Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 8

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 8 (NJ DDR 1989, S. 8); 8 Neue Justiz 1/89 Sicherheit ist nicht nur Angelegenheit der Justiz- und Sicherheitsorgane. Sie umfaßt die Staats- und Verwaltungsorgane, die Betriebe, die Genossenschaften und Einrichtungen.“5 1 Entsprechend dem höhen Rang, den die Rechtssicherheit als wesentliches Element der Lebensqualität der Bürger in der DDR einnimmt, besteht ein umfassendes System von Garantien für die Gewährleistung ■ der sozialistischen Gesetzlichkeit. Es beruht auf den politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft als einer Gesellschaft der Demokratie, der sozialen Sicherheit und des Humanismus. Dazu gehören auch bewährte juristische Garantien wie . die verfassungsrechtliche Festlegung, daß in der DDR Staat und Gesellschaft die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit gewährleisten (Art. 19 Abs. 1, 87) und daß hierbei der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat eine besondere Verantwortung obliegt (vgl. Art. 49 Abs. 3, 68, 78 der Verfassung, § 1 Abs. 8 des' Gesetzes über den Ministerrat), die Kontrolle der Tätigkeit der Organe des Staatsappara- tes durch demokratisch gewählte Volksvertretungen, die auf breiter demokratischer Basis wirkende Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, die Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts, die Rechtsprechung der Gerichte, - das verfassungsmäßige Recht der Bürger, sich mit Einga-' ben .(Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen und Staatsorgane zu wenden (Art. 103 der Verfassung, Eingabengesetz), sowie das in Rechtsvorschriften geregelte Recht der Bürger, Anträge zu stellen und gegen Verwaltungsentscheidungen Rechtsmittel einzulegen. Großen Einfluß auf die Wahrung der Gesetzlichkeit in den Organen des Staatsapparates “hat auch die aktive Teilnahme der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle staatlicher Entscheidungen, darunter auch von Verwaltungsentscheidungen. Die Erreichung der staatlichen Ziele, die den Rechtsvorschriften zugrunde liegen, hängt in starkem Maße davon ab, daß diese Rechtsvorschriften v*on den Adressaten gebilligt, akzeptiert und freiwillig befolgt werden. Das erfordert, auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, den Bürgern die erforderlichen Rechtskenntnisse zu vermitteln, weil das ein§ wichtige Voraussetzung dafür ist, daß sie ihre staatsbürgerlichen Rechte bewußt ausüben und ebenso ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen. „ Eine zusätzliche Garantie zur Wahrung und Gewährleistung der Rechte der Bürger ist die Erweiterung der Möglichkeiten der gerichtlichen Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen. Die neuen Rechtsvorschriften, die für enu-merativ auf geführte Fälle von Verwaltungsentscheidungen dem Bürger nach vorherigem Rechtsmittelverfahren auf dem Verwaltungswege die Möglichkeit geben, ein Gericht anzurufen, vervollkommnen das System der bereits bestehenden Garantien für den Rechtsschutz der Bürger. Das ist ein Ausdruck der weiteren Ausgestaltung des sozialistischen Rechtsstaates in der DDR. 5 K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1988, S. 67. " Verwaitungsentscheidungen' und Gewährleistung hoher Rechtssicherheit * Prof, Dr. sc. HEIDRUN POHL, Sektion Staats-, Wirtschafts- und Verwaltungsrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Mit der Erweiterung der gerichtlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung bestimmter Verwaltungsentscheidungen werden die juristischen Garantien für die Wahrung der Rechte der Bürger ausgebaut und zugleich die Anforderungen an die Qualität der Verwaltungsentscheidungen erhöht. Sie müssen dem Grundsatz entsprechen, daß über alle Anliegen der Bürget strikt nach den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften zu entscheiden ist. Zum Begriff der Einzelentscheidungen der Organe des Staatsapparates Täglich werden in der DDR von Organen des Staatsapparates, insbesondere in den Kreisen, Städten und Gemeinden, zahlreiche und vielfältige Entscheidungen in individuellen Angelegenheiten der Bürger getroffen. Sie dienen der Verwirklichung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Lösung von Problemen des Alltagslebens. Diese Entscheidungen sind darauf gerichtet, die in der Verfassung der DDR verankerten Grundrechte der Bürger zu verwirklichen und als soziale Tatbestände auszugestalten. Es kann sich dabei um berechtigende Entscheidungen, -wie Genehmigungen, Erlaubnisse, Zuweisungen, die Gewährung von materiellen und finanziellen Leistungen, oder um verpflichtende Entscheidungen, wie Auflagen, Forderungen und verwaltungs-rechtliche Sanktionen handeln. In der verwaltungsrechtswissenschaftlichen Literatur werden Entscheidungen dieser Art als Einzelentscheidungen bezeichnet und wie folgt definiert: „Einzelentscheidungen sind verbindliche Festlegungen in Ausübung vollziehend-verfü-gender Tätigkeit, die von einem Organ des Staatsapparates oder in dessen Auftrag von einem staatlichen Leiter oder bevollmächtigten Mitarbeiter grundsätzlich außerhalb eines Über- bzw. Unterordnungsverhältnisses getroffen werden.“1 Adressaten der Einzelentscheidungen sind immer konkrete Rechtssubjekte: ein Organ des Staatsapparates, ein Kombinat, ein Betrieb, eine Genossenschaft, eine Einrichtung, eine gesellschaftliche Organisation, ein Bürger oder eine Familie. Das Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen vom 14. Dezember 1988 (GBl. I Nr. 28 S. 327) bezieht sich in § 1 Abs. 1 auf „Entscheidungen, die von Organen der staatlichen Verwaltung gegenüber Bürgern getroffen worden sind“, und bezeichnet diese Entscheidungen als Verwaltungsentscheidungen. Daraus folgt, daß es sich bei den Verwaltungsentscheidungen im Sinne dieses Gesetzes um eine bestimmte Gruppe von Einzelentscheidungen handelt, nämlich um diejenigen, die von Organen des Staatsapparates ausschließlich gegenüber Bürgern erlassen werden. Es wird eine künftige Aufgabe der Verwaltungsrechtswissenschaft sein, im Interesse der weiteren Rechtsetzung wie der einheitlichen Rechtsanwendung zu eindeutigen Begriffsbestimmungen zu kommen. Das ist besonders auch deshalb erforderlich, weil in der rechtswissenschaftlichen- Literatur der Begriff „Entscheidung“ sehr unterschiedlich verwendet wird.2 Rechtliche Anforderungen an Verwaltungsentscheidungen' Die rechtlichen Anforderungen an Verwaltungsentscheidungen ergeben sich aus einer Vielzahl von Rechtsvorschriften. Diese regeln die sachliche und örtliche Zuständigkeit des staatlichen Organs, die Voraussetzungen für den Erlaß, die 1 Verwaltungsrecht, Lehrbuch, 2. Aufl., Berlin 1988, S. 132. 2 So wird teilweise für die 'Gesamtheit der Einzelentscheidungen neben dem Begriff „Individualakt“ (Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch, 3. Aufl., Berlin 1980, S. 538; Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, 2. Aufl., Berlin 1984, S. 385) auch der Begriff „Verfügung“ verwandt (T. Rlemann, „RechtsCharakter und Verbindlichkeit staatlicher Entscheidungen“, Staat und Recht 1976, Heft 12, S. 1298 f.). In der wirtschaftsrechtlichen Literatur wird unter“ „Einzelentscheidung“ eine Entscheidung verstanden, die im Unterschied zum Vertrag als Willenserklärung des entscheidenden Organs (bzw. Leiters) in Ausübung seiner Leitungsbefugnisse die gewollten rechtlichen Bindungen der Adressaten und die beabsichtigten Rechtsfolgen einseitig auslöst (Wirtschaftsrecht, Lehrbuch, Berlin 1985, S. 99 ff.). Dabei wird im Unterschied zum Verwaltungsrecht die Einzelentscheidung nicht als Entscheidung eines einzelnen Falls verstanden, sondern als Einzelleiterentscheldung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 8 (NJ DDR 1989, S. 8) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 8 (NJ DDR 1989, S. 8)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die benötig-ten Materialien im ihren Nieder- schlag findenf so daß spätestens ab in allen Diensteinheiten mit der Realisierung dieser Aufgabenstellung begonnen werden kann.

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