Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 62

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 62 (NJ DDR 1989, S. 62); 62 Neue Justiz 2/89 Schutz des persönlichen Eigentums ein wichtiges Anliegen der Rechtsprechung Dr. GERHARD KÖRNER, Vizepräsident des Obersten Gerichts Oberrichter Dr. RUDOLF BIEBL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Das Oberste Gericht beriet auf seiner 8. Plenartagung am 21. Dezember 1988 über die Wirksamkeit der Rechtsprechung zum Schutz des persönlichen Eigentums der Bürger. Wie diie auf der 7. Tagung des Zentralkomitees der SED gezogene Bilanz der gesellschaftlichen Entwicklung zeigt, hat der Kurs der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der zunehmenden Wirtschaftskraft zu Ergebnissen geführt, die für jeden Bürger spürbar sind.1 Die Arbeite- und Lebensbedingungen in der DDR sind durch soziale Sicherheit, Vollbeschäftigung, erfolgreiche Realisierung des Wohnungsbauprogramms und wachsenden Lebensstandard charakterisiert. Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Rechtsstaat, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt.2 Dazu gehört der besondere Schutz der Würde und Freiheit, des Lebens und der Gesundheit sowie der Rechte der Bürger ebenso wie auch der Schutz ihres persönlichen Eigentums. Der verfassungsrechtlich garantierte umfassende und zuverlässige Schutz des persönlichen Eigentums wird dem Anspruch der Bürger auf ein Leben in sicheren Verhältnissen einem Merkmal der Lebensqualität im Sozialismus gerecht. In Zusammenarbeit mit der Bevölkerung sind deshalb die Anstrengungen zu verstärken, um Straftaten zum Nachteil des persönlichen Eigentums zu verhindern.3 Angriffen auf das persönliche Eigentum ist durch konsequente Anwendung des Strafrechts und der Schadenersatzbestimmungen zu begegnen. Zur Umsetzung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED hat das Oberste Gericht in seiner Anleitung die Gerichte darauf orientiert, daß sie mit einer wirksamen Strafrechtspre-chung dazu beitragen, die Bürger vor Schädigungen ihres persönlichen Eigentums durch kriminelle Handlungen zu schützen, und auf eine unverzügliche Wiedergutmachung der durch diese Straftaten verursachten Schäden Einfluß nehmen. Die kriminellen Angriffe auf das persönliche Eigentum betragen von geringfügigen Schwankungen abgesehen mit rund 32 000 Straftaten jährlich etwa 28 Prozent der festgestellten Gesamtkriminalität in der DDR. Den Hauptanteil bilden die Diebstahlshandlungen.1 In der Mehrzahl sind die Eigentumsstraftaten von einer geringeren Schwere gekennzeichnet. In den letzten Jahren wurden bei Angriffen auf persönliches Eigentum 64 Prozent des Gesamtschadens durch Diebstahl mit Schäden unter 1 000 M verursacht. Bei etwa 34 Prozent der Straftaten gegen das persönliche Eigentum wird die Sache an die gesellschaftlichen Gerichte übergeben. Insgesamt entstehen den Bürgern durch Angriffe auf ihr persönliches Eigentum jährlich Schäden von etwa 60 Millionen Mark. Auf der Grundlage der festgelegten Schwerpunkte der gerichtlichen Tätigkeit nach dem XI. Parteitag der SED3 wird zur Bekämpfung der Straftaten gegen das persönliche Eigentum eine gesellschaftlich wirksame Arbeit geleistet. Die Strafpraxis entspricht der Forderung, solchen Angriffen konsequent zu begegnen. Die Entscheidungen basieren im wesentlichen auf einer gründlichen Sachaufklärung und einer rechtlich exakten Beurteilung. Die Rechtsprechung zum Schadenersatz ist auf eine möglichst vollständige Wiedergutmachung des mit der Straftat verursachten Schadens gerichtet. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen, den Betrieben und Arbeitskollektiven nehmen -die Gerichte auf die konsequente Realisierung der Schadenersatzverpflichtungen Einfluß. Über 'begünstigende Bedingungen von Straftaten gegen das persönliche Eigentum werden die örtlichen Organe informiert. Die Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung auf diesem Gebiet ist auch Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den regionalen und zentralen Massenmedien. Erscheinungsformen der Straftaten gegen das persönliche Eigentum Kriminelle Angriffe auf das persönliche Eigentum gibt es in den vielfältigsten Formen; deshalb wurden in Vorbereitung der 8. Plenartagung des Obersten Gerichts die einzelnen Sach-komplexe gesondert untersucht, um daraus differenzierte Ergebnisse zu einfachen Diebstahlshandlungen, Einbruchsdiebstahl, Betrug und vorsätzlichen Sachbeschädigungen für die weitere gerichtliche Tätigkeit auszuwerten. Diebstahlshandlungen werden überwiegend situationsbedingt ausgeführt. Bei der Wegnahme von Sachen nutzen die Täter günstige Gelegenheiten in Gaststätten, auf Arbeitsstellen, in Lehrlingswohnheimen, Schulen, Dienstleistungseinrichtungen, Arztpraxen, auf Hausböden und Trockenplätzen. Die Handlungen richten sich auf die Entwendung von Bargeld, Garderobe, Schmuck, Fahrrädern, Kinderwagen und Wäsche. Einbruchsdiebstähle in Wohnungen, Bungalows, Pkws, Nebengelasse (wie Keller und Dachböden) und Garagen beunruhigen die Bürger in besonderem Maße. Typische Begehungsweisen sind das Einsteigen durch geöffnete Fenster, über Dächer oder Baikone, das Eindringen mittels Vorgefundener oder nachgemachter Schlüssel sowie Sperrhaken und auch das gewaltsame Aufbrechen von Türen und Fenstern. Neben der Begehung aus spontanem Tatentschluß werden Einbruchsdiebstähle auch systematisch vorbereitet und teils mit raffinierten Tatmethoden oder unter massiver Gewaltanwendung durchgeführt. Überwiegend handeln die Täter allein. Es treten aber auch einzelne Tätergruppen in Erscheinung, die bei organisierten Einbrüchen umfangreiche Schäden verursachen. Vorrangiges Ziel ist die Erlangung von Bargeld, Schmuck, hochwertigen Industrieerzeugnissen (insbesondere Tontechnik), Pkw-Ersatz-teilen bzw. -Zubehör, Werkzeugen, Spirituosen und anderen Genußmitteln, Bekleidung und anderen Textilwaren. Begünstigend wirkt bei diesen Straftaten der Grad der Verschlußsicherhedt der Wohnungen (bei zunehmender Wertkonzentration blieb das Sicherheitsniveau gleich). Mitunter gehen die Bürger mit ihrem Eigentum aber auch sehr sorglos um. Günstige Bedingungen für Diebstähle bestehen in Bungalows und Gartenlauben, die über längere Zeiträume nicht beaufsichtigt sind und aus denen wertintensive Gegenstände in den Wintermonaten nicht ausgelagert werden. Damit verbunden ist meist ein relativ gefahrloses Einsteigen und ein rdsikoloser Abtransport des Diebesgutes. Betrugshandlungen zum Nachteil persönlichen Eigentums treten in unterschiedlichen Formen auf. Charakteristisch sind mit erheblicher Intensität begangene Serienstraftaten. Eine Reihe von Tätern veranlaßt unter Vorspiegelung unverzüglicher Beschaffung von Kfz, Garagen oder Wochenendhäusern * 16 * 18 1 Vgl. E. Honecker, Mit dem Blick auf den XH. Parteitag die Aufgaben der Gegenwart lösen (Aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1988, S. 13 ff. 2 Vgl. K. Hager, „Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1988, S. 66 f. 3 Ebenda, S. 70. 4 Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1988, Berlin 1988, S. 396 f.; „Aus der DDR-Kriminalstatistik 1987“, NJ 1988, Heft 7, S. 285. 5 Vgl. dazu das Gemeinsame Dokument des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz über die Aufgaben der Gerichte der DDR zur Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages vom 16. Juli 1986, OG-Informationen 1986, Nr. 4, S. 3 ff.; vgl. auch die Materialien der 8. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 18. April 1984, OG-Informationen 1984, Nr. 3, S. 2 ff., und der 12. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 15. Juni 1979, OG-Informationen 1979, Nr. 4, S. 2 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit zu stellen. Es gelang dabei, den Angehörigen der Linie wesentliche Voraussetzungen geschaffen werden können für - die Gewährleistung optimaler Bedingungen zur Durchführung des Ermittlungs- und dos gerichtlichen Verfahrens, die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung enthielt - bezogen auf die Probleme der Planung der Arbeit mit eine ganze Reihe guter Hinweise, die sich bereits bewährten.

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