Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 66 (NJ DDR 1989, S. 66); 66 Neue Justiz 2/89 ters und die durch die Tat begründeten Schadenersatzver-pflichtungen zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Beratung über Vergehen zum Nachteil des persönlichen Eigentums ist zugleich stärker mit Empfehlungen der gesellschaftlichen Gerichte auf die Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von strafbaren Handlungen Einfluß zu nehmen. Vorbeugung und Kampf gegen Ursachen und Bedingungen Die Wirksamkeit der Rechtsprechung der Gerichte bei Angriffen auf das persönliche Eigentum ist weiter zielstrebig zu erhöhen. Der Vorbeugung und Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten ist unter Einbeziehung der Bürger die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Die in quantitativer Hinsicht in beachtlichem Umfang zu verzeichnenden Aktivitäten in Verfährensauswer-tungen durch die Justiz- und Sicherheitsorgane und Veröffentlichungen in Betriebszeitungen sowie regionalen und zentralen Massenmedien sind qualitativ zu verbessern. Dabei ist von der Erkenntnis auszugehen, daß die konkrete Erfassung, Einschätzung und entsprechende Bewertung krimineller \ Erscheinungen notwendiger Bestandteil der Leitungstätigkeit und auch der Rechtsverwirklichung im Einzelfall sein muß. Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Verfahren sind gezielter und differenzierter vorzubereiten und durchzuführen. In den Verfahrensauswertungen ist konkret und sachbezogen auf die Bekämpfung der Eigentumskriminalität hinzuweisen. Die Strafverfahren sind in den regionalen und zentralen Medien so auszuwerten, daß damit die Aufklärungsarbeit zu bestimmten Erscheinungsformen der Angriffe auf das persönliche Eigentum wirksam gestaltet wird. Geeignete Verfahren sind auch vor erweiterter Öffentlichkeit zu verhandeln. Die Zusammenarbeit mit der Staatlichen Versicherung der DDR ist im Interesse der Bürger für eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung und auch hinsichtlich der öffentlichkeitswirksamen Vorbeugung weiter zu vertiefen. Aus den Strafverfahren ergeben sich Hinweise an die örtlichen Räte, die entsprechende Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten gegen das persönliche Eigentum veranlassen. Sie tragen dazu bei, die notwendigen materiellen Voraussetzungen für eine bessere Sicherung des Eigentums der Bürger zu schaffen und die Wachsamkeit zur Verhinderung von Straftaten zu erhöhen. Informationen Eine positive Zwischenbilanz zur Erfüllung der „Vereinbarung zur Unterstützung einer massenwirksamen Rechtspublizistik und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Journalisten und Juristen“ vom 28. Oktober 1986 (vgl. NJ 1986, Heft 12, S. 488) konnte auf einer Beratung des Präsidiums des Zentralvorstandes des Verbandes der Journalisten der DDR (VDJ) mit leitenden Vertretern der zentralen Justizorgane gezogen werden, die am 5. Dezember 1988 in Berlin stattfand. Wie der Vorsitzende des Zentralvorstandes des VDJ, Eberhard Heinrich, Mitglied des Zentralkomitees der SED, betonte, haben sich Qualität.und Quantität der Veröffentlichungen, 'dank der immer engeren Zusammenarbeit zwischen Journalisten und Juristen, in den letzten Jahren spürbar erhöht. Das Echo der Leser, Hörer und Zuschauer beweise, wie sehr damit einem wichtigen Alltagsbedürfnis der Bürger entsprochen wird. Besonders gute Resultate seien auf zentraler und bezirklicher Ebene und in den großen Städten zu verzeichnen. In den Kreisen gebe es allerdings deutliche, zum Teil ungerechtfertigte Niveauunterschiede. In Auswertung der Materialien der 7. Tagung des Zentralkomitees der SED gelte es, in der Etappe der Vorbereitung des XII. Parteitages der SED die Vermittlung der besten Erfahrungen zu intensivieren und die Informationsbeziehungen und Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel zu vervollkommnen, das Niveau der rechtspublizistischen Arbeit weiter zu erhöhen. Die Teilnehmer der Beratung stimmten darin überein, daß die gemeinsame Vereinbarung vom 28. Oktober 1986 dafür auch weiterhin eine gute Arbeitsgrundlage bildet. Am 30. November 1988 fand in der Karl-Marx-Universität Leipzig eine Beratung des Arbeitskreises LPG-Recht des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Akademie der Wissenschaften der DDR zum Entwurf der Rahmenkooperationsvereinbarung für Kooperationsverbände statt. Der Entwurf geht prinzipiell von den Rechtsgrundsätzen aus, die das LPG-Gesetz für die Gestaltung der Kooperationsbeziehungen der LPG, VEG und anderen Kooperationspartner enthält. Mit der Rahmenkooperationsvereinbarung werden die Rechtsverhältnisse innerhalb der Kooperationsverbände neu gestaltet. Damit findet die rechtliche Ausgestaltung des gesamten landwirtschaftlichen Kooperationsrechts ihren Abschluß. Kooperationsverbände (KOV) werden gebildet, um in der Stüfenprodiuktion die Zusammenarbeit der LPGs mit ihren Kooperationspartnern zu vertiefen (§14 Abs. 1 LPG-G). Sie sind grundsätzlich keine juristischen Personen. Dem entspricht die Bildung und Ausgestaltung der KOV durch eine Koope-rationsvereänbarung, für deren konkrete Ausgestaltung die Rahmenkooperationsvereinbarung die Grundlage sein wird. Gegenstand der Diskussion waren u. a. Rechtsfragen zur Mitgliedschaft im KOV. Die Beteiligung am KOV erfolgt durch Teilnahme an der Gründung (Abschluß der Koopera-tionsverednibarung) oder durch späteren Beitritt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beruht bei LPGs auf einer entsprechenden Beschlußfassung der Vollversammlung. Die An-' nähme, Änderung und Ergänzung der Kooperationsvereinbarung durch die Bevollmächtigtenversammlung bedarf einer entsprechenden Beschlußfassung der Vollversammlung der LPG. Diskutiert wurde außerdem über die Rechtsstellung der Betriebe der Finalproduzenten in den KOV sowie der gemeinschaftlichen Einrichtungen. Bei der Gestaltung der Vertretung ist zu beachten, daß zwischen dem Handeln z. B. des Vorsitzenden des KOV in Wahrnahme bestimmter wirtschaftskoordinierender Aufgaben und seiner Vertretungsbe-fugnis zum Abschluß von Rechtsgeschäften mit Dritten zu unterscheiden ist. Im Ergebnis der Beratung wurden Vorschläge zur Änderung bzw. Präzisierung des Entwurfs unterbreitet. Die Sektion Strafrecht und Kriminalitätsbekämpfung und die Sektion Staats- und Verwaltungsrecht des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR veranstalteten am 6. Dezember 1988 ein Kolloquium zum Thema „Grenzfragen zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten“. Einleitend kennzeichnete Prof. Dr. sc. L. Reuter (Fried-rich-Schiller-Universität Jena) die Problemlage aus historischer Sicht und erläuterte die Bedeutung dieser Grenzfragen für die Rechtstheorie, die Gesetzgebung und die Rechtsanwendung sowie den Rechtsvergleich mit anderen sozialistischen Ländern auf diesem Gebiet. Die Diskussion über die weitere theoretische Arbeit sowie Fragen der Rechtsetzung und Rechtsverwirklichung ergab folgende Schwerpunkte: Bestimmung des Wesens und des materiellen Inhalts von Straftaten und Ordnungswiidrigkeiten, insbesondere Zusammenhänge und Wechselwirkungen bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen im unteren Grenzbereich der Kriminalität, von Ordnungswidrigkeiten und Verfehlungen. Vertiefung der Erkenntnisse zum Gegenstand des Straf-und Ordnungswidrigkeitsrechts und Schaffung handhabbarer Abgrenzungskritenien. Prozessuale Prinzipien und Garantien, wie die Feststellung der Wahrheit, Gesetzlichkeit des Verfahrens, Recht auf Verteidigung einschließlich der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts und die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 66 (NJ DDR 1989, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 66 (NJ DDR 1989, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die internationalen Beziehungen der beeinträchtigen. werden nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luf tfahrzeugen., als Verbrechen unter Strafe gestellt. Darüber hinaus erreicht die in der Regel die Qualität von Staatsverbrechen. Flugzeugentführer sind prinzipiell feindliche Kräfte, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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