebsgruppen wertvolle Hinweise für ihre Arbeit geben zu können. Die Redaktion Die verschiedenen erfolgreich verlaufenen Streiks um das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte in den Betrieben haben unter den Werktätigen und insbesondere bei den Funktionären der Arbeiterbewegung das Interesse um Form und Inhalt der Betriebsvereinbarungen geweckt. Das Betriebsrätegesetz (BRG) vom 4. 2. 1920, ein Kompromiß zwischen SPD und den bürgerlichen Parteien, legte bis ins kleinste in 105 Paragraphen die bescheidenen „Rechte der Betriebsräte fest. Die Forderung der klassenbewußten Arbeiter und Angestellten nach dem vollen Mitbestimmungsrecht hatten die Unternehmer damals zu verhindern verstanden. Dagegen ist das Gesetz vom 10. 4. 1946 mit seinen 13 kurzen Artikeln ein Rahmengesetz, welches alle Möglichkeiten einer fortschrittlichen konsequenten Anwendung im Interesse einer antifaschistisch-demokratischen Wirtschaft im neuen Deutschland einschließt. Es sieht Betriebsvereinbarungen vor, welche die Tätigkeit, Rechte und Pflichten der Betriebsräte im einzelnen festzulegen haben. Bei der Abfassung solcher Betriebsvereinbarungen muß auf genaue Formulierung geachtet werden, wenn das Mitbestimmungsrecht gegenüber den Unternehmern gesichert sein soll. Die Durchsicht vieler uns vorliegender Betriebsvereinbarungen ergibt, daß nur in wenigen Fällen der Artikel 5 Abs. le, laut, welchem die Betriebsräte bei der Denazifizierung mitzuarbeiten und Rüstungsproduktion zu verhindern haben, angewandt wurde. Wenn aber die Betriebsräte Rüstungsproduktion verhindern sollen, dann müssen sie Einblick in die Produktion erhalten und es müssen ihnen die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Dazu werden die Betriebsleitungen im Artikel 6 Abs. 2 des BRG ausdrücklich verpflichtet. Sehr oft wehren sich Unternehmer gegen das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen und Entlassungen von Belegschaftsmitgliedern. Das war einer der entscheidenden Differenzpunkte beim Streik der Belegschaft von Bode-Panzer, Hannover, und verschiedener kurzer Streiks in der Sowjetzone und in Berlin. In den Betriebsverein-barungen muß darum das Recht des Betriebsrats verankert werden, bei Einstellung, Entlassung,Versetzungen,Beförderungen und umgekehrt, in allen Lohn - und Gehaltstagen, auch bei übertariflicher Bezahlung, mitzubestimmen. Zu diesem Zweck muß dei Betriebsrat jederzeit Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten haben. Vielfach findet sich in Vereinbarungen die Formulierung „mitzu wirke n“r die abzulehnen ist, weil sie eine Einengung des Rechts des Betriebsrates bedeutet, denn mit wirken heißt nicht mit b e s t i m m en. Jeglicher Einflußnahme begibt sich jedoch der Betriebsrat, wenn er mit folgendem Passus einverstanden ist ( den wir einer Betriebsvereinbarung entnehmen ): „die Inhaber erklären sich bereit, Lohn- und Gehaltsfragen im allgemeinen sowie alle derartigen einzelnen Fragen vor Zusage oder Ablehnung mit dem Betriebsrat zu bespreche n‘\ Sehr schlecht ist es auch, wenn es in einer Betriebsvereinbarung heißt: „der Betriebsrat kann Einsicht in die Lohn- und Gehaltsunterlagen verlangen, wenn berechtigte Zweifel hinsichtlich der geschlossenen Tarifverträge bestehen*4. Wer entscheidet, ob Zweifel berechtigt sind? Bei Differenzen wird der Unternehmer immer bestreiten, daß der Zweifel des Betriebsrates berechtigt ist Wenn es in einer anderen Betriebsvereinbarung .auf Grund des Artikels 5 Abs. lc sehr richtig heißt: „Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Betriebsrat auf sein Verlangen über alle Betriebsvorgänge Aufschluß zu geben und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Insbesondere hat der Unternehmer dem Betriebsrat einen vierteljährlichen mündlichen Bericht über die Lage und den Gang des Unternehmens im allgemeinen und über die Leistung des Betriebes im besonderen zu erstatten44, so schränken die nachfolgenden Sätze das Mitbestimmungsrecht wieder ein: „Der Unternehmer hat dem Betriebsrat von allen Meldungen und Berichten, zu denen er verpflichtet ist und die die Planung, Produktion, Rohstoffbeschaffung, Absatz und Preise betreffen, vor ihrer Abgabe Kenntnis zu geben.44 Das Mitbestimmungsrecht wäre gewahrt, wenn die Vereinbarung lautete: „Der Unternehmer hat sich mit dem Betriebsrat . vorihrer Abgabeda rüber zu v erst ä n d i g e n.44 Dasselbe gilt für die Gewinn- und Verlustrechnung (Bilanz) und die Steuerbilanz, die laut Artikel 6 Abs. 2 dem Betriebsrat in regelmäßigen Zeitabständen zu unterbreiten sind. Gegen diese Forderung sind die Unternehmer besonders zäh ablehnend. In Rabenau (Land Sachsen) streikten sechs Betriebe, weil die Unternehmer die Vorlage der Bilanz ablehnten. Nach zweitägigem Kampf setzten die Belegschaften gemeinsam mit dem FDGB ihr gesetzliches Recht durch. In das „GeschäftsgeheimniV4 oder besser gesagt, in das „Profitgeheimnis44 will man den Betriebsrat auf keinen Fall hineinleuchten lassen. Ja, es gab Unternehmer, die den Abschluß einer solchen Vereinbarung davon abhängig machten, daß die Betriebsräte mit ihrem gesamten Vermögen haften oder die Belegschaftsmitglieder sich mit Kapital am Unternehmen beteiligen. Wieder andere meinten, eine Vorlage dieser Unterlagen sei unmöglich, weil dadurch der Betriebsrat Einsicht in das persönliche Einkommen und Vermögen des Unternehmers erhielte. Ebenso heftig stellen sich die Unternehmer gegen die laut Artikel 6 Abs. 3 gewährleistete Anwesenheit von Betriebsratsmitglieder im Aufsichtsrat. Sie ändern frech die gesetzlichen Vorschriften, bezahlen Juristen, die die für sie gefährlichen Formulierungen in den Betriebsvereinbarungen ändern und dafür auf den ersten Blick harmlos scheinende Worte setzen. Stets sollten die Betriebsräte den Standpunkt der Unternehmer vor Augen haben, die auf einer internen Tagung in Bielefeld im Juli 1946 erklärten: „Um das BRG unwirksam zu machen, müsse man denAbschlußvonBetriebsvereinbarungen möglichst vermeiden Wo aber der Abschluß unvermeidlich wird, da sollte man die alte Betriebsvereinbarung aus der Nazizeit nehmen, sie etwas entbräunen und dann dem Betriebsrat zur Unterschrift vorlegen. Die meisten Betriebsräte seien zu ungeschult, um das zu bemerken.44 Dafür als Beispiel ein Absatz aus einer von einem Unternehmer entworfenen Betriebsvereinbarung: „Der Betriebsrat hat das Recht und die Pflicht, gemeinsam mit der Betriebsleitung unter Beachtung aller hierfür erlassenen Vorschriften an der allgemeinen Entwicklung des Unternehmens, dem reibungslosen Ablauf der Arbeit im Betriebe und der Fürsorge für die Belegschaft mitzuwirken sowie für ein gutes Einvernehmen innerhalb der Belegschaft, zwischen der Belegschaft und der Betriebsleitung zu sorgen.44 Hier wird die Vertretung der Interessen der Belegschaft und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bewußt zu- 7;
Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 1/7 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 1/7) Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 1/7 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 1/7)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Parteivorstand der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1947 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947). Die Zeitschrift Neuer Weg im 2. Jahrgang 1947 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 2. Jahrgang 1947 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik und ich aus der Deutschen Demokratischen Republik ausgewiesen werde, dieses Antrages kund getan hatte, daß Da ich bereits mit der Abgabe mit. den Verhältnissen in der Deutschen Demokratischen Republik gesammelt hatte, auf gebaut wurde. Auszug aus dem Vernehmuhgsprotokoll des Beschuldigten dem Untersuchungsorgan der Schwerin. vor. Frage: Welche Aufträge erhielten Sie zur Erkundung von Haftanstalten in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik an Konzerne, deren Verbände Vertreter kann künftig als Spionage verfolgt werden, ohne daß der Nachweis erbracht werden muß, daß diese eine gegen die Deutsche Demokratische Republik. Die Bedeutung des Geständnisses liegt vor allem darin, daß der Beschuldigte, wenn er der Täter ist, die umfangreichsten und detailliertesten Kenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aus- und Weiterbilduncs-maßnahmen, insbesondere auf rechtlichem Gebiet, unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet.

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