Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 73 (NJ DDR 1989, S. 73); Neue Justiz 2/89 73 haushalts die Verantwortung für den rationellen und sparsamsten Einsatz der Mittel unterstrichen. * Der Durchsetzung des Beschlusses über die weitere Qualifizierung der Leitung, Planung und Kontrolle der Investitionen im Bereich der Wirtschaft vom 28. Juni 19882 dienen mehrere Rechtsvorschriften in diesem Quartal. Mit der VO über die Planung, Bildung und Verwendung der Investitionsfonds vom 30. November 1988 (GBl. I Nr. 26 S. 279) wird ab 1. Januar 1989 als Hauptinstrument zur Durchsetzung einer effektiven Struktur der Volkswirtschaft der Staatsplan Investitionen eingeführt. In diesen Staatsplan werden ca. 300 Vorhaben von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung und hoher volkswirtschaftlicher Effektivität aufgenommen. Für die Vorhaben des Staatsplanes Investitionen wird ein gesonderter Investitionsfonds gebildet, dem Mittel aus folgenden Finanzierungsquellen zuzuführen sind: Mittel des Staatshaushalts, Nettogewinn und Amortisationen der Kombinate und Betriebe, verzinsliche Grundmittelkredite. Wegen des volkswirtschaftlichen Gewichts der Vorhaben des Staatsplanes Investitionen sind diese vorrangig in die Pläne und Bilanzen einzuordnen und vertraglich zu binden. Die Vorhaben des Staatsplanes Investitionen sind auf allen Ebenen entsprechend den Rechtsvorschriften zu planen, vorzubereiten und durchzuführen. Hierzu erhalten die Ministerien, Räte der Bezirke, Kombinate und Betriebe vorhabenkonkret staatliche Plankennziffern zum Aufwand, zu den ökonomischen Zielstellungen und Effektivitätsanforderungen sowie zur Finanzierung. In den volkseigenen Kombinaten und Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Verkehrswesens, des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels sowie des Post- und Fernmeldewesens werden alle anderen Investitionsvorhaben außerhalb des Staatsplanes Investitionen eigenverantwortlich geplant, vorbereitet und durchgeführt. Entsprechend dem Grundsatz, daß die wirtschaftliche Rechnungsführung im Hinblick auf die umfassende Anwendung des Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel in den genannten Kombinaten und Betrieben schrittweise ausgebaut wird3, ist festgelegt, daß die darauf gerichteten Bestimmungen der VO ab Planausarbeitung 1990 Anwendung finden. Zentral mit den Jahresvolkswirtschaftsplänen wird festgelegt, welche Kombinate jeweils in die umfassende Eigenerwirtschaftung einbezogen werden. Bis zu diesen Zeitpunkten wenden die Kombinate und Betriebe die zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zur Planung, Bildung und Verwendung der Investitionsfonds an.4 Zur Planung und Bildung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds entsprechend den §§ 7 bis 14 der VO erhalten die Ministerien und die Räte der Bezirke und Kreise im Fünfjahrplan und in den Jahresvolkswirtschaftsplänen langfristig stabile Normative zur Bildung des Fonds aus Nettogewinn und Amortisationsaufkommen, Berechnungskennziffern für das materielle Volumen der aus diesem Fonds zu finanzierenden Investitionen. Die Berechnungskennziffern werden auf die Kombinate und Betriebe aufgeschlüsselt. Gleichzeitig erhalten sie mit den staatlichen Aufgaben zum Fünf jahrplan ebenfalls langfristig stabile Normative, bezogen auf den Nettogewinn und das Amortisationsaufkommen. Über die Verwendung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds entscheiden die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe in eigener Verantwortung. Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen nehmen die Kombinate und Betriebe vorhabenkonkret entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften vor.5 6 Im Zusammenhang mit der Einführung des Staatsplanes Investitionen und der Erhöhung der Eigenverantwortung der Kombinate und Betriebe wurde die staatliche Kontrolle über den besten Einsatz der Investitionen und zur Sicherung eines hohen Nutzeffekts verstärkt. Besonders hingewiesen werden soll auf die Regelung, daß die Bank die ökonomische Kontrolle über die Vorbereitung und Durchführung aller Investitionen ausübt, unabhängig davon, aus welchen Mitteln diese finanziert werden. Im engen Zusammenhang mit den Bestimmungen der VO über die Planung, Bildung und Verwendung der Investitionsfonds stehen die 3. VO über die Kreditgewährung und die Bankkontrolle der sozialistischen Wirtschaft 3. KreditVO vom 30. November 1988 (GBl. I Nr. 26 S. 283), die AO Nr. 2 über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 30. November 1988 (GBl. I Nr. 26 S. 285) und die AO Nr. 2 über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Industrie und das Bauwesen vom 30. November 1988 (GBl. I Nr. 26 S. 286). Mit diesen Rechtsvorschriften werden die Kreditbestimmungen und Regelungen zur Finanzierung von Investitionen entsprechend den Festlegungen des Beschlusses über die weitere Qualifizierung der Leitung, Planung und Kontrolle der Investitionen im Bereich der Wirtschaft geändert bzw. neugefaßt. Mit der Einführung des Staatsplanes Investitionen und der Erhöhung der Eigenverantwortung der Kombinate und Betriebe für die Investitionen wurde eine Neuregelung der Rechtsvorschriften über die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen hinsichtlich der Befugnisse über die Investitionsentscheidungen erforderlich. Dem trägt die VO über die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen vom 30. November 1988 (GBl. I Nr. 26 S. 287) Rechnung. So wurde die Entscheidungspyramide für die Bestätigung der Aufgabenstellung für Investitionsvorhaben (§ 6) und die Verantwortung für das Treffen der Grundsatzentscheidung (§11 Abs. 1) neu festgelegt. Gleichzeitig erfolgte eine Zusammen-. fassung wichtiger Rechtsvorschriften, die mit der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen im engen Zusammenhang stehen. In die neue VO sind die Bestimmungen der ProjektierungsVO, der Regelungen über Folgeinvestitionen sowie über gemeinsame Investitionen im wesentlichen unverändert aufgenommen worden. Insgesamt wird diese Zusammenfassung eine bessere Handhabbarkeit der Rechtsvorschriften für die Investitionspraxis ermöglichen. Es wurde auch ein Abschnitt „Kontrolle“ neu aufgenommen, in dem die Aufgaben der übergeordneten Organe der Investitionsauftraggeber und der staatlichen Kontrollorgane detailliert festgelegt wurden. Gemäß der Forderung im Beschluß über die weitere Qualifizierung der Leitung, Planung und Kontrolle der Investitionen im Bereich der Wirtschaft, die Rolle der staatlichen Begutachtung weiter zu erhöhen, enthält die VO veränderte Bestimmungen über die staatliche Begutachtung (§ 15 ff.). Gleichzeitig wurde eine neue 2. DB zur VO über die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen Staatliche Begutachtung von Investitionen vom 30. November 1988 (GBl. I Nr. 26 S. 308) erlassen.5 * Drei Rechtsvorschriften in diesem Quartal dienen der Durchsetzung der Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungskraft des Industriebaus der DDR.7 Zur Unterstützung einer kontinuierlichen Vertrags- und termingerechten Baudurchführung bei Investitionsvorhaben sind nach der AO über Abschlagzahlungen für unvollendete Bauinvestitionen der Industrie vom 19. Oktober 1988 (GBl. I Nr. 23 S. 255) für Bauinvestitionen der volkseigenen Industrie, des Bauwesens, des Umweltschutzes, der Wasserwirtschaft und des Verkehrswesens, die von den Industriekombinaten errichtet werden und die eine Bauzeit von mehr als 12 Monaten haben, Abschlagzahlungen zu vereinbaren. Abschlagzahlungen werden nach Fertigstel- 2 Vgl. hierzu: E. Honecker, „Mit dem Blick auf den XII. Parteitag die Aufgaben der Gegenwart lösen (Aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED)“, Berlin 1988, S. 27. 3 Ebenda, S. 49. 4 Zur Zeit gelten folgende Rechtsvorschriften: AO über die Planung, Bildung und Verwendung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds vom 29. Januar 1987 (GBl. I Nr. 3 S. 15) i. d. F. des § 17 Abs. 2 der VO über die Planung, Bildung und Verwendung . des Investitionsfonds vom 30. November 1988 (GBl. I Nr. 26 S. 279); AO über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 14. April 1983 (GBl. I Nr. 11 S. 110) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 30. November 1988 (GBl. I Nr. 20 S. 286); AO über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Industrie und das Bauwesen vom 27. Februar 1987 (GBl. I Nr. 9 S. 107) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 30. November. 1988 (GBl. I Nr. 26 S. 286); AO Nr. 3 über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990, Teil L, Abschnitt 20. Planung der Grundfonds und Investitionen vom 27. Februar 1987 (GBl.-Sdr. Nr. 1190 la/1) i. d. F. der AO Nr. 4 vom 29. Februar 1988 (GBl. I Nr. 5 S. 47). 5 In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß § 3 Abs. 3 der AO über die Planung, Bildung und Verwendung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds vom 29. Januar 1987 (GBl. I Nr. 3 S. 15), der die zentrale Planung der Investitionsvorhaben mit einem Gesamtwertumfang von über 5 Mio M geregelt hat, mit Inkrafttreten der VO am 1. Januar 1989 aufgehoben wurde. 6 Die 1. DB zur VO über die Vorbereitung von Investitionen Vorbereitung von Investitionen des komplexen Wohnungsbaus - vom 10. Dezember 1985 (GBl. I Nr. 35 S. 393) bleibt als 1. DB zur neuen VO bestehen. 7 Vgl. W. Felfe, Aus dem Bericht des Politbüros an die 5. Tagung des Zentralkomitees der SED; Berlin 1987, S. 51.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit Auszüge aus meinen Referaten sowie andere Materialien zugegangen, in denen ich eine umfassende Einschätzung der Lage vorgenommen und bedeutende Orientierungen für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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